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MARKT/1764: Bundeskartellamt untersucht Milch-Sektor (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. März 2010

Stellungnahme des DBV zur Sektoruntersuchung Milch

DBV: Konzentration im LEH muss stärker in den Fokus genommen werden


Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt in seiner ersten Stellungnahme auf den vom Bundeskartellamt (BKartA) veröffentlichten Bericht der Sektoruntersuchung Milch, dass sich das BKartA zum ersten Mal intensiv mit der gesamten Produktionskette bei Milch vom landwirtschaftlichen Erzeuger, über die Molkerei bis zum Lebensmitteleinzelhandel (LEH) auseinander gesetzt hat.

Der Bericht bestätigt die auch vom DBV bereits seit langem kritisierte überragende Marktmacht des LEH. Unverständlich ist jedoch, dass das Kartellamt daraus keinen Handlungsbedarf ableitet, da die "Vorteile" dieser Marktmacht an den Verbraucher in Form von niedrigen Preisen weitergegeben werden. Bei der Bewertung wird völlig außer Acht gelassen, dass letztendlich die Milcherzeuger die Leidtragenden dieser Entwicklung sind.

Nicht nachzuvollziehen sind die Ausführungen zur Markttransparenz. Das Kartellamt ist der Auffassung, dass die Markttransparenz bei Milch zu hoch sei und zum Vorteil des LEH gereiche. Konsequenz wäre, dass mit erhöhter Intransparenz der Erzeugerpreis für die Milchbauern verbessert werden könnte. Diesem Gedanken folgt zum Beispiel die EU nicht, die gerade eine High-Level-Gruppe eingerichtet hat, um eine bessere Markttransparenz für die Milcherzeuger sicherzustellen. Zudem kann die Verfügbarkeit marktbezogener Daten als wichtige Voraussetzung und Orientierungshilfe etwa für Erzeugergemeinschaften angesehen werden, auf deren noch ausbaufähiges Potenzial auch im Zwischenbericht 2009 hingewiesen wird.

Kein einheitliches und abschließendes Urteil könne das Bundeskartellamt zur Laufzeit der Lieferverträge und den Kündigungsfristen ziehen, da die Einschätzungen von Seiten der Marktteilnehmer (Molkerei, Milcherzeuger) sehr ambivalent seien. Der DBV stellt klar, dass die Vertragsparteien (Milcherzeuger und Molkerei) selbst die Vertragsbedingungen, insbesondere Laufzeiten und Kündigungsfristen, miteinander aushandeln müssen. Die gesetzlichen Grundlagen auch für kürzere Laufzeiten und Fristen sind vorhanden und können auch jetzt schon genutzt werden.

Die strikte Ablehnung bundesweiter Preis- und Mengenabsprachen durch stufenübergreifende Kartelle ist nicht überraschend. Hier gilt es, die Alternativen des Marktstrukturgesetzes (Erzeugergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse) konsequent zu nutzen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. März 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2010