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AFRIKA/1080: Malawis Zivilgesellschaft begehrt auf (afrika süd)


afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
Nr. 5, September/Oktober 2011

Quo vadis Malawi?
Malawis Zivilgesellschaft begehrt auf

von Heiko Meinhardt


Als am 20. Juli 2011 die Nachrichten von gewaltsam verlaufenden Protestmärschen in den vier Städten Mzuzu, Lilongwe, Blantyre und Zomba mit Plünderungen, Brandstiftung, Vandalismus und 19 Todesopfern, die bei der Niederschlagung der Unruhen durch die Polizei ihr Leben verloren, über die Ticker der internationalen Nachrichtenagenturen eintrafen, trauten Malawi-Kenner ihren Augen kaum. Das für seine Friedfertigkeit bekannte Land hatte vergleichbare Unruhen seit der Unabhängigkeit vor 45 Jahren nur zweimal erlebt: Im Kampf gegen die Banda-Diktatur im Mai 1992 und bei der gewaltsamen Entwaffnung der Malawi Young Pioneers durch die Armee im Dezember 1993. Diese Ereignisse waren jedoch anders gelagert und sind mit den Ereignissen vom Juli 2011 kaum vergleichbar. Wie kam es zu diesen schockierenden Ereignissen, die nicht nur die Malawier, sondern auch die Weltöffentlichkeit aufgeschreckt haben? Die Gründe und Erklärungen sind mehrdimensional und nur nachvollziehbar, wenn mehrere Kausalitäten betrachtet werden.


Der Anlass für die Protestmärsche war die Übergabe einer Petition von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, mehreren Kirchen und Oppositionsparteien an den Staatspräsidenten Bingu wa Mutharika. Diese richtete sich in erster Linie gegen die desolate wirtschaftliche Lage, wie die akute Devisenknappheit, die daraus resultierende, seit Monaten anhaltende Treibstoffkrise, Engpässe in der Stromversorgung, Missmanagement und Korruption. Aber auch Kritik an politischen Entscheidungen wurde formuliert: Die Verabschiedung mehrerer als restriktiv empfundene Gesetze, wie z.B. die Ergänzung des Art. 46 des Strafgesetzbuches, nachdem der Informationsminister jede in- oder ausländische Publikation verbieten kann, wenn sie dem "öffentlichen Interesse" entgegenstehe.

Die permanente Verschiebung der seit Ende 2005 überfälligen Kommunalwahlen, die vom Präsidenten jetzt auf den Tag der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Mai 2014 festgelegt wurden, wird ebenso genannt wie der Streik der Universitätsdozenten und die mehrmonatige Schließung von zwei Colleges. Außerdem wird eine Kaltstellung und Schikanierung der Vizepräsidentin joyce Banda moniert. Besonders gerügt wird in der Petition die Ausweisung des britischen Botschafters in Folge einer durchgesickerten E-Mail an das Außenministerium in London, in der Mutharika heftig kritisiert wurde. Da die ehemalige Kolonialmacht der wichtigste bilaterale Geber Malawis ist, befürchteten die Bittsteller schwerwiegende Einschränkungen in der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Petition enthält relativ detaillierte Empfehlungen an die Regierung und definiert zudem einen Zeitraum zu deren Erfüllung. Diese sind fokussiert auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftslage durch Einsparungen bei Devisenausgaben. An erster Stelle wird der Verkauf des 2010 für 13 Mio. US-Dollar angeschafften Präsidentenjets und ein Verbot für die Anschaffung von Luxuslimousinen für Amtsträger genannt. Treibstoff- und Düngemittelimporte sollen auf overpricing untersucht werden. Das überdimensionierte Kabinett soll auf 14 Mitglieder verkleinert werden. Darüber hinaus seien noch ausstehende 20 Mio. US-Dollar für die Lieferung von Mais von Simbabwe einzutreiben. Eine Devaluierung der Landeswährung Kwacha sei, wie vom IWF gefordert, auch notwendig.

