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AFRIKA/802: Südafrika - Kollaboration mit dem Apartheidregime (afrika süd)


afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
Nr. 1, Februar / März 2010

Wider die Straffreiheit

Firmen wie Daimler müssen sich für ihre Kollaboration mit dem Apartheidregime verantworten


Im April 2009 hat ein Bezirksgericht von New York eine Klage der südafrikanischen Opferorganisation Khulumani gegen fünf Unternehmen zugelassen. Ihnen wird eine direkte Unterstützung des Unterdrückungsapparates des Apartheidregimes vorgeworfen. Neben den US-Firmen IBM, Ford und General Motors (GM) sind darunter auch die deutschen Unternehmen Daimler und Rheinmetall. Die Beklagten haben dagegen Berufung eingereicht. Die erste Verhandlungsrunde vor dem Berufungsgericht ging Ende Januar 2010 zu Ende. Amy Goodman von Democracy now! hat mit der Khulumani-Sprecherin Marjorie Jobson und dem Klagevertreter Michael Hausfeld über die Gründe der Klageerhebung und die Bedeutung des Prozesses gesprochen.


FRAGE: Michael Hausfeld, erklären Sie uns bitte zu Beginn, gegen wen Sie Anklage erheben und warum.

MH: Die Klage wurde eingereicht von schwarzen Südafrikanern und Südafrikanerinnen, die vom Militär und von den Sicherheitsbehörden der Apartheid misshandelt wurden. Sie richtet sich gegen Firmen, die Militär und Sicherheitsdienste für diese Misshandlungen ausgerüstet haben.

FRAGE: Wie ist diese Klage zustande gekommen und warum vor einem US-Gericht?

MH: Zur Jahrhundertwende wurde immer deutlicher bewusst, dass diese Unternehmen niemals Teil des Wahrheits- und Versöhnungsprozesses gewesen sind. Sie wurden zwar von den Kommissaren vorgeladen, weigerten sich jedoch über ihre Rolle bei der Apartheid und ihrer Durchsetzung auszusagen. Darauf hin traten verschiedene Gruppen an uns heran, ob wir den Fall prüfen könnten und ob es eine Möglichkeit gebe, eine Klage gegen diese Firmen auf Komplizenschaft zu erheben.

In den USA gibt es das Alien Tort Statute. Dieses Statut versucht internationales Gewohnheitsrecht in eine verbindliche Form zu bringen, die über nationalem Recht steht und dem Schutz menschlicher Würde dienen soll. Dazu zählen das Recht auf Freiheit von Genozid, von willkürlicher Verhaftung, auf Freiheit von Folter und von oben angeordneter Vergewaltigung. Verstöße dagegen erlauben auch Bürgern, die nicht Staatsangehörige der USA sind, ihren Fall gegen andere Nicht-Bürger vor ein US-Gericht zu bringen; denn worum es hier geht, ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Verletzung des Rechts der Welt.

FRAGE: Nun zu Ihnen, Majorie Jobson, Sie leiten die Khulumani Support Group in Südafrika. Sie haben die Klage eingereicht. Sie arbeiten ferner am Institute for Women's and Gender Studies an der Universität von Pretoria. Erklären Sie uns, wen genau sie repräsentieren.

MJ: Vielen Dank. Wir sind eine Mitgliederorganisation mit derzeit etwa 58.000 Personen, die nach unseren Unterlagen Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen geworden sind. Alle unsere Mitglieder unterstützen den Kampf um Wiedergutmachung. Es ist letztlich ein Kampf gegen Straflosigkeit. Und in diesem konkreten Fall geht es gegen die Straflosigkeit von Unternehmen.

FRAGE: Und warum Unternehmen wie Daimler, wie Ford?

MJ: Die fünf verbliebenen Firmen in unserer Klage haben nachweislich Ausrüstungen für das Apartheidregime produziert und an Südafrika verkauft, die unmittelbar zur Unterdrückung der Aufstände gegen Apartheid eingesetzt wurden. Es geht um gepanzerte Fahrzeuge, die in den Townships patrouillierten. Es geht um Waffen und Munition, die von den Soldaten in diesen Fahrzeugen eingesetzt wurden, um den Widerstand zu brechen. Dazu gehören auch Soft- und Hardware von IBM, die zur Aufspürung und Überwachung der schwarzen Bewegungen und auch zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft von Schwarzen dienten, die Homelands zugewiesen wurden, die sie oft bis dahin nicht einmal kannten.

FRAGE: Ich möchte Dennis Brutus zitieren, einen südafrikanischen Dichter, der vor wenigen Wochen im Alter von 85 Jahren in Kapstadt verstarb. Er hat sich seit Jahren für eine Wiedergutmachung der Opfer durch die Unternehmen ausgesprochen. In einem Interview, das ich 2008 mit ihm führte, sprachen wir auch darüber, wie multinationale Unternehmen von der Apartheid profitierten. Ich zitiere:

"Ich bin in Port Elizabeth aufgewachsen. Dort sind die südafrikanischen Zentralen von Ford und GM. Sie nutzten die Arbeitskraft der Schwarzen. Denn sie war billig. Das südafrikanische Gesetz legte fest: Schwarze dürfen sich nicht gewerkschaftlich organisieren, nicht streiken und hatten deshalb Löhne zu akzeptieren, die ihnen geboten wurden.

Sie lebten in Ghettos, gar nicht weit von meiner Wohnung, in Kisten, mit denen Teile aus den USA nach Südafrika zur Montage verschifft worden waren. So gab es ein Township, das Kwaford genannt wurde, Ford-Heim. Denn alle Kisten trugen noch den Schriftzug von Ford. Bemerkenswert ist nun, dass, als ich auf einer Aktionärsversammlung von GM in Detroit die Frage stellte: 'Was zahlen sie Ihren Arbeitern in Südafrika?', die Aktionäre keine Auskunft darüber geben wollten. 98 Prozent sagten: 'Das wollen wir nicht hören!'. Die Komplizenschaft reichte von den Aktionären bis in die Konzernspitze."

Soweit Dennis Brutus. Wir sendeten damals aus einer Feuerwache in New York. Von dort gingen wir hinüber zum Gericht, wo wir die Aufnahme des Prozesses erwarteten. Das dauerte aber noch.

Ich möchte nun zunächst Majorie Jobson fragen: Kam bei den Anhörungen vor der Wahrheits- und Versöhnungskommission nicht immer wieder die Sprache auf verantwortliche Unternehmen? Nicht nur auf Personen, die eine Amnestie erwirken konnten, wenn sie vollständig aussagten? Gab es so etwas auch für Firmen? Wie verhielt es sich damit?

MJ: Tatsächlich wurden nur drei Tage für die Anhörung von Unternehmen angesetzt. Die Beschränkung auf drei Tage hat den Grund darin, dass nur 55 südafrikanische Firmen eine Einlassung eingereicht hatten. Von den Multinationalen kam nichts.

Geradezu empörend aber waren die Ausführungen der südafrikanischen Firmen. Sie sahen sich selbst als Opfer der Apartheid und keineswegs als Nutznießer der Apartheidgesetzgebung, wie Brutus im Interview ausgeführt hat: "Meiner Meinung nach sind es die niedrigen Löhne, die erbärmlichen Lebensbedingungen und die Junggesellenheime, in denen die in die Homelands Abgeschobenen zu Arbeitszwecken für ein Jahr untergebracht waren und nur für drei Wochen Heimaturlaub bekamen, und all die schrecklichen Dinge, die von den Unternehmen" - südafrikanischen wie internationalen - "im Schulterschluss mit der südafrikanischen Regierung verfügt worden waren." Nicht ein Unternehmen hat diese Komplizenschaft eingestanden. Als wir im April 2009 das Urteil der Richterin Scheindlin erfuhren, war das für uns eine Ermutigung, eine Fortsetzung der unvollendeten Versöhnungskommission, vor allem, was die Rolle der Firmen in der Apartheidzeit betrifft. Dieses Thema hat auch deshalb ein solches Gewicht, weil es im Volk ein tiefes Gespür für dieses Unrecht der Straffreiheit gibt, welches die Unternehmen beanspruchen.

FRAGE: Jacob Zuma hat kurz nach seinem Amtsantritt die Klage unterstützt. Thabo Mbeki hat sie bekämpft, sie schrecke ausländische Investoren ab. Was ist ihre Meinung, Majorie Jobson?

