Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Presseinformation vom 13.08.2018
Dr. Hermann Onko Aeikens:
"Wir brauchen verlässliche Zahlen, Daten und Fakten."
Zweites Gespräch zwischen Bund und Ländern zu den diesjährigen Witterungsschäden
Auf Initiative der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich Vertreter von Bund und Ländern am heutigen Montag erneut in Berlin getroffen. Das Bundesministerium steht mit den Ländern in engem Austausch zu den diesjährigen Witterungsschäden auf der Grundlage von Zahlen und Fakten und entsprechenden Hilfsmöglichkeiten.
Dazu erklärt Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens:
"Wir haben erneut konstruktive Gespräche geführt. Die Länder haben uns
bereits im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme gemeldet, die
eine wichtige Grundlage für das heutige Gespräch bildeten. Hier müssen die
Länder allerdings noch nacharbeiten, um eine Vergleichbarkeit der
Erhebungsgrundlage zu gewährleisten. Auf Länderebene laufen bereits eine
Reihe von Hilfsinitiativen - unter anderem Futterbörsen, da besonders die
viehhaltenden Betriebe unter großem Druck stehen. Das präzise Ausmaß der
Schäden lässt sich aber erst nächste Woche ermessen. Wir halten daher an
unserem Fahrplan fest: Erst wenn konkrete und verlässliche Zahlen
vorliegen, kann eine abschließende Entscheidung über Hilfen des Bundes
gefällt werden. Denn dann können wir die Bedürftigkeit und die Bedrohung
der Existenzsicherheit der Landwirte genau absehen. Wichtig ist bis dahin
ein weiterer intensiver Austausch mit den Ländern. "
Am Mittwoch berichtet Landwirtschaftsministerin Klöckner dem Bundeskabinett über den aktuellen Sachstand und über die vorgesehene Direktverordnung ökologische Vorrangflächen. Klöckner brachte den Verordnungsentwurf auf den Weg, der den Bauern in den betroffenen Gebieten die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfruchtmischungen ermöglichen soll. Sie forderte EU-Kommissar Phil Hogan auf, im Rahmen des EU-Rechts alle Möglichkeiten zu nutzen, damit die von ihr auf den Weg gebrachte Regelung möglichst einfach umgesetzt werden kann. Ziel ist es, das Futter der für die Tiere sicherzustellen.
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Presseinformation vom 14.08.2018
Hans-Joachim Fuchtel:
"Was wir jetzt brauchen ist eine solide Arbeit aller Beteiligten."
Parlamentarischer Staatssekretär Fuchtel warnt vor vorschnellen Entscheidungen
Am morgigen Mittwoch informiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia
Klöckner das Kabinett über die Möglichkeit der Nutzung von ökologischen
Vorrangflächen zur Tierfütterung (Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung) und den Zwischenstand zum
Bund-Länder-Treffen.
Dazu macht der Parlamentarische Staatssekretär Hans Joachim Fuchtel
deutlich:
"Die anhaltende Trockenperiode ist für die Landwirte eine große
Herausforderung. Vor allem für die viehhaltenden Betriebe, denen in manchen
Regionen das Futter für ihre Tiere fehlt. Dennoch dürfen wir nicht
unüberlegt handeln, sondern müssen aufgrund einer soliden und
faktenbasierten Arbeit entscheiden. Wir brauchen keine vorschnellen
Schlussfolgerungen, sondern valide Zahlen, Daten und Fakten. Sobald diese
vorliegen, kann über Hilfen des Bundes fundiert entschieden werden."
Hintergrund:
Am Montag, dem 13.08.2018, fand ein zweites Bund-Länder-Treffen zur
Dürreperiode in Berlin statt. Die Länder meldeten im Vorfeld
Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme. Endgültige Zahlen zu den
Ernteeinbußen werden aber erst Ende August vorliegen, wenn der Erntebericht
veröffentlicht wird.
Die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen
Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum
von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen
(ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt
ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist
soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können.
Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten
ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Aufgrund der anhaltenden
Trockenheit kommt es vermehrt zu Futterknappheit bei den viehhaltenden
Betrieben gekommen.
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Quelle:
Presseinformation Nr. 97 und 99 vom 13. und 14. August 2018
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. August 2018
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