Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

VERBAND/1795: Bauern erwarten wichtiges Urteil zu Gentechnik-Saatgut (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Leipzig / Lüneburg, 24.02.2012

Vor wichtigem Gentechnik-Saatgut-Verfahren am Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Gentechnisch verunreinigtes Saatgut darf nicht aufs Feld!


"Es gilt eine klare Furche für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung zu ziehen: Gentechnische Verunreinigungen im Saatgut gehören nicht auf den Acker", so Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), in einer Stellungnahme zu der mit Spannung erwarteten Verhandlung am 29.02.2012 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Das Gericht hat zu klären, ob Saatgut, das unwissentlich mit einem nicht zugelassenen Gentechnik-Konstrukt verunreinigt ist und ausgesät wurde, aufwachsen darf oder ob staatliche Behörden weiterhin das Recht und die Verpflichtung haben, den Umbruch der betroffenen Felder anzuordnen. Denn bei Saatgut gilt Nulltoleranz. Sobald gentechnische Verunreinigungen festgestellt werden, muss es - sofern das Konstrukt zum Anbau in Deutschland zugelassen ist - als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Hat das Konstrukt der Verunreinigung keine Zulassung, darf das Saatgut nicht in Verkehr gebracht werden. Die AbL spricht sich klar für den Umbruch der gentechnisch verunreinigten Felder aus und für eine umgehende Entschädigung der betroffenen Bauern durch die Verursacher der gentechnischen Verunreinigungen.

Annemarie Volling: "Gentechnikfreies Saatgut ist die Basis für eine langfristig gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung und damit für die Wahlfreiheit von Bauern und Verbrauchern. Verunreinigtes Saatgut darf nicht auf den Feldern verbleiben, denn sonst würden Gentechnik-Pflanzen zur Blüte kommen, sich auskreuzen und vermehren. Das würde zu einer schleichenden Verunreinigung der betroffen und umliegenden Äcker und Ernten, dem Honig aus der Region, aber auch angrenzenden Saatgutvermehrungsflächen führen. Diese GV-Konstrukte sind nicht verkehrsfähig und müssen spätestens dann, wenn sie im Lebensmittelendprodukt entdeckt werden, aus dem Verkehr gezogen werden -mit erheblichen Kosten für die gesamte Lebensmittelkette. Deshalb muss am Umbruchsgebot festgehalten werden. Ein Umbruch der betroffenen Äcker ist zwar teuer und aufwendig. Diese Kosten stehen aber in keinem Verhältnis dazu, was Rückrufaktionen ganzer Lebensmittelchargen kosten. Die Kosten hat der Verursacher der Verunreinigungen zu zahlen. Es handelt sich i.d.R. um Partien, die von staatlichen Behörden getestet werden, die Chargen sind bekannt. Unter den Saatgutanbietern ist es üblich, erst die Testergebnisse abzuwarten, bevor die Chargen ausgeliefert werden. Dann entstehen auch keine Kosten."

"2010 haben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und 2011 der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar gestellt, dass das Vorsorgeprinzip und der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung sowie der Umwelt - auch im Sinne der nachfolgenden Generationen - einen hohen Wert haben und gesichert werden müssen. Gerade für Saatgut, die erste Stufe der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung, müssen diese Prinzipien gelten!", so Volling abschließend.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 24.02.2012
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Bahnhofstraße 31, 590067 Hamm
Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2012