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MEDIEN/219: Lebensmittel für Tafeln und Suppenküchen - Neuer Leitfaden zu rechtlichen Aspekten (aid)


aid-Newsletter Nr. 41 vom 10. Oktober 2012

Lebensmittel für Tafeln und Suppenküchen

Neuer Leitfaden zu rechtlichen Aspekten



(aid) - Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul, heißt es sprichwörtlich. Lagerüberschuss, Fehletikettierung oder zu geringe Restlaufzeit bei der Haltbarkeit - zahlreiche Gründe sprechen dafür, dass Lebensmittel als nicht marktfähig eingestuft werden und kostenfrei an Tafeln und soziale Dienste abgegeben und an Bedürftige verschenkt werden. Die Abnehmenden sparen auf diese Weise Geld, das sie sonst für den Einkauf von Lebensmitteln ausgeben müssten. Für die Abgebenden entfallen Entsorgungskosten. Insgesamt werden also weniger Lebensmittel verschwendet und unnötig weggeworfen.

Die Lebensmittel müssen aber gesundheitlich sicher sein. Die Tafeln und sozialen Dienste sind nach dem Gesetz für die einwandfreie Qualität der von ihnen verteilten Lebensmittel verantwortlich und haften dafür, auch wenn sie die Waren nur abgeben und keinen Cent daran verdienen. Als sogenannte Lebensmittelunternehmer unterliegen sie dem EU-weit geltenden Lebensmittel- und Hygienerecht und müssen zum Beispiel die geltenden Hygienevorschriften bei der Zwischenlagerung und Abgabe der Lebensmittel einhalten. Für kühlpflichtige Lebensmittel ist die lückenlose Einhaltung der Kühlkette vorgeschrieben. Werden lose Waren abgegeben, benötigt das Personal einen Belehrungsnachweis nach Paragraph 43 des Infektionsschutzgesetzes.

Diese und weitere Vorschriften, die bei der kostenfreien Abgabe von Lebensmitteln in Tafeln und sozialen Einrichtungen einzuhalten sind, werden in einem neuen Leitfaden erläutert, der auf der Internetseite des Bundesernährungsministeriums zum kostenfreien Download bereitsteht.

Ute Gomm, www.aid.de

Weitere Informationen:
http://www.aid.de/gemeinschaftsverpflegung/hygiene_verantwortung_faq.php#45934
PDF des Leitfadens für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen - Rechtliche Aspekte unter
www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/LeifadenWeitergabeLMSozEinrichtungen.html

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Quelle:
aid-Newsletter 41/12 vom 10.10.2012
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2012