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GEWERKSCHAFT/023: ver.di begrüßt SPD-Novelle für wissenschaftliches Befristungsrecht (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 10. Juni 2013

ver.di begrüßt SPD-Novelle für wissenschaftliches Befristungsrecht



Berlin, 10.06.2013 - Anlässlich der Anhörung im Bundestag am 12. Juni zu einer von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) äußerte sich Petra Gerstenkorn vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Berlin grundsätzlich positiv zu dem Vorhaben: "Der Gesetzentwurf beinhaltet einige zentrale Forderungen, die wir schon lange für mehr Sicherheit und Planbarkeit bei wissenschaftlichen Karrieren erheben. Daher begrüßen wir diese Initiative ausdrücklich."

Das WissZeitVG ist die zentrale Regelung für alle Befristungen an den deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten. Gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht lässt es den Einrichtungen weitreichende Freiheiten bei der Ausgestaltung von Zeitverträgen ihrer wissenschaftlich Beschäftigten. Ein Sonderweg, wie Gerstenkorn bemängelt: "Wenn inzwischen auf jeden unbefristeten wissenschaftlichen Mitarbeiter acht befristete kommen und mehr als die Hälfte von ihnen Arbeitsverträge von unter einem Jahr haben, dann stimmt etwas ganz grundlegend nicht in der deutschen Wissenschaftslandschaft. Spätestens seit der Evaluation des WissZeitVG vor zwei Jahren kann sich die Politik bezüglich dieser Fakten nicht mehr unwissend geben. Wir freuen uns daher, dass nicht nur die SPD-Bundestagsfraktion nun einen Entwurf für eine neuen WissZeitVG vorgelegt hat, sondern auch die Länder Baden-Württemberg, NRW und Hamburg im Bundesrat eine ganz ähnliche Initiative gestartet haben."

Besonders wichtig ist Gerstenkorn die Streichung der sogenannten Tarifsperre. Demnach soll es ver.di künftig möglich sein, in Tarifverträgen verbesserte Befristungsbedingungen für ihre Mitglieder zu erreichen: "Der Gesetzentwurf beinhaltet ein klares Bekenntnis zur Tariffreiheit auch in der Wissenschaft und das ist ein richtiger und längst überfälliger Schritt." Dennoch bleiben auch ein paar Kritikpunkte aus der Sicht der Gewerkschafterin. Dass die Novelle Mindestvertragslaufzeiten von zwei Jahren für Promovierte vorsieht sei ein guter Anfang. Dass es solche Haltelinien für Doktorandinnen und Doktoranden aber weiterhin nicht geben soll, sei inkonsequent, so Gerstenkorn: "Wie soll man mit ständig wechselnden Kurzzeitverträgen ein Forschungsvorhaben planen und durchführen, dass im günstigsten Fall über drei Jahre läuft, in der Regel aber über vier oder fünf? Niemand kann ernsthaft glauben, dass diese 'Begleitmusik' die Qualität der Promotion positiv beeinflusst." Ebenso kritisiert Gerstenkorn die nach wie vor unbeschränkte Befristungsoption für alle Drittmittelbeschäftigten: "Schon im Wissenschaftsbereich ist diese 'Befristung bis zur Verrentung' durch Drittmittel äußerst problematisch. Gänzlich unverständlich wird sie bei denen, die solche Projekte in Technik und Verwaltung unterstützen. Hier geht es um Daueraufgaben, um die Infrastruktur, die Projektarbeit erst ermöglicht. Befristung ist da nicht nur unnötig, sondern geradezu unsinnig."

Abschließend bemerkte Gerstenkorn: "Diese Versäumnisse würden wir durch tarifliche Regelungen wieder 'ausbügeln' müssen. Aber immerhin gäbe uns der Gesetzentwurf der SPD genau dazu die Möglichkeit. Das ist eine zentrale Verbesserung."

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Quelle:
Presseinformation vom 10.06.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2013