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OSTEUROPA/271: Schleichender Übergang zur Präsidentendiktatur in der Ukraine? (Queck/Falkenhagen)


Schleichender Übergang zur Präsidentendiktatur in der Ukraine?

Von Hans-Jürgen Falkenhagen und Brigitte Queck, März 2009


Die Parlamentsitzungen vom 3. - 6. März 2009 standen im Zeichen eines Rückschlags für die demokratischen Kräfte der Ukraine. Am 3. März billigte das Parlament in Kiew mit einer Mehrheit von 250 Stimmen einen Antrag auf Ablösung des Außenministers W. Ogrizko, eines Verfechters des schnellen Beitritts der Ukraine zur NATO. Die Ablösung Ogrizkos wurde auch von der Ministerpräsidentin Timoschenko gefordert. Doch Staatspräsident Juschtschenko missachtete die demokratischen Regeln und hob den Parlamentsbeschluss auf. Auf Grund des auf die BJUT (Timoschenko-Block) ausgeübten Drucks bleibt W. Ogrizko ukrainischer Außenminister von Juschtschenkos Gnaden.

Vorher hatte Ogrizko gegenüber dem Parlament eine Stellungnahme zum Schiedsspruch des Internationalen Gerichtshofes zum Streit zwischen Rumänien und der Ukraine bezüglich der Hoheitsrechte über die Insel Smiinij im Schwarzen Meer abgegeben. Abgeordnete warfen ihm in der Debatte darüber vor, die Interessen der Ukraine bei der Abgrenzung des rohstoffreichen Festlandsockels rund um die Insel ungenügend vertreten zu haben. Im mit reichen Erdgas- und Erdölvorkommen ausgestatteten Kontinentalschelf der genannten Insel geht es immerhin um annähernd geschätzte 900 Mrd. Kubikmeter Gas und 100 Mio. Tonnen Erdöl!

In der Nacht vom 3. zum 4. März hatten Mitarbeiter des Ukrainischen Sicherheitsdienstes (SBU) den Sitz der Zentrale von Naftogaz Ukrainy (NAK) in Kiew gestürmt. Der Leiter einer der Abteilungen des Regionalen Zolls für Energie, Taras Schepitko, wurde festgenommen und der ungesetzlichen Verzollung von 6 Mrd. Kubikmeter Gas im Wert von 7,5 Mrd. Hrywnja zum Vorteil der NAK beschuldigt. Man habe das Gas der Firma RosUkrEnergo gestohlen, lautete kurz gefasst die Anschuldigung. Dann erschienen Ermittler des SBU in Begleitung von Angehörigen des Spezialdienstes Alfa, des bewaffneten Arms des ukrainischen Geheimdienstes, im Sitz der NAK. Sie erschienen in Uniform mit Masken und ausgerüstet mit Maschinenpistolen. Sie besetzten zwei Räume, das Arbeitszimmer der Stellvertretenden Hauptbuchhalterin von Naftogas, Maria Kuschnir, und den Raum der Abteilung für Zollabfertigung. Hier durchsuchten sie die Akten und transportierten einige davon aus dem Gebäude. Maria Kuschnir bekam einen Herzanfall und musste zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Das ukrainische Parlament befasste sich in der Frühsitzung am Mittwoch, den 4. März, mit dieser Besetzung und stellte deren Ungesetzlichkeit fest. Der provisorische Vorsitzende des SBU, Walentin Naliwajtschenko, wurde ins Parlament geladen. Doch der gab vor, sich auf einer Dienstreise zu befinden. Es erschien nur sein 1. Stellvertreter, Walerij Choroschkowskij. Doch dieser gab den Abgeordneten lediglich Informationen, die in dem Festnahmeprotokoll von Taras Schepitko enthalten sind. Parlamentsabgeordnete der BJUT (Fraktion des Blocks Julija Timoschenkos) begaben sich in das Gebäude von Naftogas. Die SBU-Ermittler und die Alfa-Leute wurden zur Rede gestellt, einem der Alfa-Leute wurde die Maske vom Kopf gerissen. Anschließend wurden sie von den Parlamentariern daran gehindert, weitere Akten mitzunehmen. Nach Ende der "Erläuterungen" von Walerij Choroschkowskij nahmen die Abgeordneten einen Beschluss an, dass sich der Parlamentsvorsitzende Litwin an Generalstaatsanwalt Medwedko wenden soll, um die Rechtsmäßigkeit der Einleitung eines Strafverfahrens und der Festnahme der Mitarbeiter des Regionalzolls und auch von Mitarbeitern von Naftogas zu prüfen. Walerij Choroschkowskij hatte allerdings gesagt, dass die SBU-Aktion mit dem Generalstaatsanwalt der Ukraíne abgestimmt und von diesem genehmig worden war.

