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VERBRAUCHERSCHUTZ/1203: Konsequenzen aus dem Pferdefleisch-Skandal - erste Bilanz (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 155 vom 24.05.13

Konsequenzen aus dem Pferdefleisch-Skandal:
Aktionsplan des Bundes in vielen Punkten umgesetzt

Bundesverbraucherministerium zieht erste Bilanz



Rund drei Monate nach dem Bekanntwerden des europaweiten Betrugs mit Pferdefleisch, das verarbeiteten Produkten beigemengt und illegal als Rindfleisch deklariert wurde, zieht das Bundesverbraucherministerium eine erste Bilanz.


"Deutschland hat zügig mit der Umsetzung des Aktionsplans begonnen und das Geschehen aufgearbeitet. Um solche massiven Betrugsfälle in Zukunft möglichst zu verhindern, haben wir die richtigen Maßnahmen getroffen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Den nationalen Aktionsplan, der von Aigner vorgelegt worden war, hat die Bundesregierung nahezu vollständig abgearbeitet.

Die Punkte im Einzelnen:

Kurzfristige nationale Umsetzung des EU-Aktionsplans

In einem EU-weit koordinierten Untersuchungsprogramm wurden nach Bekanntwerden der ersten Fälle Fleischprodukte auf die Beimischung von Pferdefleisch untersucht. Gleichzeitig wurde Pferdefleisch auf Rückstände von Tierarzneimitteln, die nicht für die Lebensmittelproduktion zugelassen sind, untersucht. Damit sollte einerseits Falschdeklaration aufgedeckt werden, gleichzeitig aber auch die Sicherheit legal erzeugten und verarbeiteten Pferdefleisches überprüft werden. Von Deutschland hatte die EU-Kommission 150 Untersuchungen gefordert. Abgeliefert haben die Untersuchungsbehörden der Länder schließlich 878 Untersuchungen auf Pferde-DNA, von denen 184 positiv waren, und 73 Untersuchungen auf Phenylbutazon, von denen alle negativ waren.

Erweitertes Untersuchungsprogramm "Deutschland plus"

In Deutschland wurden in einem gemeinsamen Bund-Länder-Untersuchungsprogramm über die EU-Vorgaben hinaus zusätzliche Proben von Fleischerzeugnissen auf Bestandteile von Pferdefleisch, auf das Arzneimittel Phenylbutazon und auf andere nicht deklarierte Fleischzutaten untersucht. Schon rund zwei Wochen nach Bekanntwerden der ersten verdächtigen Lieferungen nach Deutschland lagen aus den Kontrollbehörden der Länder mehr als 1.300 DNA-Analysen vor. Von Februar bis April 2013 untersuchten die Länderbehörden insgesamt mehr als 2.500 Proben auf Pferde-DNA und Phenylbutazon. Die Ergebnisse der Untersuchungen auf die Beimengung anderer Tierarten sind in den kommenden Wochen vollständig ausgewertet. Die Überwachungsbehörden werden auch in Zukunft verstärkt die Zusammensetzung verarbeiteter Fleischprodukte untersuchen. Gleichzeitig erklärten Handel und Hersteller, ihrerseits die Eigenkontrollen zu verstärken.

Bereitstellung aktueller Verbraucherinformationen über Internet und Hotline

Bund und Länder haben die verfügbaren Informationen über zurückgerufene Produkte zusammengestellt und über die zentrale Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de zugänglich gemacht. Ergänzend stand eine telefonische Hotline bereit, der "Verbraucherlotse" des BMELV.

Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verbraucherinformation

Bund und Länder haben die rechtlichen Regelungen zur Information der Verbraucher über beanstandete Produkte, Vertriebswege und Unternehmen weiterentwickelt. Bereits am 28. Februar 2013 hat der Deutsche Bundestag eine entsprechende Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen. Danach sollen die zuständigen Behörden bei dem begründeten Verdacht auf eine erhebliche Täuschung die Öffentlichkeit informieren, genau wie sie bereits bei dem Verdacht auf Gesundheitsgefährdungen informieren sollen. So werden Fälle von dreistem Etikettenschwindel schneller und umfassender als bisher öffentlich.

Frühwarnsystem "Materielle Anreize zur Verbrauchertäuschung"

Das Bundesverbraucherministerium prüft derzeit auf Initiative von Bundesministerin Aigner die Entwicklung eines wissenschaftsbasierten Frühwarnsystems, das materielle Anreize zur Verbrauchertäuschung erkennt. Damit sollen Überwachungsbehörden in die Lage versetzt werden, vorausschauend gegen vermutete Täuschungen, aber auch gegen damit verbundene gesundheitliche Risiken bei der Produktion von Lebensmitteln vorzugehen. Ziel ist es, mögliche Betrugsszenarien schon im Ansatz erkennen und verhindern zu können.

Europaweite Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Lebensmittel

Derzeit muss die Herkunft der einzelnen Zutaten laut EU-Kennzeichnungsrecht auf verarbeiteten Lebensmitteln nicht angegeben werden. Deutschland unterstützt eine Herkunftskennzeichnung für Fleisch in verarbeiteten Produkten, die EU-weit eingeführt wird und verbindlich für alle Unternehmen im gemeinsamen Binnenmarkt gilt. Eine erweiterte Herkunftskennzeichnung erhöht die Transparenz für Verbraucher und ist die Grundlage zur Rückgewinnung verlorenen Vertrauens in die Lebensmittelproduktion. In Brüssel haben die EU-Landwirtschaftsminister im Februar 2013 über erste Eckpunkte für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel mit Fleisch beraten. Die EU-Kommission hat zugesagt, bis zum Herbst 2013 einen Bericht über eine solche Herkunftskennzeichnung vorzulegen. Ministerin Aigner hat die EU-Kommission gebeten, den Bericht auf Sommer 2013 vorzuziehen, um die Arbeiten an einer Herkunftskennzeichnung zu beschleunigen.

Stärkung regionaler Kreisläufe auf dem deutschen Lebensmittelmarkt

Immer mehr Verbraucher legen beim Einkauf Wert auf regional erzeugte Lebensmittel. Das Verbraucherschutzministerium unterstützt die Wünsche der Verbraucher und tritt dafür ein, dass Verbraucher regionale Produkte beim Einkauf besser erkennen können. Derzeit wird die Kennzeichnung "aus der Region" jedoch nicht einheitlich gehandhabt. Deshalb lässt das BMELV mit dem neuen "Regionalfenster" gerade eine freiwillige, zuverlässige und transparente Kennzeichnung für regionale Produkte in Deutschland erproben. Die Regionalvermarkter zu stärken bedeutet: kürzere Transportwege und mehr Transparenz für die Verbraucher. In den zurückliegenden Monaten wurden in fünf Testregionen mit dem Regionalfenster versehene Produkte angeboten. Derzeit wird der Test evaluiert.


Ergänzend zu den erwähnten Punkten waren auf Betreiben der Verbraucherschutzminister der Länder drei Prüfaufträge zusätzlich in den Aktionsplan aufgenommen worden (Überprüfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Fällen von Täuschung bei Lebensmitteln, Überprüfung der Eigenkontrollsysteme der Wirtschaft, Überprüfung der Informationspflichten von Unternehmen gegenüber Behörden). Die Länder beraten diese Prüfaufträge derzeit in einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 155 vom 24.05.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2013