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GENTECHNIK/555: Verbände fordern: Vorsorge statt Aufweichung (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Gemeinsame Pressemitteilung, Berlin, 14.02.2017

Verbände fordern: Vorsorge statt Aufweichung

Neue Gentechnik-Verfahren als Gentechnik regeln


(Berlin, 14. Februar 2017) Verbände aus den Bereichen Landwirtschaft, Saatgutzüchtung, Umwelt und Technikfolgenabschätzung warnen vor einer Aufweichung der Gentechnik-Gesetzgebung. Aktuell wird diskutiert, ob neue Gentechnik-Verfahren, die zum Teil erst seit wenigen Jahren bei Pflanzen genutzt werden, unter die Regelungen der EU-Gentechnik-Gesetzgebung fallen oder nicht. Mit der gemeinsamen Tagung von Leopoldina, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und Deutschem Ethikrat - "Brauchen wir eine neue Gentechnik-Definition? Naturwissenschaftliche, ethische und rechtliche Perspektiven der Regulierung genom-editierter Pflanzen" - wird die laufende Diskussion weiter angeheizt.

"Für uns ist das sonnenklar: Neue Gentechnik-Verfahren müssen als Gentechnik reguliert werden," so Benny Haerlin von Save our Seeds. Haerlin weiter: "Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht davon ausgegangen werden, dass die kommerzielle Nutzung von Pflanzen und Produkten, die mit neuen Gentechnik-Verfahren hergestellt worden sind, ohne Risiken für Umwelt und Gesundheit eingesetzt werden können. Damit sie überhaupt einer Risikoprüfung unterzogen werden, müssen sie nach dem Gentechnik-Gesetz reguliert werden." Die Gentechnik-Gesetzgebung sieht ein klares Verfahren vor: Risikoprüfung, Zulassungsverfahren, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Monitoring. Auch Freisetzungsversuche müssen vorab genehmigt werden, damit die gentechnisch veränderten Pflanzen nicht einfach in die Umwelt freigesetzt werden. "Diese Regulierung muss auch für die neuen Gentechnik-Verfahren angewendet werden. Gerne wird gesagt, die neuen Gentechnik-Verfahren seien präziser. Dennoch kann es sowohl unerwünschte, als auch epigenetische Effekte geben. Dazu braucht es erstmal Daten. Pauschal zu behaupten, die Verfahren seien sicher, ist unseriös", ergänzt Christof Potthof vom Gen-ethischen Netzwerk.

Auch im Zuge der aktuellen Novellierung des Gentechnik-Gesetzes ist kurzfristig ein Absatz zu den neuen Gentechnik-Verfahren eingebracht worden, den die Verbände kritisieren. Demnach sollen die neuen Verfahren im Rahmen von Einzelfallprüfungen einer prozess- und produktbezogenen Betrachtung und Bewertung unterzogen werden. "Diese Umdeutung des Gentechnikrechts lehnen wir ab", so Eva Gelinsky von der IG Saatgut. Gelinsky weiter: "Stattdessen müssen jegliche neuen Gentechnik-Verfahren bzw. dessen Produkte dem Gentechnikrecht unterliegen und einer prozessorientierten Bewertung unterzogen werden, denn nur diese nimmt die durch die Verfahren entstehenden Risiken überhaupt ins Visier. Das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip muss zur Anwendung kommen, es darf nicht durch ein industriefreundliches Innovationsprinzip abgeschwächt werden."

Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) betont: "Auch rechtlich werden die neuen Gentechnik-Verfahren vom bestehenden EU-Recht erfasst, das haben mehrere Rechtsgutachten (1) eindeutig gezeigt. Das von interessierter Seite geforderte Nachdenken über eine 'neue Gentechnik-Definition' lenkt von den wirklich wichtigen Fragen ab. Politik ist jetzt gefordert, nicht nur EU-weit, sondern global durchzusetzen, dass die neuen Gentechnik-Verfahren klar als Gentechnik eingestuft und auch so reguliert werden. Freisetzungen - wie sie beispielsweise das Unternehmen CIBUS mit seinem gentechnisch verändertem Raps in Deutschland plante, und wie dies vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sogar unkritisch durchgewunken wurde - sind zu untersagen. Nur durch aufmerksame kritische Verbände ist der Aussaat durch eine Klage vorerst ein Riegel vorgeschoben worden."


Fußnote:

(1) L. Krämer (2015): "Legal questions concerning new methods for changing the genetic conditions in plants". Eine rechtliche Analyse, erstellt im Auftrag von: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Gen-ethisches Netzwerk, Greenpeace, IG Saatgut, Testbiotech und Zukunftsstiftung Landwirtschaft. Im Netz unter
www.gen-ethisches-netzwerk.de/3111.

T. M. Spranger (2015): "Legal Analysis of the applicability of Directive 2001/18/EC on genome editing technologies". Eine rechtliche Analyse, erstellt im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz. Im Netz unter:
www.bfn.de/fileadmin/BfN/agrogentechnik/Dokumente/Legal_analysis_of_genome_editing_technologies.pdf.

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Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung vom 14. Februar 2017
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2017

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