Das Schewtschenker Kreisgericht in Kiew stoppte noch am Abend des 4. März die Untersuchungsmaßnahmen zum Strafverfahren auf Naftogas Ukrainy, welche vom SBU eingeleitet worden waren, und auch die Ermittlungen in Bezug auf Taras Schepitko.


Was steckt hinter dieser illegalen Aktion des SBU, die offensichtlich vom Staatspräsidenten Juschtschenko veranlasst worden war?

Naftogas hatte am 20. Januar 2009 einen Vertrag über die Abtretung von Schuldenforderungen Gasproms abgeschlossen. Danach musste Naftogas der Gasprom 1,7 Mrd. $ (die vorher von Gasprom als Vorauszahlung für den Gastransit entrichtet worden waren) zahlen. Diese übergab an Naftogas das Recht, diese Summe in Form von Gas in der Menge von 11 Mrd. Kubikmeter von dem Unternehmen RosUkrEnergo zu zahlen. Ende Januar wandte sich Naftogas an den ukrainischen Zoll mit dem Ersuchen, das Gas auf der Grundlage des Vertrages über die Abtretung von Schuldforderungen zu verzollen. Der damalige Leiter des Zolldienstes der Ukraine, Walerij Choroschkowskij, weigerte sich im Auftrag des Staatspräsidenten Juschtschenko, Zoll zu erheben, und zwar mit dem Argument, dass dieser ungesetzlich sei. Darauf schloss Naftogas mit dem russischen Gasprom einen neuen Vertrag und verkaufte das Gas auf der Grundlage der Abtretung dieser strittigen 11 Mrd. Kubikmeter Gas von RosUkrEnergo für ebenfalls, 1,7 Mrd. $ an Gasprom und Gasprom verkaufte es an Naftogas zurück. Der letzte Kaufvertrag wurde zur Grundlage der Verzollung.

Somit erscheint das Auftreten des SBU als illegales Eingreifen in einen Rechtsstreit, zu dem er keineswegs die rechtliche Befugnis hatte. Im Parlament wurde sogar gefordert, den provisorischen Vorsitzenden der SBU, Walentin Naliwajtschenko und seinen Stellvertreter Walerij Choroschkowskij, zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen. Die Aktion des Sicherheitsdienstes (SBU) stellte demnach in der Tat nicht nur eine Amtsanmaßung und einen Amtsmissbrauch, sondern eine schwere Straftat dar und hatte offensichtlich den Zweck einer Machtdemonstration der Juschtschenkoanhänger nach dem Motto: Wir können alles, wir können auch das Parlamentsgebäude und Regierungsgebäude besetzen und Abgeordnete und Regierungsmitglieder verhaften! Dies ist auch die Meinung prominenter ukrainischer Politiker. Manche westliche Reporter interpretierten den Schritt der SBU, den Juschtschenko verfassungswidrig sich persönlich unterstellt hat, als Antwort auf die am Dienstag im Parlament erfolgte Abwahl von Außenminister Ogrizko sowie auch auf die am gleichen Tag vom Parlament beschlossenen Verfassungsänderungen zum Impeachmentverfahren gegen den ukrainischen Präsidenten und bezüglich seiner Rechte als Staatspräsident, Entscheidungen des Ministerkabinetts zu stoppen. Die im Parlament beschlossenen Verfassungsänderungen enthalten nämlich eine Klarstellung in der Hinsicht, dass dem Staatspräsidenten keine Rechte zustehen, Entscheidungen des Ministerkabinetts in eigener Vollmacht aufzuheben! Diese Verfassungsänderungen waren mit Über-Zweidrittelmehrheiten von 378 und 382 Stimmen der Parlamentarier angenommen worden. Gestärkt werden sollten des Weiteren die Rechte des Parlaments. Ferner ist die SBU-Intervention bei Naftogas sicherlich auch eine Reaktion auf die im Parlament eingebrachten Änderungen zur Gesetzgebung über das Verfassungsgericht und weiterhin auf die mögliche Überstimmung von Vetos des Staatspräsidenten mit Parlamentsmehrheiten von z. B. 378 Stimmen gegen Gesetze wie das Gesetz über die Einsetzung von zeitweiligen Untersuchungsk ommissionen. Abgelehnt war auch mit Über-Zweidrittelmenheit von 345 Stimmen z. B. das Veto des Staatspräsidenten gegen das Gesetz zu Änderungen im "Gesetz über den Rechtsstatus des Zivilschutzes der Ukraine".

