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GEWERKSCHAFT/085: ver.di warnt vor unzureichender Reform des Wissenschaftszeitvertraggesetzes (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 14. Juli 2015

ver.di warnt vor unzureichender Reform des Wissenschaftszeitvertraggesetzes


Berlin, 14.07.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warnt davor, dass die von der großen Koalition geplante Reform des Wissenschaftszeitvertraggesetzes (WissZeitVG) an entscheidenden Punkten zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen und Forschungseinrichtungen führen wird.

"Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat vergangene Woche einen Arbeitsentwurf zur Gesetzesreform vorgelegt. Sollten sich die dort skizzierten Ideen durchsetzen, wird die geplante Reform an entscheidenden Punkten zu kurz greifen. Damit ist dem wissenschaftlichen Nachwuchs und dem Forschungsstandort Deutschland nicht geholfen. Wir lehnen das entschieden ab", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU hatten sich Ende Juni auf gemeinsame Eckpunkte für eine Gesetzesreform verständigt. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte daraufhin vergangene Woche einen ersten Entwurf zur Überarbeitung des WissZeitVG vorgelegt.

"Die völlig ausufernde Praxis der Kurzbefristungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird darin nicht ausreichend eingeschränkt. Der Arbeitsentwurf sieht nur eine Soll-Bestimmung zur Einschränkung von Befristungen vor, die in der Praxis ausgehöhlt werden wird. Zudem fehlen Regelungen für verbindliche Betreuungsvereinbarungen, um die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses sicher zu stellen. Die Bundesbildungsministerin ist aufgefordert, die geplante Gesetzesreform an entscheidenden Stellen nachzubessern", sagte Kittel.

ver.di fordert unter anderem, dass für wissenschaftlich Beschäftigte auf Haushaltsstellen in der Qualifizierungsphase Mindestvertragslaufzeiten von drei Jahren festgeschrieben werden. Für Drittmittelprojekte sollten die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und zeitlichen Rahmen bei der Laufzeit eines Arbeitsvertrags voll ausgeschöpft werden. Kritisch bewertet ver.di auch, dass die sogenannte Tarifsperre bestehen bleiben soll. Danach ist es Arbeitgebern und Gewerkschaften bis auf wenige Ausnahmen verboten, von den Vorschriften des WissZeitVG abweichende tarifvertragliche Regelungen zu treffen, um die Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. "Die Tarifsperre ist antiquiert und gehört endlich abgeschafft", betonte Kittel.

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Quelle:
Presseinformation vom 14.07.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2015

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