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WIRTSCHAFT/2827: Tabakaußenwerbeverbot - Wirtschaftliche Interessen dem Gesundheitsschutz unterordnen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. Dezember 2018

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

Tabakaußenwerbeverbot: Wirtschaftliche Interessen dem Gesundheitsschutz unterordnen


Rainer Spiering, ernährungspolitischer Sprecher:

Die heutige Anhörung zur Tabakaußenwerbung im Deutschen Bundestag bestätigt erneut, wie wichtig deren Verbot für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist. Wirtschaftliche Interessen müssen bei der dringend notwendigen Umsetzung eines solchen Verbots dem Gesundheitsschutz untergeordnet werden.

"Rauchen gehört zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland. Gerade Kinder und Jugendliche seien durch Tabakaußenwerbung besonders leicht für den Tabakkonsum zu gewinnen. Das bestätigten auch Vertreter aus Wissenschaft und Forschung in der heutigen Anhörung zur Tabakaußenwerbung. Daher muss der gesundheitliche Verbraucherschutz von Kindern und Jugendlichen durch ein Tabakaußenwerbeverbot gestärkt werden. Ein solches Verbot sollte vor diesem Hintergrund oberste Priorität haben und alle Formen von Werbung sowie alle alternativen Tabakprodukte mit einschließen (E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen).

Bisher scheinen leider wirtschaftliche Interessen wichtiger gewesen zu sein als der Verbraucherschutz unserer Kinder und Jugendlichen. Nur so ist es zu erklären, dass es - trotz des Drängens der SPD-Bundestagsfraktion - bisher kein Verbot für eine Tabakaußenwerbung gibt.

Ein Verbot der Tabakaußenwerbung würde den gesundheitlichen Verbraucherschutz um die bisherigen Maßnahmen wie das Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche und die Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln um einen wichtigen Punkt ergänzen."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Dezember 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2018

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