Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → BILDUNG


FINANZEN/509: Neue Möglichkeiten für die Finanzierung von Bildungsinfrastruktur durch den Bund (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 14. Dezember 2016

Gabriel begrüßt Kabinettbeschluss zu Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen:
Neue Möglichkeiten für die Finanzierung von Bildungsinfrastruktur durch den Bund


Das Bundeskabinett hat heute die Gesetzentwürfe zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehung beschlossen. Dies umfasst Änderungen des Grundgesetzes sowie eine Reihe weiterer gesetzlicher Regelungen. Die Neuregelung ist erforderlich, weil die gesetzlichen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich Ende 2019 außer Kraft treten. Die Einigung umfasst die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und Maßnahmen für die Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat. Dabei sind für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie insbesondere die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr sowie die Förderung von Investitionen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur zentrale Weichenstellungen der Neuregelung.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: "Mit der heute im Kabinett verabschiedeten Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben wir eine ausgewogene Lösung gefunden. Mir sind dabei zwei Punkte besonders wichtig: Künftig wird der Bund finanzschwache Kommunen bei Investitionen in Schulen und Berufsschulen finanziell unterstützen können. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bildungsgerechtigkeit über Landesgrenzen hinweg zu verbessern. Es geht zudem darum, Schülern und Berufsschülern frühzeitig einen Zugang zu digitalen Technologien zu ermöglichen. So können wir sicherstellen, dass die Schulen für den Unterricht der Fachkräfte der Zukunft in einer digitalisierten Arbeitswelt sachgerecht ausgestattet sind. Auch die Regelungen zur Gründung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr sind ein großer Schritt nach vorn. Investitionen für den Ausbau und Erhalt der Bundesautobahnen werden künftig schneller, besser und insgesamt effizienter umgesetzt. Entscheidend war für mich dabei: Straßen und Gesellschaft müssen unveräußerlich im Eigentum des Bundes bleiben und dürfen nicht privatisiert werden. Und das schreiben wir im Grundgesetz auch fest."

Die Grundgesetzänderungen zur Reform der Verwaltung der Bundesfernstraßen sehen vor, dass der Bund die Verwaltung der Bundesautobahnen übernimmt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Die Bundesfernstraßen und die Gesellschaft stehen dabei aber im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Die Grundidee und der Rahmen der Infrastrukturgesellschaft orientieren sich an den Vorschlägen der von Minister Gabriel im Sommer 2014 einberufenen Expertenkommission Stärkung von Investitionen in Deutschland (sog. "Fratzscher-Kommission").

Die Unterstützung der Schulen und Berufsschulen für finanzschwache Kommunen wurde im Vorgriff auf die Grundgesetzänderung mit dem Nachtragshaushalt 2016 durch eine Aufstockung des seit 2015 bestehenden Kommunalen Investitionsförderungsfonds (KInvF) um 3,5 Mrd. Euro durch den Bund finanziell unterlegt. Damit kann der Bund Kommunen bei Sanierung, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden sowie bei Investitionen in die digitale Bildung unterstützen.

*

Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 14. Dezember 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang