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VERBRAUCHERSCHUTZ/1172: Lebensmittel mit Stevia - Stiftung Warentest untersucht Produktneuheiten (aid)


aid-Newsletter Nr. 44 vom 31. Oktober 2012

Lebensmittel mit Stevia

Stiftung Warentest untersucht Produktneuheiten



(aid) - Lebensmittel mit Stevia sind für Figurbewusste eine Alternative: Auch wenn diese Produkte meist nicht ganz zuckerfrei sind, können bis zur Hälfte der Kalorien eingespart werden. Das hat eine Untersuchung von Stiftung Warentest gezeigt. Die Lebensmittelprüfer hatten 16 Produktneuheiten mit Stevia unter die Lupe genommen und teilweise auch mit dem Original verglichen. Beispiele sind Schokolade, Limonade, Eistee, Konfitüre, Joghurt und Tafelsüße. Geruch, Geschmack, die süßenden Zutaten und die Kennzeichnung standen auf dem Prüfstand.

Stevia ist rund 300 Mal süßer als üblicher Haushaltszucker, dabei praktisch kalorienfrei, verursacht kein Karies und ist natürlichen Ursprungs. Doch die Blätter sind in der EU weiterhin nicht zum Verzehr zugelassen. Stattdessen werden aus ihnen in einem mehrstufigen chemischen Verfahren die süßenden Inhaltsstoffe gewonnen. Diese sogenannten Steviolglykoside dürfen seit Ende 2011 in bestimmten Lebensmitteln als Zusatzstoff (E 960) verwendet werden. Mit einem "natürlichen Genuss", wie es manche Produkte versprechen, hat das nicht mehr viel zu tun. Zudem fehlt auf dem Etikett häufig der Hinweis, dass den Produkten nicht "Stevia" oder "Steviaextrakt", sondern "Steviolglykoside" zugesetzt worden sind.

Stevia-Lebensmittel haben eine große kalorienfreie Süßkraft, sind koch- und backfest und senken den Zuckerkonsum. Im Test enthielten sie im Vergleich zum Originalprodukt ein Viertel bis die Hälfte weniger Kalorien. Im Geschmack sind die Produktneuheiten allerdings gewöhnungsbedürftig. Mit Stevia gesüßte Lebensmittel schmecken nicht so intensiv süß und zum Teil weniger aromatisch. Häufig hinterlassen sie einen leicht bitteren Nachgeschmack und ein stumpfes Gefühl auf der Zunge.

Wie viel Süße aus Stevia in einem Produkt steckt, ist unterschiedlich. So enthält Tafelsüße zu 100 Prozent Steviolglykoside, während es bei Limonade 40 Prozent und bei Konfitüre sowie Fruchtaufstrich weniger als 10 Prozent sind. Das liegt daran, dass Hersteller auch andere Zucker und Süßstoffe wie Fruktose und Glukosesirup verwenden. Der Kristallzucker wird nicht komplett ersetzt, da ausschließlich mit Steviolglykosiden gesüßte Produkte meist nicht schmecken würden. Außerdem dürfen nur begrenzte Mengen Stevia verwendet werden. Die Tageshöchstdosis von 4 Milligramm Steviolglykosiden pro Kilogramm Körpergewicht wird bei einem normalen Verzehr aber bei weitem nicht erreicht.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.aid.de/verbraucher/stevioglycoside.php

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Quelle:
aid-Newsletter 44/12 vom 31.10.2012
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2012