Die Regierung wird aufgefordert, innerhalb eines Monats alle genannten Punkte anzugehen. Darüber hinaus werden sehr detaillierte Forderungen erhoben. So soll - nach einer Entschuldigung der malawischen Regierung - der britische Botschafter auf seinen Posten zurückkehren, der University Council wird aufgefordert, die vier entlassenen Dozenten wieder einzustellen, der Präsident soll seine Vermögensverhältnisse offenlegen und alle Kabinettsminister sollen vom Antikorruptionsbüro überprüft werden. Zudem wird gefordert, die Kommunalwahlen bis zum Ablauf des Jahres 2011 abzuhalten.

Dieser umfangreiche Katalog zeigt eine Reihe von Missständen, die seit der fulminanten Wiederwahl Mutharikas und seiner Regierungspartei Democratic Progressive Party (DPP) vor gerade einmal zweieinhalb Jahren aufgetreten sind. Damals erhielt der Präsident zwei Drittel der Stimmen und die DPP de facto - durch die Unterstützung unabhängiger Abgeordneter - eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Parlament. Diese komfortable Machtposition führte dazu, dass die Regierung ihre Entscheidungen mehr oder weniger kompromisslos umsetzen kann.


Nachfolgefrage zur Unzeit

Auf der politischen Bühne geht es bereits seit eineinhalb Jahren um die Nachfolge des 77-jährigen Präsidenten, der verfassungsgemäß 2014 nicht erneut antreten darf. Sein jüngerer Bruder Peter Mutharika erscheint als möglicher Kandidat. Er hat in verschiedenen Portfolios gewirkt und ist seit Kurzem Außenminister. Offiziell hält sich der international renommierte Rechtsprofessor, der an einer US-amerikanischen Universität lehrte, bedeckt. Anscheinend kam es über die Nachfolgefrage, die zur Unzeit kommt, zum Zerwürfnis zwischen dem Präsidenten und seiner Stellvertreterin Joyce Banda, der ebenfalls Ambitionen auf die Präsidentschaft nachgesagt werden.

Im Dezember 2010 wurde sie wegen parteischädigenden Verhaltens aus der DPP ausgeschlossen und gründete Ende April - nach Verzögerungen bei der Registrierung - die People's Party (PP), die Ende August 2011 offiziell eingeführt wurde. Die von der Regierung geschmähte Vizepräsidentin könnte nur durch ein Amtsenthebungsverfahren aufgrund eines nachgewiesenen schweren Verfassungsbruchs von ihrem Posten entfernt werden. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens Mutharikas würde sie ihm für den Rest der Legislaturperiode im Amt nachfolgen. Politisch wurde Joyce Banda kaltgestellt. Im September 2011 forderten einige Minister sie zum Rücktritt auf, da ihre PP in Opposition zur Regierung stünde. Schon der Vorgänger Bandas, Cassim Chilumpha (2004-2009), war politisch entmachtet worden, da Zweifel an seiner Loyalität der DPP gegenüber bestanden, der er nicht beitreten wollte.

Die Krise an der University of Malawi entzündete sich im Februar 2011 an der Äußerung eines Dozenten, der Parallelen zwischen den Aufständen in Ägypten und der Situation in Malawi zog. Er wurde daraufhin vom Polizeichef befragt, aber nicht sanktioniert. Dieses wurde von den Dozenten als Angriff auf die akademische Freiheit gewertet. Sie traten in einen Streik und verlangten eine Entschuldigung des Polizeichefs sowie eine Garantie für die akademische Freiheit. Während ersteres rundweg abgelehnt wurde, ist letzteres ohnehin in der Verfassung garantiert. Der Streik hatte wiederum Protestmärsche von Studenten zur Folge, die teilweise mit Vandalismus einhergingen. Bisher war die Universität nicht bereit, die Entlassung der vier Wortführer unter den Dozenten zurückzunehmen.

