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MELDUNG/324: Mehr Transparenz und Sicherheit im Over-the-Counter-Handel (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 293 vom 10.10.12

Mehr Transparenz und Sicherheit im Over-the-Counter-Handel

Aigner: Gesetz schafft Transparenz und bekämpft Spekulationen mit Nahrungsmitteln



Das Bundeskabinett hat heute in Berlin den Entwurf des Ausführungsgesetzes zur "Over-The-Counter"-Verordnung (OTC-Verordnung) EMIR (European Market Infrastructure Regulation) verabschiedet.


Der Entwurf soll das nationale Recht mit einer neuen EU-Verordnung in Einklang bringen, die mehr Transparenz und Sicherheit im außerbörslichen Derivatehandel bewirkt. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte den Entwurf und erklärte: "Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz und angemessener Regulierung der Terminmärkte und ein Beitrag zur Bekämpfung exzessiver Spekulationen mit Nahrungsmitteln."

Das Ziel der Mitte August 2012 auf europäischer Ebene in Kraft getretenen Verordnung ist, den bisher weitgehend unkontrollierten außerbörslichen Handel mit Derivaten in eine geregelte, börsenähnliche Form zu bringen. Die G-20-Staaten hatten 2009 bei ihrem Gipfel in Pittsburgh (USA) beschlossenen, entsprechende Strukturen für die OTC-Märkte bis Ende 2012 zu schaffen. "Wir können den Fahrplan der G-20-Staaten einhalten", sagte Aigner. Die OTC-Verordnung bringt durch Meldepflichten über die getätigten Transaktionen mehr Licht in den außerbörslichen Handel. Darüber hinaus trägt sie mit den vorgesehenen Clearingpflichten dazu bei, dass Banken und große Handelskonzerne künftig ihre außerbörslich gehandelten Derivate mit Eigenkapital-Hinterlegungen absichern müssen. OTC-Derivate werden eingesetzt, um Zins-, Wechselkurs-, Rohstoff- und andere Preisrisiken zu managen. Die Finanzkrise 2008 wurde durch OTC-Derivate, insbesondere durch Kreditderivate wie beispielsweise Credit Default Swaps, mit verursacht.

Die verbesserte Regulierung betrifft auch den OTC-Handel mit Agrarderivaten, wenngleich dieser keinen Anteil an der Finanzkrise 2008 hatte. Diese Kontrakte werden von der Agrar- und Ernährungswirtschaft zur Absicherung gegen Preisschwankungen benötigt. Andererseits können spekulative Exzesse auch zur Verunsicherung der Märkte beitragen. "Gerade im Hinblick auf die lebensnotwendigen Nahrungsmittel geht es darum, dass die Preisbildung die fundamentalen Faktoren des Marktes - also Angebot, Nachfrage und Lagerbestände - widerspiegelt und nicht durch exzessive Spekulationen verzerrt wird", sagte Aigner.

Ein weiterer bedeutender Schritt zur verbesserten Transparenz bei den über Börsen abgewickelten Agrarterminkontrakten sind die auf europäischer Ebene laufenden Beratungen zur Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID, deren Verabschiedung für das Frühjahr 2013 angestrebt wird.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 293 vom 10.10.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2012