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ASYL/1002: Zur Wiedereinführung der Dublinprüfung bei Syrern (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 11. November 2015

PRO ASYL zur Wiedereinführung der Dublinprüfung bei Syrern

Integrationspolitisches Fiasko, Bundesamt für Flüchtlinge wird kollabieren, nationalistische Egoismen werden zunehmen


Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL wirft dem Bundesinnenministerium vor, ein integrationspolitisches Fiasko anzurichten. Zehntausende von Flüchtlingen werden in eine monatelange Warteschleife gedrängt. Angst und Unsicherheit werden die Folge sein. Der Schlüssel für eine Integration ist Rechtssicherheit. Das wird mit dieser Entscheidung verhindert. Die Bundesregierung will die Zurückweisung Zehntausender von Flüchtlingen nach Ungarn oder Kroatien prüfen. Dies ist zugleich unmenschlich und unrealistisch.


Die Folgen der Entscheidung
Wie viele syrische Flüchtlinge könnten davon betroffen sein:

Von der Entscheidung könnten bis zu 200.000 Flüchtlinge betroffen sein. 61.706 Schutzsuchende aus Syrien waren Ende Oktober noch im Asylverfahren. Eingereist, aber noch nicht registriert, sind im Jahr 2015 rund 140.000. Allerdings ist davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Anteil durch Deutschland durchreist und das Asylverfahren in anderen EU-Staaten durchführen möchte.

Auswirkungen auf die Dauer der Asylverfahren und die Schutzsuchenden:

Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei syrischen Flüchtlingen beläuft sich gegenwärtig auf rund 4,2 Monate. Hinzu kommt der oft monatelang dauernde Zwischenzustand, während dem die Betroffenen lediglich über die BÜMA (Bescheinigung über Meldung als Asylsuchende) verfügen. Das Bundesamt wird bei Dublin-Prüfungen ein aufwändiges Verfahren anwenden müssen um die Frage zu klären, ob eine Überstellung nach Ungarn oder Kroatien möglich ist. Deutschland hat zwei Monate Zeit für die entsprechende Anfrage, der angefragte Staat drei Monate für eine Antwort.

In dieser Zeit findet de facto Integration nicht statt, da die Betroffenen über keinen Status in Deutschland verfügen. Nach einer Entscheidung hat Deutschland sechs Monate Zeit, einen Schutzsuchenden in das andere EU-Land zu überstellen. Dies verlängert die Zeit der Unsicherheit für Syrer auf eineinhalb bis zwei Jahre.

Nach aller Erfahrung wird allerdings nur ein kleiner Teil der Betroffenen abgeschoben werden. Bei Abschiebungen nach Ungarn waren es im 1. Halbjahr 2015 nur 2%, 2014 waren es 5%, insgesamt waren es 10%.

Auswirkungen auf das Bundesamt:

Beim Bundesamt sind Ende Oktober 328.000 Asylverfahren offen. Im ganzen Jahr 2015 wurden 205.000 entschieden. Hiervon entfallen 61.000 auf syrische Flüchtlinge, die überwiegend im schriftlichen als auch verkürzten Verfahren entschieden wurden. Das jetzt geplante Verfahren erhöht den Arbeitsaufwand beim Bundesamt beträchtlich. Der Kollaps droht.

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 11. November 2015
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E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2015

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