Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - 14.12.2015
Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes:
Landesregierung verleiht studentischen Belangen mehr Gewicht
Der Niedersächsische Landtag hat heute (14.12.2015) das Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen beschlossen. Die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beteiligt Studierende, Promovierende und Personalvertretungen stärker an den Entscheidungen der Hochschule. Es verbessert die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, schafft mehr Geschlechtergerechtigkeit und stärkt die Rechte der Senate.
"Wir geben den Hochschulen eine moderne Governance-Struktur, die auf
Dialog setzt, die Beteiligungskultur ausbaut und die Autonomie der
Hochschulen stärkt. Damit sichern wir die Attraktivität unserer
Hochschulen für die Zukunft", sagte Wissenschaftsministerin Gabriele
Heinen-Kljajic. "Nach der Abschaffung der Studiengebühren lösen wir ein
weiteres Versprechen ein: die Demokratisierung der Niedersächsischen
Hochschulen."
• Stärkung der Beteiligungskultur: Dazu wird das Instrument der
Studierendeninitiative geschaffen. Studierende erhalten die Möglichkeit,
mit einem Quorum von drei Prozent Themen an die Hochschulorgane
heranzutragen. Diese müssen sich dann hochschulöffentlich mit diesen
Themen befassen.
Jede Hochschule erhält die Möglichkeit, zusätzlich eine/n
hauptberufliche/n Vizepräsidenten/in für den Bereich Studium, Lehre und
studentische Belange einzusetzen. Dieses Amt muss im Einvernehmen mit den
Studentinnen und Studenten besetzt werden: Die Studierendenvertreter im
Senat und in der Studienqualitätskommission müssen dem Senatsvorschlag
zustimmen. Der Kreis derjenigen, die zu nebenberuflichen Vizepräsidenten
bestellt werden können, wird auf sämtliche Mitglieder der Hochschule, also
auch auf Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden, erweitert.
Mitglieder der Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragten und
Studierendenvertreter und -vertreterinnen können zukünftig an den
Sitzungen der Hochschul- und Stiftungsräte mit beratender Stimme
teilnehmen. Ferner wird eine eigene Interessenvertretung der
Promovierenden eingeführt. Damit werden Entscheidungen transparenter und
erhalten höhere Akzeptanz.
Die Senate werden gestärkt und erhalten mehr Rechte.
• Bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs: Um die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge an den Hochschulen zu verringern, werden die Laufzeiten der Befristungen an die Promotionsdauer und Projektlaufzeit gebunden. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern werden so attraktivere und planbarere Karrierewege eröffnet. Das stärkt die Hochschulen im internationalen Wettbewerb um exzellente Köpfe.
• Bessere Studienbedingungen: Anwesenheitspflicht ist nur dann erforderlich, wenn sie für die Erreichung der Ziele der Lehrveranstaltung wirklich erforderlich ist. Die Grenznote beim Übergang vom Bachelorstudium in einen konsekutiven Masterstudiengang wird in zulassungsfreien Studiengängen aufgehoben. Die Bedürfnisse von Studierenden mit pflegebedürftigen Angehörigen werden berücksichtigt. Studierende mit Behinderungen werden durch einen besonderen Beauftragten besser gestützt.
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution769
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Petra Wundenberg, 14.12.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2015
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