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VERKEHR/871: Lkw-Maut wird fairer und ökologischer


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. Oktober 2018

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Lkw-Maut wird fairer und ökologischer


Kirsten Lühmann, Verkehrspolitische Sprecherin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:

Heute hat der Deutsche Bundestag die Änderung zum Bundfernstraßenmautgesetz verabschiedet. Die SPD-Fraktion konnte in den parlamentarischen Beratungen noch entscheidende Verbesserungen durchsetzen. Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge wurden die Bestimmungen so gefasst, dass Landwirte begünstigt und unlauterer Wettbewerb zu Lasten des Speditionsgewerbes verhindert wird. Die Lkw-Maut wird insgesamt fairer und wir forcieren durch Rabatte für Elektro- und Erdgas-Lkw klimafreundlichere Mobilität.

"Große, laute und dreckige Fahrzeuge werden jetzt stärker zur Kasse gebeten. Dadurch dass das Gewicht wesentlicher Maßstab für die Mauthöhe ist, wird das Verursacherprinzip gestärkt. Mit Gewichtsklassen lässt sich die enorm hohe Belastung für Straßen und Brücken durch schwere Lkw besser abbilden als mit der bisherigen Kategorisierung nach Achszahl. Zusätzlich muss zukünftig neben der Luftverschmutzung auch für die Lärmbelastung gezahlt werden, was eine stärkere Anrechnung externer Kosten bedeutet. Die Mauthöhen für Autobahnen und Bundesstraßen gleichen wir an. Ausweichverkehre über Bundesstraßen werden damit sinnlos.

Darüber hinaus schafft die Gesetzesnovelle Anreize, auf umweltgerechte Technik zu setzen. Bei Elektrofahrzeugen, sollen über eine Mautbefreiung Marktanreize für die Hersteller geschaffen werden, Lkw über 7,5 t mit Elektroantrieb zu entwickeln. Mit Erdgasfahrzeugen kann sofort eine deutliche Reduktion von CO2, NOx, feinstaub und Lärm erreicht werden. Daher werden diese Lkw für zwei Jahre vollständig von der Maut befreit. In der Restlaufzeit des Wegekostengutachtens werden die Luftverschmutzungskosten nicht angerechnet. Damit schaffen wir einen Anreiz diese weitaus emissionsärmeren Fahrzeuge anzuschaffen.

Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr wird ebenfalls von der Maut befreit sofern es sich um eigene Fahrten, Nachbarschaftshilfe oder Fahrten vom eigenen Maschinenring handelt. Unfaire Konkurrenz zum Speditionsgewerbe unterbinden wir dadurch, dass landwirtschaftliche Lohnfahrten für Dritte nur mit Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h mautbefreit sind."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Oktober 2018
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2018

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