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MELDUNG/306: Afrikanische Schweinepest in der Ukraine (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 218 vom 07.08.12

Afrikanische Schweinepest in der Ukraine
Keine Schweinefleischerzeugnisse aus betroffenen Regionen mit nach Deutschland bringen



Am 31. Juli 2012 ist in der Ukraine erstmals das Virus der Afrikanischen Schweinepest in einem Schweinebestand nachgewiesen worden.

Da diese Tierseuche in der Russischen Föderation und anderen benachbarten Staaten schon seit längerer Zeit grassiert und die Gefahr besteht, dass sie in die Europäische Union eingeschleppt wird, wurden bereits zahlreiche Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene getroffen, um dies zu verhindern. An den Außengrenzen der EU werden verstärkte Kontrollen durchgeführt und die Krisenpläne zur Bekämpfung von Tierseuchen wurden angepasst.

Die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen aus den betroffenen Staaten in die EU ist verboten. Allerdings kann der Erreger auch über Lebensmittel wie Schweinefleisch, Rohwürste oder Salami eingeschleppt werden, wenn sie aus den gefährdeten Regionen mitgebracht werden und dann beispielsweise als Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine gelangen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist deshalb darauf hin, keine derartigen Lebensmittel aus den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten mitzubringen.

Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich, in Schweinebeständen kann sie jedoch schwerwiegende Auswirkungen haben, wie das Geschehen in der Russischen Föderation bereits gezeigt hat.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 218 vom 07.08.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2012