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FINANZEN/400: Rücklagen aus Studienbeiträgen - erklärungsbedürftig, aber nicht unzulässig (idw)


CHE Centrum für Hochschulentwicklung - 17.01.2011

Rücklagen aus Studienbeiträgen: erklärungsbedürftig, aber nicht unzulässig


Hochschulen in mehreren Ländern stehen öffentlich in der Kritik, zu hohe Rücklagen aus Studienbeiträgen angehäuft zu haben. Pauschale Vorwürfe sind fehl am Platz, doch mangelt es an manchen Stellen an Transparenz seitens der Hochschulen sowie an verlässlichen Rahmenbedingungen seitens der Länder.

Vor allem Hochschulen aus Bayern, Niedersachsen und Hamburg wird derzeit vorgeworfen, enorme Rücklagen aus Studienbeitragseinnahmen zu horten und diese nicht zeitnah ihrer eigentlichen Bestimmung zuzuführen, nämlich der Verbesserung von Studium und Lehre. Ulrich Müller, Projektleiter des Centrums für Hochschulentwicklung, meint dazu: "Die Hochschulen müssen einen Spagat zwischen zwei Anforderungen bewältigen. Einerseits müssen sie Studienbeiträge zügig ausgeben, damit die zahlenden Studierenden unmittelbar den Effekt spüren - sonst ist eine Legitimation und Akzeptanz der Studienbeiträge schwierig zu vermitteln. Andererseits müssen sie die Beitragseinnahmen aber sinnvoll ausgeben - und gerade langfristige Projekte mit größerem Volumen bedürfen einer sorgfältigen Abstimmung und eines teilweise erheblichen Vorlaufs."

In den ersten Jahren nach Einführung der Studienbeiträge lagen die Verwendungszwecke auf der Hand; die zusätzlichen Einnahmen dienten dazu, bekannte Probleme abzustellen, etwa endlich einen Beamer in jeden Hörsaal zu montieren. Jetzt geht die Problemorientierung in eine Strategieorientierung über - das ist naturgemäß zeitaufwendiger: Besetzungsverfahren brauchen ihre Zeit, für größere Investitionen müssen Mittel angespart werden und auch die Abstimmung mit Studierenden dauert eine Weile.

Müller rät Hochschulen, die Zweckbindung von Rücklagen explizit zu verdeutlichen. Dabei sollten die Hochschulen inhaltliche Ziele, nicht nur finanzielle Summen angeben und konkrete Qualitätsversprechen in den Vordergrund rücken. Es sollte deutlich werden, welche Verbesserungen wie und wann erreicht werden sollen. Aus Sicht des CHE sollten Hochschulen zudem eigeninitiativ, abgeleitet aus den langfristigen Finanzierungsanlässen, eine Obergrenze für Rücklagen festlegen. Ohnehin sollte nur ein begrenzter Teil der Einnahmen für erst mittel- oder langfristig wirksame Investitionen eingeplant werden: "Der deutlich überwiegende Teil der Studienbeitragseinnahmen muss zeitnah in bessere Betreuung, Service und Infrastruktur fließen, damit den aktuell zahlenden Studierenden die dadurch mögliche Gegenleistung auch wirklich zu Gute kommt."

Negativ wirkt sich aber auch die Unklarheit über die Zukunft der Studienbeiträge aus. Ein erneutes Verbot droht in nächster Zeit in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Hochschulen scheuen langfristige Investitionen etwa im Personalbereich, wenn die Finanzierungsperspektive im Unklaren bleibt. Müller: "Das ist fatal, weil Studienbeiträge nach der Aufarbeitung der gravierendsten infrastrukturellen Probleme gerade über die Einstellung von Lehrpersonal erheblich zur Qualitätssteigerung beitragen könnten."

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
CHE Centrum für Hochschulentwicklung, Britta Hoffmann-Kobert, 17.01.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2011