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UNIVERSITÄT/2606: Bremen - Uni-Rektor steht vorbehaltlos zur Zivilklausel (Universität Bremen)


Pressemitteilung der Universität Bremen vom 15. Mai 2012

Uni-Rektor Wilfried Müller steht vorbehaltlos zur Zivilklausel

Stellungnahme zur Diskussion um Rüstungsforschung an der Universität Bremen



Der Rektor der Universität Bremen Professor Wilfried Müller steht vorbehaltlos zur Zivilklausel, die der Akademische Senat in der Sitzung 25. am Januar 2012 nahezu einstimmig bestätigt hat.

Unabhängig von der Medienberichterstattung über ein Forschungsprojekt aus der Nachrichtentechnik hatte der Rektor bereits vor einigen Wochen die Zentralverwaltung der Universität mit einer Prüfung beauftragt. Geklärt werden soll dabei, ob es in den vergangenen zehn Jahren Forschungsprojekte gegeben hat, die einen militärischen Charakter nicht ausschließen. Ziel des Rechercheauftrags ist die Klärung, ob es Projekte gibt, die der Zivilklausel nicht entsprechen. Der Rektor wird den Akademischen Senat der Universität Bremen über das Recherche-Ergebnis informieren.

Zum konkret kritisierten Projekt BüLAND: Die Universität Bremen war in dem genannten Projekt von 2003 bis 2006 Unterauftragnehmer. Träger des vom Bundesverteidigungsministerium finanzierten Vorhabens ist die Firma OHB. Das Projekt hatte für die Universität Bremen ein Volumen von rund 100.000 Euro in drei Jahren. Es war in dem Bereich Nachrichtentechnik im Studiengang Elektrotechnik angesiedelt. Dabei handelte es sich um Grundlagenforschung im Bereich der Datenübertragung. Die öffentlich zugänglichen Forschungsergebnisse waren die Grundlage für anschließend eingeworbene Drittmittelprojekte der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

"Der beteiligte Hochschullehrer hat alle das Projekt betreffenden Informationen korrekt an die Verwaltung übermittelt", betont Rektor Wilfried Müller. Im Jahr 2003 sei allerdings bei 65 Millionen Euro Drittmitteleinwerbungen keine zusätzliche Prüfung des Projekts im Kontext der Zivilklausel erfolgt. "Mit der aktuellen Sensibilität beim Thema Zivilklausel wäre das Projekt mit Sicherheit intensiv diskutiert worden."

Zur Zivilklausel: Die Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung der Universität Bremen. Als Gebot ist es eine Aufforderung an alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, bei Forschungsprojekten auf den zivilen Charakter der Forschung zu achten. Darüber besteht in der Universität Bremen ein breiter Konsens. "Die Mitglieder der Universität Bremen besitzen die Verantwortungsbereitschaft, auch vor dem Hintergrund der Dual-Use-Problematik eigenständig und eigenverantwortlich für die Einhaltung der Zivilklausel zu sorgen", ist sich Rektor Wilfried Müller sicher.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 163 / 15. Mai 2012 SC/KUB
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2012