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ASYL/1165: Schutz der Privatsphäre muss auch für Flüchtlinge gelten (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 18. Mai 2017

Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht

Schutz der Privatsphäre muss auch für Flüchtlinge gelten


Berlin, 18. Mai 2017. "Flüchtlinge haben ein Recht auf Privatsphäre. Doch der vorliegende Gesetzentwurf, der zukünftig das Auslesen persönlicher Handy-Daten zur Identitätsfeststellung vorsieht, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen", kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das heute in 2./3. Lesung im Bundestag beraten wird.

Es sei selbstverständlich, dass es ein legitimes staatliches Interesse an der Identität eines Flüchtlings gebe. Daher müsse es in begründeten Einzelfällen auch möglich sein, durch das Auslesen von Handy-Daten die Identität einer Person festzustellen. Doch der Gesetzentwurf ermögliche zukünftig die pauschale Anwendung und führe dazu, dass Flüchtlinge unter den Generalverdacht der Identitätsverschleierung kämen.

"Es genügt, dass keine Ausweispapiere vorliegen, damit sich die Behörde Zugriff auf sehr private Daten verschaffen kann", so Neher. Die Regelung erweise sich als problematisch, da sie zu unbestimmt sei und einen sehr großen Kreis von Flüchtlingen einbeziehe. Asylsuchende verlieren häufig auf ihrer langen, strapaziösen Flucht ihre Ausweispapiere oder sie werden ihnen von Schleppern abgenommen. Allein deswegen dürfe nicht automatisch auf einen Täuschungswillen der Betroffenen geschlossen werden. "Der vorliegende Entwurf entspricht nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Konkrete Anhaltspunkte für ein bewusstes Verschleiern der Identität müssen danach nicht vorliegen", macht Neher deutlich.

In der Abwägung zwischen den legitimen Interessen des Staates und dem Recht auf Schutz der Privatsphäre komme dieses Recht zu kurz. "Der Gesetzentwurf ist zu einseitig und führt dazu, dass Flüchtlinge zu schnell unter Generalverdacht geraten", so Neher. Hinzu komme, das das Auslesen der Handy-Daten nicht nur die Privatsphäre der Flüchtlinge einschränke, sondern auch die ihrer Kommunikationspartner. "Wir müssen Asylsuchende vor Eingriffen in ihre private Lebensgestaltung schützen und ihnen Vertraulichkeit und Integrität zusichern. Mit diesem Gesetzentwurf ist der Schutz der Privatsphäre für Flüchtlinge in Frage gestellt", so Neher.

Fotos der Kinder anschauen, Botschaften an die Ehefrau senden, private Erlebnisse mit Leidensgenossen austauschen. Das Handy ist für Flüchtlinge eine notwendige Verbindung in die Heimat und zur Hilfe im Exilland. Das geplante Gesetz sieht u.a. vor, dass künftig bei der Ermittlung der Identität von Flüchtlingen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf persönliche Daten auf Smartphones und Sim-Karten von Flüchtlingen zugreifen kann - ohne deren Einwilligung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Mai 2017
Deutscher Caritasverband e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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