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ASYL/783: Auch in 2013 keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 14.12.2012

Auch in 2013 keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland



Bundesinnenminister Dr. Friedrich hat entschieden, dass für die Dauer eines weiteren Jahres, d.h. bis zum 12. Januar 2014, keine Überstellungen von Drittstaatsangehörigen auf Basis der sog. Dublin-Verordnung nach Griechenland durchgeführt werden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde gebeten, entsprechend zu verfahren. Deutschland wird in diesen Fällen von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und die Asylverfahren in Deutschland durchführen.

Zwar lässt die Umsetzung des von der griechischen Regierung 2010 vorgelegten Nationalen Aktionsplans Verbesserungen erkennen. Insgesamt weist das griechische Asylsystem aber noch schwerwiegende Mängel auf, die in erheblichem Umfang weitere Reformen erforderlich machen. Die Verlängerung der Aussetzung soll einen Beitrag dazu leisten, dass diese Arbeiten fortgesetzt und abgeschlossen werden können.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union - und auch Deutschland - sowie die EU-Kommission und der UNHCR haben bisher vielfältige Unterstützung bei der Reform des griechischen Asylsystems geleistet. Deutschland wird diese Unterstützung - zum Beispiel durch die Entsendung von Experten nach Griechenland - auch künftig fortsetzen. Zugleich wird Deutschland weiter nachdrücklich auf eine Intensivierung der Unterstützung für Griechenland durch die EU-Kommission bzw. das Europäische Asylunterstützungsbüro sowie eine regelmäßige und effektive politische Begleitung der Umsetzung des griechischen Aktionsplans durch die Innenminister der Europäischen Union drängen.

Mit Verlängerung der Entscheidung zur Aussetzung wird das Dublin-System als solches nicht in Frage gestellt. Die auf dem Verantwortungsgrundsatz basierenden Zuständigkeitsregelungen der Dublin-Verordnung und ihres Vorgängerabkommens haben sich in den über zehn Jahren ihrer Anwendung bewährt. Das Dublin-System bietet die Garantie dafür, dass jeder auf dem Gebiet der teilnehmenden Staaten gestellte Asylantrag auch tatsächlich geprüft wird. Dies beinhaltet auch, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Souveränität entscheiden können, in besonderen Ausnahmesituationen vorübergehend keine Überstellungen in einen Dublin-Staat durchzuführen.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/12/dublin-ueberstellung.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Dezember 2012
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 030 / 18681 - 0, Telefax: 030 / 18681 - 2926
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Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2012