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ASYL/945: Mazedonien von der Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" streichen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 11. Mai 2015

Bewaffnete Auseinandersetzungen in Mazedonien
Die Realität entlarvt die politische Lüge vom "sicheren Herkunftsstaat"

PRO ASYL: Mazedonien von der Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" streichen


Die aktuellen bewaffneten Auseinandersetzungen in Mazedonien mit mehr als 20 Toten haben das Land in den Mittelpunkt des Interesses gerückt, während es die seit fast einem Jahr anhaltende politische Dauerkrise, Demonstrationen für den Rücktritt der Regierung Gruevski, die einen Abhörskandal auszusitzen versucht, zuvor kaum in die Schlagzeilen geschafft hatten. Ungeachtet der Frage, wer für die bewaffneten Auseinandersetzungen in der Region Kumanovo verantwortlich ist, steht eines fest: "Die Bundesregierung hat bei der Bestimmung Mazedoniens zum "sicheren Herkunftsstaat" im Sinne des deutschen Asylrechts die Realität verbogen, die Fakten ignoriert und verfassungsrechtliche Grundsätze außer Acht gelassen. Mazedonien hätte nie auf die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" gelangen dürfen und muss jetzt gestrichen werden", so Bernd Mesovic von PRO ASYL.

In einem Gutachten für PRO ASYL wies der Asylrechtsexperte Dr. Reinhard Marx bereits 2014 darauf hin, dass den Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht treffe, wenn er ehemals diktatorisch oder totalitär regierte Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmen wolle. An der Behandlung von Minderheiten in diesen Staaten, so auch in Mazedonien, zeige sich, wie fragil gesellschaftliche und staatliche Strukturen auf der einen Seite seien und wie langlebig überkommene und von Seiten führender Vertreter von Gesellschaft und Staat instrumentalisierte Haltungen von Intoleranz und Hass fortwirken.

Die Situation in Mazedonien - Evakuierungen, Menschen auf der Flucht - entlarvt die Schönschreiberei der Verhältnisse in Mazedonien durch die Bundesregierung. Verfassungs- und unionsrechtlich hätte sie bei der Einstufung Mazedoniens als sicherer Herkunftsstaat prüfen müssen, ob dort wirklich eine gewisse Stabilität und hinreichende Kontinuität der Verhältnisse gewährleistet ist, damit von Sicherheit gesprochen werden kann. Berichte über gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen der mazedonischen Mehrheitsbevölkerung und ethnischen Albanern hatte es aber bereits in den Jahren 2012 und 2013 gegeben, ohne wirksame Konsequenzen von Seiten der Regierung. Lediglich 14 von einer Vielzahl von Hassverbrechen wurden in diesem Zusammenhang gerichtlich verfolgt. Die meisten StraftäterInnen erhielten kurze Freiheitsstrafen und wurden auf Bewährung entlassen.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 11. Mai 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2015

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