Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → ERNÄHRUNG

VERBRAUCHERSCHUTZ/1073: Sauerstoffhochdruckbehandlung - Kennzeichnung auch für unverpacktes Fleisch (aid)


aid-PresseInfo Nr. 6 vom 9. Februar 2011

Sauerstoffhochdruckbehandlung

Auch unverpacktes Fleisch muss gekennzeichnet werden


(aid) - Unverpacktes Frischfleisch, das einer Sauerstoffhochdruckbehandlung unterzogen wurde, muss entsprechend gekennzeichnet werden. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 9. September 2010 entschieden. Bei diesem Verfahren wird das Fleisch für mehrere Stunden einer hohen Konzentration an Sauerstoff und erhöhtem Druck ausgesetzt. Der Sauerstoff verzögert die Umwandlung von Myoglobin in Metmyoglobin und bewirkt, dass die kräftige rote Farbe des frischen Fleisches für mehrere Tage erhalten bleibt. Durch diese Herstellungspraxis wird die eintretende Graufärbung bei alterndem Fleisch verzögert.

Vorverpacktes Frischfleisch, das entsprechend behandelt wurde, muss bereits mit der Aufschrift "unter Schutzgasatmosphäre verpackt" versehen werden. Unverpacktes Fleisch muss laut Gericht ebenfalls eine Kennzeichnung erhalten, damit der Verbraucher nicht durch die intensive Farbe getäuscht wird. Das Fleisch müsse mit einem Hinweis wie "mit Sauerstoff unter Hochdruck farbstabilisiert" versehen werden.

Annika Rehm, www.aid.de

Weitere Informationen:
Ernährung im Fokus, Ausgabe 02/11, S. 66, www.ernaehrungimfokus.de
www.was-wir-essen.de/einkauf/kennzeichnung.php

aid-Heft "Fleisch und Fleischerzeugnisse", Bestell-Nr. 61-1005, 3,00 EUR, www.aid-medienshop.de


*


Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 6 vom 9. Februar 2011
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2011