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ASYL/1304: Pro Asyl kritisiert die Rücknahmeabkommen mit Italien, Spanien und Griechenland (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 13. September 2018

Der Rechtsstaat wird gezielt ausgehebelt

PRO ASYL kritisiert die Rücknahmeabkommen der Bundesregierung mit Italien, Spanien und Griechenland


»Hier versucht die Bundesregierung am Europa-Recht vorbei einen faktisch rechtsfreien Raum zu schaffen, in dem die Bundespolizei unter Aushebelung der Rechtswegegarantie des Grundgesetzes und des Europa-Rechts handelt. Mit dem nun verabredeten Deal verhindert die Bundesregierung systematisch, dass das Behördenhandeln durch Gerichte korrigiert werden kann. Der 1-zu-1-Handel mit Italien ist ein Kuhhandel auf dem Rücken von Schutzbedürftigen,« sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. »Für jeden nach Italien Zurückgeschobenen soll ein aus Seenot geretteter Mensch in Deutschland aufgenommen werden. Das Recht auf Leben und Rettung aus Seenot wird ausgespielt gegen das Recht auf Asyl!«

Eine Zurückweisung geregelt durch ein geheim gehaltenes, bilaterales Abkommen ist nicht rechtens. Gezielt wird die Dublin-Verordnung umgangen. Nach dieser muss es ein förmliches Verfahren geben, in dem bei Asylsuchenden der zuständige EU-Staat bestimmt wird. Sind Familienangehörige in Deutschland oder ist der Schutzsuchende minderjährig, dann ist Deutschland nach der Dublin-Verordnung zuständig. Meist ist zudem nicht der Nachbarstaat, sondern der EU-Ersteinreisestaat für den Schutzsuchenden zuständig. Herrschen dort menschenrechtswidrige Zustände, wie in Ungarn, darf in diesen nicht überstellt werden. In Griechenland ist ebenfalls keine menschenwürdige Aufnahme gewährleistet. Gerichte haben vielfach Abschiebungen in Staaten wie Griechenland, Ungarn oder auch - in bestimmten Fallkonstellationen - nach Italien gestoppt.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 13. September 2018
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2018

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