UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - Köln, 09.10.2015
Asylrecht muss Kinderrechte achten
Zu den Anhörungen im Innenausschuss und im Familienausschuss des Bundestags am 12. Oktober erklärt UNICEF Deutschland:
Köln, 9. Oktober 2015. Die geplante Verschärfung des Asylrechts darf die Rechte von Kindern, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind, nicht beeinträchtigen. Mit einem dringenden Appell wendet sich deshalb UNICEF Deutschland an die Bundesregierung, den Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder. Die Diskussionen beim Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt am 29.9. und Gespräche mit Ministerien, Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Mitarbeitern in Flüchtlingsunterkünften sowie Gespräche mit betroffenen Familien haben gezeigt, dass die Rechte von Flüchtlingskindern vielfach nicht beachtet werden. Das bringt UNICEF Deutschland auch in einem Brief an den Flüchtlingskoordinator der Bundeskanzlerin, Peter Altmaier, und die Ministerpräsidenten der Bundesländer zum Ausdruck.
Insbesondere weist UNICEF Deutschland darauf hin, dass Turnhallen, Messehallen und Zeltstädte keine Orte sind, an denen Kinder längere Zeit untergebracht sein sollten. Mit den Änderungen des Asylrechts sollen Flüchtlingskinder jedoch künftig bis zu sechs Monate, Kinder aus sicheren Drittstaaten sogar auf unbestimmte Zeit in solchen Gemeinschaftsunterkünften bleiben können. Der längere Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen hat häufig auch zur Folge, dass Flüchtlingskinder über Monate von Bildungs- und Betreuungsangeboten ausgeschlossen bleiben. UNICEF Deutschland kritisiert außerdem, dass der Kinderschutz in Gemeinschaftsunterkünften nicht ausreichend gewährleistet ist und befürchtet eine Zunahme von gravierenden Kinderrechtsverletzungen bis hin zu sexueller Ausbeutung.
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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 9. Oktober 2015
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2015
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