Es wurden sogar Vermutungen laut, dass es dem ukrainischen Präsidenten um die Sicherstellung von Wahlkampfgeldern für seine neue Präsidentschaft zu Lasten der Naftogas gegangen sei, oder dass er seiner Rivalin Timoschenko den Effekt ihres Erfolges mit den verbilligten Gaspreisen für die ukrainische Bevölkerung missgönnt.

Denn Fakt ist, dass die von RosUkrEnergo an Naftogas überstellten Gasmengen von Gasprom verbilligt geliefert worden sind und zwar zum Preis von 153 Dollar je 1000 m3 Gas.

Das ukrainische Parlament hatte auch einige weitere Gesetzesprojekte beraten und beschlossen, darunter u.a. ein Gesetz über das Grenzregime der Ukraine, ein Gesetz über landwirtschaftlichen Genossenschaften und eine Novelle zum Gesetz über Farmerwirtschaften. Behandelt wurden Gesetzesänderungen in der Strafprozessordnung der Ukraine, Änderungen im Gesetzesprojekt für das gesamtstaatliche Programm "Nationaler Aktionsplan für die Realisierung der UNO-Konvention über die Rechte der Kinder für den Zeitraum bis 2016" (348 Ja-Stimmen), Änderungen im Gesetz über die staatliche Rentenversicherung (332 Ja-Stimmen). Mit 390 Stimmen wurde ein Gesetz für Änderungen über die Besteuerung der Halter von Transportmitteln und anderer Fahrzeuge gebilligt. Für Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von über 3000 Kubikzentimeter wurde der Steuersatz angehoben.

Angenommen wurde mit 384 Ja-Stimmen auch z. B. ein neues Gesetz über den Weinanbau und die Weinwirtschaft sowie eine Novelle zum Gesetz über die Herstellung und den Verbrauch von Alkohol mit dem Ziel der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Beschlossen wurden auch weitere Änderungen im Staatshaushalt für das Jahr 2009.


Walentin Naliwajtschenko als ukrainischer Geheimdienstchef bestätigt

Am 5. März stand dann der Antrag des Staatspräsidenten zur Bestätigung des Vorsitzenden des Sicherheitsdienstes der Ukraine (des Inlandsgeheimdienstes), kurz der SBU, im Vordergrund der Parlamentsdebatte. Wie zu erwarten, wollte Staatspräsident Juschtschenko nun unbedingt die parlamentarische Bestätigung seines Günstlings, Walentin Naliwajtschenko, zum Geheimdienstchef durchsetzen, nachdem er über zwei Jahr lang vergeblich um die mehrheitliche Zustimmung der Parlamentarier für ihn ersucht hatte. Walentin Naliwajtschenko war von Juschtschenko als Nachfolger des entlassenen Igor Dryschtschaninij im Dezember 2006 zum kommissarischen Vorsitzenden des Dienstes ernannt worden. Nach vergeblichen Anläufen dazu ist Juschtschenko am 6. März 2009 der Coup gelungen, ihn endgütig zum Geheimdienstchef ernennen zu können.
Sicherlich spielte dabei politischer Druck und Bestechung, bis hin zur Einschüchterung von Parlamentariern eine Rolle, um schließlich die dafür im Parlament notwendigen Mehrheiten zu erhalten.
230 Abgeordnete stimmten am 6. März nach langem Gerangel für ihn, Walentin Naliwajtschenko, der jedoch an diesem Tage nicht anwesend war und somit den Parlamentariern nicht Rede und Antwort stehen konnte.

