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VERBAND/1791: Stellungnahme zum Tierschutzgesetz verabschiedet (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. Februar 2012

Stellungnahme zum Tierschutzgesetz verabschiedet

DBV fordert wirtschaftlich tragfähige Lösungen


Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in seiner Sitzung am 07. Februar 2012 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes verabschiedet:

1. Die tiergerechte und tierschutzfreundliche Haltung aller Nutztiere ist ein hohes Anliegen der Bauernfamilien in Deutschland. Das Wohlbefinden der Nutztiere ist eine elementare Frage für die Bauern, auch aus ökonomischen Gründen.

Beispielsweise wurden unter Mitwirkung des Deutschen Bauernverbandes Eigenkontrollsysteme (z.B. QS, QM, usw.) aktiv eingeführt, die auch den Tierschutz überprüfen. Heute machen z.B. bei QS mehr als 90% aller Schweinhalter freiwillig mit. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist die Einführung eines zusätzlichen staatlichen Eigenkontrollsystems überflüssig und erhöht lediglich den Bürokratieaufwand und die Kosten für Behörden und Landwirte!

2. Ebenso hat der Deutsche Bauernverband sich im Jahr 2008 zusammen mit der ganzen Produktionskette verpflichtet, langfristig die Ferkelkastration zu beenden. Wirtschaftsseitig wurden seitdem erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieses Ziel zu erreichen. Seit 01.04.2009 wurde der Einsatz schmerzlindernder Mittel als Pflichtkriterium im QS-System eingeführt (seit 2011 KO-Kriterium). Im Dezember 2010 hat sich der Deutsche Bauernverband zusammen mit vielen anderen Organisationen auf europäischer Ebene freiwillig auf eine ambitionierte Zeitschiene bis 2018 für dieses angestrebte Ziel festgelegt. In der Europäischen Erklärung zur Beendigung der chirurgischen Kastration sind allerdings auch die Voraussetzungen genannt, die bis 2018 erreicht sein müssen, um nicht erhebliche Schäden für die gesamte Produktionskette und letztendlich auch den Verbraucher zu riskieren. In Deutschland arbeitet die gesamte Wertschöpfungskette innerhalb einer QS-Koordinierungsplattform konzentriert an Lösungen. Erste Betriebe sind bereits in die Ebermast eingestiegen. Der Deutsche Bauernverband legt allerdings Wert darauf, dass es neben der Ebermast praktikable und für den einzelnen Landwirt einfach umzusetzende Alternativen gibt, die ökonomisch tragbar und am Markt akzeptiert sind.

Der Deutsche Bauernverband empfindet es als kontraproduktiv für jedes weitere, freiwillige, wirtschaftsseitige Engagement im Bereich Tierschutz, wenn das Tierschutzgesetz im Hinblick auf ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum jetzigen Zeitpunkt geändert wird. Gleiches gilt für die Ausblendung der in der europäischen Erklärung genannten Voraussetzungen für die flächendeckende Ebermast. Völlig unverständlich ist schließlich das gegenüber dem angestrebten Zieljahr für die Ebermast um 1 Jahr vorgezogene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Hier drängt sich der Eindruck von Willkür auf, die Frustration bei den Bauern entstehen lässt.

3. Das historisch gewachsene Kulturgut des Pferdebrands zu verbieten, stößt Tausende Pferdezüchter und Millionen von Menschen, die sich dem Pferd verpflichtet fühlen, vor den Kopf. Markenzeichen für weltweit führende Zuchtorganisationen wie für Holsteiner, Hannoveraner, Oldenburger, Westfalen, Mecklenburger und Trakehner sollten nicht opportunistisch und wider besseres Wissen dem Zeitgeist geopfert werden.

Der Deutsche Bauernverband lehnt das Verbot des Schenkelbrandes ab!


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Februar 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2012