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WIRTSCHAFT/2457: Öffentliche Unterstützung des Netzausbaus statt Belastung der Stromkunden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. August 2013

Arbeitsgruppe: Energie

Öffentliche Unterstützung des Netzausbaus statt Belastung der Stromkunden



Zur Berichterstattung über den verzögerten Netzanschluss des Offshore-Windparks Borkum Riffgat und die damit verbundenen Belastungen für die Verbraucher erklärt der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Hempelmann:

Die verzögerte Netzanbindung des Offshore-Windparks Riffgat durch den Übertragungsnetzbetreiber Tennet belastet neben dem Parkbetreiber EWE auch die Verbraucher. Dabei ist der aktuelle Fall nicht der einzige, in dem sich der Netzanschluss der Offshore-Windparks teils sehr lange verzögert hat.

Im Dezember 2012 hat die Bundesregierung die sogenannte Offshore-Haftungsumlage eingeführt. Hiernach haben die Windparkbetreiber im Falle eines verzögerten Netzanschlusses einen Anspruch gegen den Netzbetreiber, in diesem Fall Tennet, auf Zahlung von 90 Prozent der entgangenen EEG-Vergütung. Einen Großteil dieser Summen legt der Netzbetreiber auf alle Stromkunden in Deutschland um.

Die SPD-Bundestagsfraktion tritt seit langem dafür ein, dass die Risiken des Einsatzes neuer Technologien wie der Ausbau der Offshore-Windenergie oder der Einsatz von Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) an Land nicht ausschließlich von den Verbrauchern getragen werden, sondern auch die öffentliche Hand in Form einer Netzgesellschaft Verantwortung übernimmt.

Dabei ist sicher zu stellen, dass die neue Deutsche Netzgesellschaft das öffentliche Interesse in ihrer Struktur verankert. Oberhalb eines Finanzierungsanteils der Öffentlichen Hand von mindestens 50,1 Prozent sollen auch andere Netzbetreiber und Investoren zum Zuge kommen. Eigentum und Betrieb dieser Trassen sind entsprechend zu regeln.

Die Deutsche Netzgesellschaft selbst soll grundsätzlich allen Netzbetreibern offen stehen. Ihr Kern wird zwar aus der Offshore-Anbindung und den HGÜ-Verbindungen in den Süden gebildet. Kann aber ein Netzbetreiber zum Zeitpunkt der Antragstellung für eine der weiteren Höchstspannungstrassen nicht ausreichend Eigenkapital nachweisen, wird er verpflichtet, die Deutsche Netzgesellschaft an deren Errichtung mehrheitlich zu beteiligen.

Der Bund muss das das Ziel verwirklichen, dass mögliche Schadensersatzansprüche aus nicht fristgerechten Anschlüssen nicht auf Endkunden der Stromversorgung gewälzt werden, sondern entsprechend ihrer Anteile von der öffentlichen Hand getragen werden. Die durch die Netznutzungsentgelte garantierte Rendite würde langfristig die öffentlichen Ausgaben übertreffen, so dass ein Rückfluss des Investitionskapitals sichergestellt ist. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch nach der Bundestagswahl dafür einsetzen, dass alle Verbrauchergruppen nicht mit vermeidbaren Kosten der Energiewende belastet werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 900 vom 12. August 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2013