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VERBAND/2395: Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 14. Februar 2020

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat

Krüsken: Tierhaltung braucht Rechtssicherheit


Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, hält die Verschiebung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Deutschen Bundesrat für folgerichtig: "Mit dieser widersprüchlichen und unausgegorenen Antragslage konnte keiner arbeiten, am allerwenigsten die Landwirtschaft. Jetzt kommt es darauf an, die Änderung der Verordnung auf die drängenden Bereiche zu konzentrieren: Kastenstände im Deckzentrum mit angemessenen Übergangsfristen sowie Abferkelbuchten im Neubau. Landwirte brauchen Rechtssicherheit und tragfähige Entscheidungen, die sie im Wettbewerb bestehen lassen - dafür müssen die Bundesländer jetzt schnell sorgen. Der DBV sieht in der Verschiebung die Chance, doch noch Lösungen mit Perspektive für die Schweinehaltung zu erarbeiten."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Februar 2020
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 0, Fax: 030 / 31 904 431
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2020

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