Die im November 2010 vom Parlament beschlossene Novellierung des Art. 46 des Strafgesetzbuches, die dem Informationsminister das Recht gibt, Publikationen, die nicht im öffentlichen Interesse liegen, verbieten zu können, wurde auch von den wichtigsten westlichen Gebern stark kritisiert. Das Gesetz sieht jetzt zwar - im Gegensatz zu dem bisherigen - vor, dass eine solche Anordnung jederzeit gerichtlich überprüfbar ist, es ist aber mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht verfassungskonform, da es die Pressefreiheit einschränkt. Ein entsprechendes Gerichtsverfahren ist anhängig. Dieses Gesetz, dass offiziell auf durchaus berechtigte Interessen abzielt, wie z.B. in Fällen von Kinderpornografie, Aufruf zur Gewalt etc., ist allerdings so schwammig gefasst, dass der Ermessensspielraum zu entscheiden, was nicht im öffentlichen Interesse liegt, sehr weit auslegbar wäre. Mit diesem Gesetz hat sich die Regierung wohl keinen Gefallen getan. Bemerkenswert ist, dass die Ergänzung des Gesetzes, das zusätzlich zur männlichen nun auch weibliche Homosexualität unter Strafe stellt, in der Petition keine Erwähnung findet. Gerade dieser Strafrechtsbestand wurde von den westlichen Gebern heftig kritisiert. Es zeigt, dass dieser Aspekt mehr die Geber umtreibt als die Malawier. Dieses und das Publikationsverbotsgesetz haben wesentlich zur Teilsuspendierung von u. a. deutscher und britischer Budgethilfe beigetragen.


Britischer Botschafter ausgewiesen

Im April 2011 wurden die Beziehungen zu London auf die wohl schwerste Probe in der Geschichte beider Staaten gestellt. Eine an die Presse durchgesickerte vertrauliche E-Mail des britischen Botschafters an sein Außenministerium enthielt scharfe Kritik an Präsident Mutharika, der als zunehmend autokratisch und dünnhäutig gegen Kritik charakterisiert wurde. In einem Schaukampf zwischen Lilongwe und London wurde der britische Botschafter zur unerwünschten Person erklärt und musste das Land verlassen. Im Gegenzug wies London die malawische Geschäftsträgerin aus. Malawi argumentierte mit dem gebrochenen Vertrauensverhältnis zu dem britischen Diplomaten. Die Krise wurde sicherlich von beiden Seiten nicht optimal gemanagt. Eine Entschuldigung Londons, wie sie z.B. die USA gegenüber befreundeten Regierungen aussprachen, als unschöne Personeneinschätzungen über Wikileaks veröffentlicht wurden, wäre sicherlich angebracht gewesen. Zudem - hätten sich beide Seiten auf einen freiwilligen Austausch des Botschafters im Rahmen einer als routinemäßig ausgegebenen Umbesetzung einigen können. Stattdessen warnten London und später auch Washington vor einer Ausweisung des Botschafters und gossen damit zusätzlich Öl ins Feuer. Der Eklat führte erwartungsgemäß zu einer Überprüfung der britischen Entwicklungszusammenarbeit mit Malawi. Neuzusagen wurden zunächst gestoppt. Dass ein völkerrechtlich unabhängiger Staat die grobe Missachtung diplomatischer Grundsätze nur deshalb ungeahndet lässt, weil es von Entwicklungshilfeleistungen abhängig ist, kann ernsthaft wohl niemand erwarten. Mittlerweile sind beide Seiten in Gesprächen, die Beziehungen zu verbessern. Mit der Ernennung des Präsidentenbruders Peter Mutharika zum Außenminister im September 2011 wurde die Normalisierung mit London und anderen Gebern quasi zur Chefsache erhoben.