MJ: Wir begrüßen dieses Umdenken, dass Präsident Zuma ein tiefes Gespür für die desolate Situation der Opfer hat. Beim Vorgänger und seinem Kabinett haben wir kein Gehör gefunden. Sie haben überwiegend mehr als zwanzig Jahre im Exil gelebt und keine unmittelbaren Erfahrungen vom Kampf. Präsident Zuma hat hier eine andere Position.

Aber wir wissen auch, dass unsere Klage in den vergangenen sieben Jahren immer besser begründet und ergänzt wurde; und das war sicher hilfreich für die südafrikanische Regierung. Denn manche Bedenken über die Höhe der Wiedergutmachung, die wir fordern könnten, wurden korrigiert, so dass die Regierung nicht mehr befürchtet, Wiedergutmachungen könnten ausländische Investoren abschrecken. Die Regierung hat nun viel mehr anerkannt, dass die Natur der Verbrechen eines Gerichtsprozesses bedarf.

FRAGE: Michael Hausfeld, ich möchte Ihnen ein Zitat, einen Kommentar von Princeton Lyman vorlesen, der von 1992 bis 1995 US-Botschafter in Südafrika war. Er arbeitet nun im Council on Foreign Relations. Er schrieb Anfang Januar 2010 in der New York Times in einer Kolumne "Paying the Price for Apartheid" zur Klage: "Die wohl fundamentalste und auch naheliegendste Frage lautet, wie die Opfer des tiefen Unrechts der Apartheid entschädigt werden können."

Er kommt zu der Schlussfolgerung: "Dieser Fall sollte dazu beitragen, die unerfüllten Bedürfnisse und hinausgezögerte Gerechtigkeit der Öffentlichkeit bekannt zu machen und so die Außenwelt anzuspornen, mehr zu tun. Er kann allerdings nicht die wirklichen Bedürfnisse Südafrikas erfüllen; und wenn er nicht mehr bietet als weitere symbolische Zahlungen an einige tausend Menschen, dann wird der Nachgeschmack der Apartheid umso bitterer."

Ihre Meinung dazu, Michael Hausfeld?

MH: Was ausgeklammert wird, ist die Verantwortung von Unternehmen, die ins individuelle Leben genauso schwer und tief eingreifen können wie Regierungen. Wir haben hier die Streitfrage, was macht ein Unternehmen aus und was sind seine Verantwortlichkeiten, nicht nur der Aktionäre, sondern auch der Gemeinschaft, der es angehört und in der es seine Geschäfte betreibt. Wenn Unternehmen so ins Leben eingreifen können, dass sich dieses verschlechtert, dass Menschen unterdrückt und terrorisiert werden, wie wir das vom Apartheidregime gegenüber schwarzen Südafrikanerinnen und Südafrikanern kennen, dann muss jeder, der die Instrumente für Unterdrückung und Terror bereitstellt, dafür Verantwortung tragen.

Bleibt diese Frage unbeantwortet, weil man nicht in vollem Umfang den Opfern Gerechtigkeit gewähren kann, dann verweigert man den Opfern nicht nur die Möglichkeit , Gerechtigkeit zu erfahren, sondern gibt Unternehmen oder bestimmten Gruppen von Bürgern Argumente an die Hand, Straffreiheit zu fordern für Taten, für die sie verantwortlich sind.

FRAGE: Majorie Jobson, was ist Ihre Antwort auf die Klage? Erwirkt sie mehr Aufmerksamkeit in Südafrika? Können Sie uns konkrete Beispiele geben, wie in das Leben von einzelnen eingegriffen wurde?

MJ: Zu den schwersten Schicksalen unserer Mitglieder zählt wohl, dass ihre Männer, ihre Väter und Söhne entführt wurden und verschwanden. Wir vermuten, dass sie einfach umgebracht wurden. Hunderte solcher Fälle sind immer noch nicht aufgeklärt. Die Hinterbliebenen können dann keine Abfindungen erhalten. Viele haben ja Lebensversicherungen, doch ohne Aufklärung kann die nicht ausgezahlt werden. Das ist sehr typisch für die verzweifelte Lage, in der sich die Menschen befinden.

Die Arbeitslosigkeit in Südafrika ist enorm. Die Ungleichheit wächst. 67 Prozent der Mitglieder der Regierungspartei haben keine Arbeit. Armut und Entbehrung ist für die meisten unserer Mitglieder Alltag. Auch deshalb denken wir, die Unternehmen haben eine Pflicht, dem abzuhelfen. Und wenn wir je Versöhnung in Südafrika erreichen wollen, dann muss diese enorme und wachsende Kluft überbrückt werden, zwischen den Menschen, die Mittel für Hilfen haben, und jenen, die nichts haben.