Geschlossen stimmten gegen ihn nur noch die 175 Abgeordneten der Partei der Regionen und die 27 kommunistischen Abgeordneten. Von den 156 Abgeordneten des Blocks von Julija Timoschenko stimmten 149 Abgeordnete und vom Block "Unsere Ukraine-Selbstverteidigung des Volkes" von 72 Abgeordneten 61, ferner sämtliche 20 Abgeordnete des Blocks von Litwin für ihn. So kam die Mehrheit von 230 Stimmen zusammen. Die parlamentarischen Regeln wurden formal eingehalten. In einem Parlamentsbeschluss wurde lediglich die "Nachbesserung" des Gesetzes über den Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) in Richtung stärkerer parlamentarischer Kontrollrechte gefordert, und Naliwajtschenko sowie die Leitung des SBU wurden ersucht, nach ihrer endgültigen Ernennung im Parlament zu erscheinen und einen Bericht über die Geheimdienstpolitik zu erstatten. Am 6. März nahmen die Fraktionsvorsitzenden auch den Vorschlag an, eine Kommission für Fragen der Reformierung des Geheimdienstes zu bilden. Der Parlamentsvorsitzende Litwin verlas dann noch ein Beschlussprojekt des Parlaments zur Tätigkeit des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU). Gemäß dem Dokument ist vorgesehen, in Verbindung mit der entstandenen Situation im Zusammenhang mit verfassungswidrigen und gesetzeswidrigen Tätigkeiten des SBU eine wirksame und zuverlässige parlamentarische Kontrolle über die Tätigkeit des Geheimdienstes auszuüben und eine Spezialkommission zu Fragen der Reformierung des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU) zu bilden. Das Projekt dazu empfiehlt den Vorsitzenden des SBU, unverzüglich eine Überprüfung der Entscheidungen zu Kaderfragen wegen der Ernennung der Leitung der oberen Organe und Unterabteilungen des SBU mit dem Ziel vorzunehmen, sie in Übereinstimmung mit der Verfassung der Ukraine und dem Gesetz über den Sicherheitsdienst der Ukraine zu bringen. Man vertagte aber die parlamentarischen endgültigen Entscheidungen dazu ebenso wie die Erstattung eines Berichts der Untersuchungskommission über den Stand des Gastransportsystems und die Gewährleistung des Gasversorgung der Ukraine in den Jahren 2008/2009.

Juschtschenko stellte Walentin Naliwajtschenko schon am 10. März in einer Pressekonferenz als wichtigen Mann der ukrainischen Politik und als seinen Schützling vor und betonte insbesondere die Wichtigkeit der Tätigkeit des Geheimdienstes im Prozess des Anschlusses der Ukraine an das euro-atlantische Sicherheitssystem, sprich der NATO!! In der Tat gilt Geheimdienstchef Naliwajtschenko als NATO-hörig und er ist auch kein Anhänger des "reinen Parlamentarismus", wie er das selbst ausgedrückt hat. Juschtschenko bescheinigte Naliwajtschenko vor der Presse auch große Verdienste um die Wiederherstellung des "historischen Gedächtnisses der Ukraine", genauer des west-ukrainischen Nationalismus und Antirussismus. Es drängen sich hier Erinnerungen an die Bandera-Faschisten auf, die einst fanatisch auf der Seite der Hitlerfaschisten gegen die Rote Armee kämpften.

Die politische Haltung von Walentin Naliwajtschenko verdeutlicht sein Werdegang. Er wurde am 8. Juni 1966 in Saporoschje geboren. Er studierte Philologie (Englisch und Finnisch) an der Universität T. Schewtschenko in Kiew. Er war zunächst nach dem Armeedienst 1984 bis 1986 Referent und Übersetzer sowie Experte für internationales Recht. 1996 wurde er 2. und dann 1. Sekretär in der Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Finnland, zuständig gleichzeitig für Norwegen und Dänemark. Von November 1997 bis Mai 2001 arbeitete er im Range eines 1. Sekretärs und Beraters im Außenministerium der Ukraine. Vom Mai 2001 bis November 2003 war er Generalkonsul der Ukraine in den USA. Dann war er Direktor der Konsularabteilung des Außenministeriums der Ukraine. Von Februar 2004 bis Januar 2006 übte er die Funktion eines stellvertretenden Außenministers der Ukraine aus. Nebenbei war er von vom 30. Dezember 2005 bis Mai 2006 Botschafter der Ukraine in Belarus (Weißrussland).

