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ASYL/885: Bundesgerichtshof - Dublin-Haft ist rechtswidrig! (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. - Pressemitteilung vom 23. Juli 2014

Flüchtlingsrat fordert: Abschiebungshaftanstalt Langenhagen schließen!



Die große Mehrzahl der in deutschen Abschiebungshafteinrichtungen inhaftierten Menschen befindet sich nur zu dem Zweck dort, um sie im sog. Dublin-Verfahren innerhalb Europas hin- und herzuschieben. Die meisten dieser Menschen wurden direkt nach ihrer Einreise in Deutschland fest- und in Haft genommen.

Dies ist ab heute nicht mehr möglich. Mit einem fulminanten Beschluss vom 26.6.2014 - Az.: V ZB 31/14 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Inhaftierung von Asylsuchenden unmittelbar nach ihrer Einreise zwecks Sicherstellung von Überstellungen in den sog. Dublin-Verfahren nicht mehr zulässig ist, wenn die Haft auf Fluchtgefahr bzw. Entziehungsabsicht gestützt wird, da es hierfür an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Nach Auffassung des BGH soll Haft allenfalls dann noch möglich sein, wenn der Betroffene seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne dies der Ausländerbehörde anzuzeigen oder aber nicht am Tag der Überstellung angetroffen wurde (§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 AufenthG). Diese Fallkonstellationen kommen indes in der Praxis so gut wie nie vor. Alle Dublin-Haft-Gefangenen sind daher sofort zu entlassen!

Nachdem der EuGH am 17.7.2014 die Inhaftierung von Abschiebungshaftgefangenen in "normalen" Gefängnissen gerügt hat dürfte die Entscheidung des BGH vom 26.6.2014 das Ende von Abschiebungs- und Überstellungshaft in Deutschland bedeuten. Schon bislang wurde die Abschiebungshafteinrichtung in Langenhafen nur für eine Handvoll Gefangene bereit gestellt. Nach der Entscheidung des BGH dürfte die Haft auch für die meisten verbliebenen Flüchtlinge rechtswidrig sein. Es besteht kein Zweifel, dass die Landesregierung sich bemüht hat, die Haftbedingungen zu humanisieren. Aber die Inhaftierung von Menschen ist und bleibt ein menschenrechtlich problematischer Freiheitsentzug, der nicht ohne schwerwiegende Gründe vorgenommen werden darf. Die Abschiebungshafteinrichtung in Langenhagen sollte daher - wie alle Abschiebungshafteinrichtungen in Deutschland - umgehend geschlossen werden.

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Quelle:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Langer Garten 23 B, 31137 Hildesheim
Telefon: 05121/10 26 87, Fax: 05121/31 60 9
E-Mail: nds@nds-fluerat.org
Internet: www.nds-fluerat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2014