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UMWELT/909: Rosinenpickerei verhindert - Angriff auf die kommunalen Entsorger gescheitert


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 9. Februar 2012

AG Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Rosinenpickerei verhindert - Angriff auf die kommunalen Entsorger gescheitert


Anläßlich der gestrigen Einigung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Vermittlungsausschuß erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

In der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses haben die Koalitionsfraktionen einem Kompromißvorschlag zur künftigen Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung zugunsten der Kommunen zugestimmt. Mit dieser Regelung hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden, öffentlich-rechtlichen Entsorgern, Umweltverbänden und der Gewerkschaft ver.di den Angriff der privaten Entsorger auf die Zuständigkeit der Kommunen bei der Haushaltssammlung und somit eine Rosinenpickerei abgewehrt. Vor allem FDP und private Entsorger hatten auf eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung gedrängt.

Gewerbliche Sammlungen bei Haushaltsabfällen sind demnach nur noch zulässig, wenn die Kommunen die jeweiligen Abfallsorten nicht selber getrennt sammeln und eine gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfähiger ist. Dabei bezieht sich die Leistungsfähigkeit auf Ökologie, Recycling und die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit. Direkte Zahlungen an Haushalte oder geringfügig besserer Service erlauben keine gewerblichen Sammlungen. Eine örtliche Begrenzung auf lukrative Sammelbezirke ist ausgeschlossen.

Im Interesse von Verbrauchern, Beschäftigten und der Umwelt bleibt es bei der kommunalen Zuständigkeit. Die Planungssicherheit für Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorger und von Kommunen beauftragte private Betriebe ist damit vorläufig gesichert. Auch die Beschäftigten bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern können aufatmen. Eine weitere Arbeitsplatzgefährdung durch Dumpinglöhne bei gewerblichen Sammlern wird verhindert.

Andererseits muß die Privatwirtschaft die Ausweitung kommunaler Entsorgungsdienstleitungen nicht befürchten, da auch weiterhin ein Großteil der kommunalen Sammelaufträge an die private Entsorgungswirtschaft geht. Wettbewerb ist daher weiterhin möglich. Bemerkenswert ist auch, daß die Bundesregierung mit den jetzigen Regelungen zur gewerblichen Sammlung, die europarechtlichen Gebote erfüllt sieht. Damit bestätigt sie die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion, daß weitere Privatisierungen europarechtlich nicht zwingend seien.

Die SPD-Bundestagsfraktion hält das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der jetzigen Form für zustimmungsfähig, obwohl es ökologisch immer noch nicht der große Wurf ist wie die unambitionierten Recyclingquoten oder die mangelnde Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie zeigen.

Die Bundesregierung ist nun gefordert, schnellstens die im Gesetz angekündigten Verordnungen vorzulegen. Beim angekündigten Wertstoffgesetz muß, wie jetzt beim Kreislaufwirtschaftsgesetz, die kommunale Zuständigkeit bewahrt bleiben. Aus dem Verfahren beim Kreislaufwirtschaftsgesetz sollte die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien lernen, ökologisch notwendige Verbesserungen in der Abfallwirtschaft und beim Ressourcenschutz nicht durch Klientelpolitik zu verzögern.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 133 vom 9. Februar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012