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WIRTSCHAFT/2740: Kartellrechtmodernisierung - mehr Rechte für Verbraucher


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. März 2017

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Energie

Kartellrechtmodernisierung: mehr Rechte für Verbraucher und Schutzlücken bei Bußgeldern geschlossen


Marcus Held, zuständiger Berichterstatter:

Überhöhte Preise infolge von illegalen Kartellabsprachen sind ein Ärgernis. Künftig können Kunden ihren Schaden noch besser einklagen. Außerdem erhält das Bundeskartellamt erstmals die Kompetenz für Marktuntersuchungen, wenn kollektive Verbraucherrechte bedroht sind. Und schließlich sollen die Kartellbehörden noch effektiver gegen marktmächtige Online-Plattformen vorgehen können. Ein Modernisierungsschub, der gut tut und überfällig war.

"Mit diesen Änderungen wird das Kartellrecht fit für die Zukunft gemacht. Auf die fortschreitende Digitalisierung vieler Wirtschaftsbereiche wird reagiert, außerdem mussten Umgehungslösungen großer Konzerne gegen Geldbußen eingedämmt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hätte gern noch mehr im Bereich kollektiver Verbraucherschutz getan. Jetzt ist aber wenigstens ein Einstieg gelungen.

Um die Meinungsvielfalt auf den regionalen Pressemärkten zu erhalten, wurden außerdem die Kooperationsmöglichkeiten von Lokal- und Regionalzeitungen verbessert, indem ihnen zum Beispiel die Zusammenarbeit bei Druckherstellung und Werbung erlaubt wird

Und schließlich wird als Reaktion auf den teilweise ruinösen Preiswettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel die Erzeugerseite gegen die Handelsketten gestärkt. Mit diesen Stellschrauben soll für mehr Fairness auf den Märkten gesorgt werden. Alles in allem ist es eine gelungene Reform."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 103 vom 8. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017

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