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VERBRAUCHERSCHUTZ/1216: Tips zum Online-Einkauf von Lebensmitteln (aid)


aid-Newsletter Nr. 51/52 vom 18. Dezember 2013

Lebensmittel online einkaufen

Reklamation möglich, Widerrufsrecht nicht immer gegeben



(aid) - Brot, Butter, Käse, Gemüse - Wer online Lebensmittel einkauft, sollte die Qualität der Ware direkt oder zeitnah nach der Lieferung prüfen. Verdorbene oder ansonsten fehlerhafte Erzeugnisse können reklamiert werden, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Denn der Konsument hat einen Anspruch auf ein einwandfreies Produkt. Nach längerer Zeit wird es jedoch schwierig nachzuweisen, dass der Fehler beim Anbieter liegt und nicht beispielsweise auf eine falsche Lagerung im Haushalt zurückzuführen ist. Ist ein Ersatz nicht möglich, lässt sich eine Preisminderung oder sogar eine Rückerstattung des Geldes verlangen.

In Deutschland entfallen weniger als ein Prozent des gesamten Lebensmittelumsatzes auf den Online-Handel. Wer im Internet Produkte einkauft, hat grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Die Lieferung erfolgt über einen Paketdienst, sodass die Vorschriften für den Fernabsatz Anwendung finden. Leicht verderbliche Produkte wie frisches Fleisch, Frischmilch und Salat sind dagegen ausgenommen. Auch für Nahrungsmittel, die im Rahmen der Direktvermarktung vertrieben werden, gilt kein Widerrufsrecht. Das trifft beispielsweise auf die wöchentliche Biokiste vom Bauern und ins Haus gelieferte Tiefkühlkost zu, sofern die Lieferung vom Unternehmer selbst organisiert wird und nicht durch einen Paketdienst erfolgt.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:

Online-Einkauf von Lebensmitteln:
www.aid.de/verbraucher/online-handel.php

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Quelle:
aid-Newsletter Nr. 51/52 vom 18. Dezember 2013
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
E-Mail: aid@aid.de
Internet: www.aid.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2014