Walentin Naliwajtschenko gilt in Politikerkreisen als ein von den USA geschulter Mann. Sicherlich deswegen ernannte ihn Juschtschenko im Mai 2006 zum Stellvertretenden Leiter des SBU (des Geheimdienstes der Ukraine). Im Dezember 2006 berief ihn Juschtschenko dann zum kommissarischen Geheimdienstchef (SBU-Chef). Das Parlament hatte deswegen gute Gründe, ihm lange Zeit die Bestätigung als ukrainischen Geheimdienstchef zu verweigern, zumal er nicht nur schlechthin Geheimdienstchef ist, sondern über die Kompetenzen des Inlandsgeheimdienstes in der Lage ist, eine flächendeckende Überwachung aller ukrainischen Bürger durchzuführen. Zusätzlich mit den bewaffneten Alfa-Einheiten maßt sich der SBU auch noch exekutive Rechte des Staates, den Zugriffs auf Bürger und Institutionen an. Durch eine sich in der Ukraine herausgebildeten gängigen Praxis braucht der Geheimdienstchef nur die Ermächtigung des Staatspräsidenten einzuholen, obgleich er rechtlich der SBU und nach dem Gesetz auch der Regierung unterstellt ist, ihren Weisungen unterliegt und ihr rechenschafspflichtig sein sollte. Walentin Naliwajtschenko steht im Rufe einer Juschtschenko-Hörigkeit. Er steht zudem im Rufe, es mit der Rechtsstaatlichkeit und den demokratischen Regeln nicht so genau zu nehmen.

In diesem Lichte erscheint das Parlament in schleichender Form entmachtet. Es verabschiedete sich am 6. März bis zur nächsten Plenarsitzung, die am 17. März eröffnet werden soll.
Die Ukrainerinnen und Ukrainer stellen sich nach dem 6. März 2009 nicht zu Unrecht in großer Sorge die Frage:
Ist der Staatsstreich zur Errichtung einer Präsidentendiktatur in ihrem Lande bereits im vollen Gange?


Quellen: www.rada.kiev.ua, www.ukraine-nachrichten.de und Kto e chto v Ukraiini, erschienen in Verlag KLS, Kiew

Originalartikel veröffentlicht am 14.3.2009 auf Tlaxcala:
http://www.tlaxcala.es/pp.asp?reference=7211&lg=de


Über die Autoren

Brigitte Queck ist Dipl. Staatswissenschaftlerin Außenpolitik und aktives Mitglied von Mütter gegen den Krieg e. V. in Berlin - Brandenburg.

Dr. Hans-Jürgen Falkenhagen wurde 1932 in Köln geboren und lebte ab 1936 in Radebeul bei Dresden. 1943 trat er in ein Gymnasium ein. Im Februar 1945 erlebte er die drei aufeinander folgenden Bombenangriffe auf Dresden.
Nach dem Abitur 1951 in Rostock studierte er Ökonomie und slawische Sprachen und war seit 1957 bis 1995 im öffentlichen Dienst tätig, insbesondere als Übersetzer, Dokumentalist und Länderbearbeiter. Er arbeitete in Auslandsinformationsabteilungen von Ministerien der ehemaligen DDR, zuletzt im Ministerium der Finanzen und für die Staatsbank der DDR. Seine Arbeitssprachen sind auch Englisch, Französisch und Rumänisch. Übersetzt hat er aus 12 Fremdsprachen, davon 9 slawische Sprachen. Er hat auch als Buchübersetzer für Verlage und als Journalist für Wirtschaftszeitungen gearbeitet. Seine Promotion erfolgte in diesem Rahmen.
Von 1990 bis 1995 war er Referent in einem Referat für ausländische Finanzen und Steuern des Bundesministeriums für Finanzen und dabei zuständig für sog. postkommunistische Staaten.
Nach Eintritt in das Rentenalter 1997 suchte er sich neue Interessengebiete und arbeitete als Sprachmittler und Journalist weiter für Zeitungen, Fachzeitschriften für Osteuropa und für Steuerrecht und ist Mitbetreiber der Homepage Goethe-Stübchen. Seit den 70er Jahren bekennt er sich zum Islam.
Dr. Falkenhagen ist verheiratet und hat zwei Kinder.


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Quelle:
Copyright by Brigitte Queck und Dr. Hans-Jürgen Falkenhagen
mit freundlicher Genehmigung der Autoren
      


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2009