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MELDUNG/031: Nordrhein-Westfalen - leichterer Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte (idw)


Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW - 14.01.2010

Nordrhein-Westfalen eröffnet Handwerksmeistern und beruflich Qualifizierten leichteren Zugang zum Studium

Minister Pinkwart: "Bildung ist Grundvoraussetzung für soziale Mobilität"


Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart hat eine Neuregelung des Hochschulzugangs für Handwerksmeister und beruflich Qualifizierte auf den Weg gebracht. Die Neuregelung soll ab dem kommenden Wintersemester den Übergang von der beruflichen zur akademischen Bildung erheblich erleichtern. "Berufliche Qualifizierungen wie der Meisterbrief stellen hohe Anforderungen. Viele Handwerksmeister etwa sind Bildungsaufsteiger ohne Abitur, die durchaus in der Lage sind, ein Studium erfolgreich zu absolvieren und dies mehr und mehr auch benötigen, wenn sie ihren Betrieb weiterentwickeln möchten", sagte Pinkwart.

Die geplante Neuregelung, die sich derzeit im Anhörungsverfahren mit den Hochschulen und Verbänden befindet, soll Handwerksmeistern künftig den allgemeinen und fachungebundenen Hochschulzugang eröffnen. Damit können Inhaber des Meisterbriefes sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen studieren. Bislang ist dieser Gruppe nur ein FH-Studium möglich, und das lediglich in einem Fach, das eine enge Nähe zur beruflichen Ausbildung aufweist.

Ebenfalls neu ist die Regelung, dass Studieninteressierte mit Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung einen fachgebundenen Hochschulzugang besitzen - ohne wie bislang noch einen Eignungstest für den angestrebten Studiengang ablegen zu müssen. Darüber hinaus wird dieser Gruppe auch ein fachungebundener Hochschulzugang möglich. Dafür ist die Voraussetzung das Bestehen eines Eignungstests.

Ab Wintersemester sollen die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beruflich Qualifizierten auch ein Probestudium anbieten können. Dieses Probestudium dauert mindestens zwei und höchstens vier Semester. Die Inhalte werden durch die jeweilige Hochschule festgelegt. Wird das Probestudium erfolgreich absolviert, erhält der Bewerber einen fachungebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig dient das Probestudium dem Bewerber zur eigenen Leistungskontrolle. Pinkwart: "Wir erhöhen damit die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Von sozialer Mobilität profitiert nicht nur der Einzelne, sondern unsere gesamte Gesellschaft".

Weitere Informationen unter:
http://www.innovation.nrw.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution463


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW,
André Zimmermann, 14.01.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2010