FRAGE: Zum Schluss, Michael Hausfeld, wie geht es mit der Klage weiter? Sie haben gestern Ihr Plädoyer gehalten. Was ist der Zeitplan?

MH: Normalerweise dauert die zweite Runde vier bis sechs Monate, bis es zu einer Entscheidung kommt. Dann kann der Fall je nach Entscheidung entweder auf der Ebene des Distriktgerichtes fortgeführt oder ein Einspruch beim Supreme Court eingereicht werden.

FRAGE: Da schießt schwere Artillerie auf Sie. Ich kann mir vorstellen, dass das Gericht ziemlich auf der Seite der mächtigen Unternehmen steht.

MH: Ja, und auf Seiten der Organisationen, die hinter diesen Unternehmen stehen. Denn die Handelskammern etwa ahnen, dass dieser Fall Prinzipien für die unternehmerische Verantwortlichkeit weltweit setzen kann.

FRAGE: Warum haben Sie den Fall aufgegriffen?

MH: Aus dem einfachen Grunde: Auch wenn man keine abschließende Gerechtigkeit für die Opfer in Südafrika heute erreichen kann, ohne solche Prinzipien verschiebt man den Fakt auf den Sankt-Nimmerleins-Tag und niemand wird künftig in der Lage sein, ihn aufzugreifen, und die Firmen können, wie Majorie sagte, ungestraft und vor Verfolgung geschützt schalten und walten, wie sie wollen.


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Die Sammelklage von Khulumani

Im November 2002 haben Apartheidopfer, vertreten durch die Selbsthilfeorganisation Khulumani, in den USA eine Sammelklage gegen Firmen und Banken eingereicht, die das Apartheidregime in Südafrika unterstützt und davon profitiert hatten. Mit der Durchführung der Klage wurde die Anwaltskanzlei Cohen, Milstein, Toll & Hausfeld beauftragt. Im April 2009 hat die Richterin Scheidlin von einem New Yorker Bezirksgericht entschieden, die Klage gegen fünf Unternehmen zuzulassen. Die Klage gegen Banken wurde fallen gelassen, da ihre Kredite an die südafrikanische Regierung nicht eindeutig der Finanzierung des Unterdrückungsapparates zugeordnet werden könnten. Die beklagten Firmen haben dagegen Einspruch eingelegt.

Die fünf beklagten Unternehmen sind die drei US-Firmen IBM, Ford und General Motors und die deutschen Daimler und Rheinmetall. Wenn das Berufungsverfahren für Khulumani erfolgreich ausgeht, müssen die beklagten Firmen ihre Archive öffnen.

Daimler hat Armee und Polizei ausgerüstet, Transporter und Motoren geliefert. Von 1978 an hat Daimler ungefähr 6.000 Unimogs trotz bindenden Waffenembargos der Vereinten Nationen an die südafrikanische Waffenschmiede Armscor verschifft. Sie wurden als Bauteile für Armee- und Polizeifahrzeuge verwendet.

Der Waffenhersteller Rheinmetall mit Hauptsitz in Düsseldorf hat unter gefälschten Exporterklärungen eine komplette Munitionsfabrik nach Südafrika geliefert. Selbst nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens 1980 bildete das Unternehmen noch Mitglieder der südafrikanischen Armee im Gebrauch bestimmter Artilleriesysteme auf der Schießanlage in Unterlys aus. Rheinmetall wurde Mitte der 1980er-Jahre wegen dieser Zusammenarbeit verurteilt.

Rheinmetall soll sich auch für die Waffenlieferungen an das Apartheidregime der Schweizer-Gruppe Oerlikon-Contraves rechtfertigen, die 1999 an Rheinmetall verkauft wurde.


Auszüge aus der Klageschrift, soweit sie deutsche oder Schweizer Unternehmen und Banken betreffen, können unsere Leserinnen und Leser kostenlos bei uns anfordern (In deutscher Übersetzung).


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Quelle:
afrika süd - zeitschrift zum südlichen afrika
39. Jahrgang, Nr. 1, Februar / März 2010, S. 13 - 15
Herausgeber: informationsstelle südliches afrika e.V. (issa)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2010