Die wirtschaftlichen Folgen der akuten Devisen knappheit, die auf geringere Erlöse beim Hauptexportgut Tabak und niedrigere Überweisungen von Entwicklungshilfe sowie auf den Schmuggel harter Währungen außer Landes (vor allem durch asiatische Geschäftsleute, die wegen der Überbewertung des Kwacha ihre Devisen nicht in Landeswährung umtauschen) zurückzuführen ist, treffen sowohl die Städte als auch - vielleicht insgesamt etwas weniger - die Landbevölkerung. Der kleine Industriesektor leidet unter Stromausfällen und Treibstoff- sowie Devisen knappheit. Die Produktion von Gütern und die Vermarktung werden dadurch ebenso behindert, wie Importe von Inputs kaum bezahlt werden können. Auf dem Lande wird Diesel auch für Maismühlen und für den Transport von Waren und Dünger gebraucht.

Im Lichte dieser schwierigen Lage ging von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kirchen und Oppositionsparteien die Initiative aus, die Petition im Rahmen von friedlichen, polizeilich angemeldeten Demonstrationsmärschen der Regierung öffentlich zu übergeben. Dazu wurde ein Organisationskomitee gegründet. Diese für Malawi ungewöhnliche konzertierte Aktion war wohl auch darauf zurückzuführen, dass es keine effektiven anderen Kanäle gab, zwischen den gesellschaftlichen Akteuren und der Regierung in einen Dialog zu treten. Die parlamentarische Opposition ist seit den Wahlen von 2009 derart geschwächt, dass ihr Einfluss im Parlament marginal ist. Öffentliche Kritik von Kirchenvertretern und zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden von der Regierung oft vehement und begleitet von rhetorischen Attacken zurückgewiesen. Die Protestmärsche wurden ordnungsgemäß bei den Stadtverwaltungen und der Polizei angemeldet und Journalisten vorab informiert. Anscheinend gab es, wie die Malawi Human Rights Commission (MHRC) in ihrem Bericht darlegt, bei der Anmeldung Kompetenzstreitigkeiten und allgemeine Verwirrung.


Demonstrationsverbot und Plünderungen

Die Regierung versuchte unterdessen, die Protestmärsche durch Einsatz der staatlichen Fernseh- und Radiosender zu unterminieren. Eine Gegendemonstration sowie Einschüchterungen durch die Jugendorganisation der DPP heizten die Stimmung weiter auf. Am Abend vor der geplanten Demonstration und Gegendemonstration wurden diese durch von Privatklägern erwirkte gerichtliche einstweilige Verfügungen verboten. Das führte zu weiteren Spannungen, Unsicherheit und Verärgerung bei den Demonstranten.

Die Polizei ging laut Aussage der MHRC bereits zu diesem Zeitpunkt konfrontativ gegen die Protestanten vor. Die Organisatoren wurden über die einstweilige Verfügung informiert und begannen erst mit den Demonstrationen nach deren Aufhebung am Morgen des 20. Juli. Die Situation geriet in Mzuzu, Karonga, Lilongwe und Blantyre außer Kontrolle, als gewaltbereite Kriminelle, die z. B. in Blantyre von der geplanten Route abwichen, mit dem Plündern von Geschäften und Lagerhallen begannen. Supermärkte, Banken, Polizeifahrzeuge und Diensthäuser von Polizisten wurden geplündert, zerstört oder niedergebrannt. Die Polizei schien mit der Situation absolut überfordert zu sein und setzte neben Tränengas auch scharfe Waffen ein.

In Mzuzu im Norden Malawis wurden neun Menschen erschossen und 21 Verletzte ins Krankenhaus eingeliefert, von denen 19 Schussverletzungen aufwiesen. In Lilongwe wurden sieben Menschen erschossen. In Blantyre gab es zwei Todesopfer und 11 Verletzte. In Karonga, einem Distrikt im äußersten Nordosten Malawis, wurden acht Menschen mit Schusswunden ins Krankenhaus eingeliefert. Zahlreiche Geschäfte, Autos und eine Tankstelle wurden geplündert und zerstört.

