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WIRTSCHAFT/2294: Bundesregierung muss sich bei Umsetzung von Basel III für den Mittelstand einsetzen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. Juni 2012

Bundesregierung muss sich bei der Umsetzung von Basel III für den Mittelstand einsetzen



Im Anschluss an eine Veranstaltung der SPD-Fraktion zum Thema 'Mittelstandsfinanzierung - Basel III' erklären die Mittelstandsbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Wicklein und Rita Schwarzelühr-Sutter:

Die neuen Regulierungsvorschriften aus den Beschlüssen von Basel III, deren europäische Umsetzung für Ende 2012 vorgesehen ist, sollen das Finanzsystem insgesamt widerstandsfähiger machen. Damit sind aber auch Auswirkungen auf das Bankgeschäft und die Unternehmensfinanzierung unvermeidlich. Eine pauschale Anwendung des Basel-III-Regelwerkes auf klassische Mittelstandsfinanzierer kann mittelfristig die Stabilität der Finanzierungssituation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefährden. Auch die Rahmenbedingungen für Beteiligungs- und Wagniskapital, insbesondere für innovative Neugründungen, sind gerade im internationalen Vergleich verbesserungsfähig.

Die SPD fordert die Kreditvergabefähigkeit der Banken durch eine angemessene Anwendung der neuen Aufsichtsanforderungen und durch eine Anpassung der Eigenkapitalunterlegung von Mittelstandskrediten an ihr tatsächliches Risiko zu erhalten.

Die Umsetzung von Basel III muss auf die Besonderheiten in der deutschen Bankenlandschaft Rücksicht nehmen. Klar ist, die Finanzierungskultur wird sich ändern. Darauf muss sich auch der Mittelstand einrichten. Wichtig ist jedoch, dass der besonderen Rolle der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als wichtigsten Mittelstandsfinanzierern, im Rahmen von Basel III Rechnung getragen wird. Hier ist die Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden. Es reicht nicht mehr aus, den Mittelstand landauf, landab - zu Recht - als Rückgrat der deutschen Wirtschaft zu bezeichnen. Jetzt heißt es den Worten auch Taten folgen zu lassen. Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung von Basel III auch auf die Belange des Mittelstands eingehen.

Die für internationale Großbanken erforderlichen Vorgaben von Basel III sind auf unsere Sparkassen und Kreditgenossenschaften nicht eins zu eins übertragbar. Deshalb spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine nach Geschäftsmodell und Größe der Kreditinstitute differenzierte Anwendung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften aus. Bei der Reform der Eigenkapitalregulierung müssen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft im Blick behalten werden. Für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist die Sicherung guter Finanzierungsbedingungen der mittelständischen Unternehmen von zentraler Bedeutung.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 667 vom 14. Juni 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012