Auch am Folgetag kam es in Lilongwe noch zu Plünderungen. Die Bilanz ist verheerend: 19 Tote, zahlreiche Verletzte, beträchtlicher Sachschaden, der in vielen Fällen nicht von Versicherungen abgedeckt ist, und ein signifikanter Imageschaden für die Polizei, der es nicht gelang, die Hooligans ohne Todesopfer festzunehmen und geordnete Protestmärsche zu ermöglichen. Über 250 Verdächtige wurden festgenommen. Bis Mitte September 2011 wurden 52 wegen Landfriedensbruches rechtskräftig verurteilt. Mit den ernsteren Straftaten wie Plünderung, Diebstahl, Brandstiftung und Sachbeschädigung beschäftigen sich noch die Gerichte. Lediglich in Zomba verlief der Protestmarsch geordnet und friedlich, da die Veranstalter und die Polizei gut miteinander kooperierten. Das zeigt, dass generell eine friedliche Demonstration möglich gewesen wäre, wenn alle Akteure entsprechend ihren Aufgaben gehandelt hätten.

Insgesamt nahmen ein paar tausend Menschen an den Protesten teil. Die Landbevölkerung, die ca. 85 Prozent der Bevölkerung ausmacht, trat bisher nicht in Erscheinung.

Die Regierung bedauerte die Todesopfer, machte aber auch die Organisatoren der Proteste dafür verantwortlich. Der Präsident ging auf die Petition ein und kündigte einige konkrete Reformen an. Zudem bot er der Zivilgesellschaft einen Dialog an. Dieser kam unter Vermittlung von UNDP auch zustande. In der Folge wurden die landesweiten Demonstrationen, die für den 17. August geplant waren, abgesagt.

Der Dialog wurde Anfang September von den zivilgesellschaftlichen Organisationen abgebrochen, nachdem der Präsident ihnen mit "Krieg" drohte, sollten sie ihre Proteste fortsetzen. Beunruhigend waren drei Fälle von Brandstiftung, von der die Häuser von führenden Organisatoren der Proteste betroffen waren. Die Polizei ermittelt noch. Die für den 21. September geplanten und auch gerichtlich genehmigten Demonstrationen wurden am Vortag von den Organisatoren abgesagt, da man Gewalt und Sachbeschädigungen auf jeden Fall vermeiden wolle.

Unterdessen hat die Regierung die Treibstoffversorgung in vielen Teilen des Landes deutlich verbessert. Mutharika entließ zudem sein 42-köpfiges Kabinett und ernannte ein deutlich schlankeres, dem nur noch 29 Minister angehören. Nicht mehr dabei sind u. a. die Außenministerin, der Energie- und der Finanzminister, die für die schwierige Lage Mitverantwortung trugen. Der neue Energieminister Goodall Gondwe kündigte bereits an, dass die Regierung bereit sei, repressive Gesetze wie das Publikationsverbotsgesetz und das neue Polizeigesetz, das Hausdurchsuchungen ohne richterliche Anordnung ermöglicht, zu überprüfen und eventuell zurückzunehmen. Nun wird es darum gehen, die Beziehungen zu den Gebern zu kitten, allen voran die mit London. Auf den Präsidenten bruder warten arbeitsreiche Wochen.

Insgesamt ist zunächst eine vorsichtige Entspannung der Lage eingetreten. Bei allen inhaltlichen Gegensätzen wird deutlich: Weder die Zivilgesellschaft und die politische Opposition noch die Regierung wollen Gewalt und Chaos. Aufstachelnde Rhetorik ist dabei wenig hilfreich. Wenn die Regierung eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage erreicht und sich in politischen Fragen gesprächsbereit zeigt, wird Malawi insgesamt davon profitieren.


Der Autor ist Politikwissenschaftler, stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Malawischen Gesellschaft und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg. Er wirkte als Wahlbeobachter bisher an über 20 Wahlen mit, vorwiegend in Afrika.


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Quelle:
afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
39. Jahrgang, Nr. 5, September/Oktober 2011, S. 29 - 31
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Dezember 2011