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AUSSEN/534: Deutsch-Französische Erklärung, 10. Mai 2014 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 10. Mai 2014

Deutsch-Französische Erklärung (Stralsund, 10. Mai 2014)



Die Stabilisierung der Ukraine ist eine vordringliche Aufgabe für Frieden und Sicherheit und liegt im gemeinsamen Interesse aller Länder in der Region. Sämtliche von allen beteiligten Parteien und Organisationen, insbesondere der OSZE, unternommenen Bemühungen um eine politische Lösung dieser Krise sind zu begrüßen, zu unterstützen und zu fördern.

In den nächsten Tagen müssen dies unsere Prioritäten sein:


1. Wahlen

Die Abhaltung freier und fairer Präsidentschaftswahlen in der Ukraine am 25. Mai ist von herausragender Bedeutung:

  • Alle Beteiligten sollten sich öffentlich und auf höchster politischer Ebene für deren erfolgreichen Verlauf einsetzen, sie unterstützen und sie durch keinerlei Maßnahmen gefährden.
  • Die Wahlen sollten unter Beobachtung der OSZE stattfinden. Alle Parteien sind aufgerufen, den ukrainischen Behörden im Wahlprozess zur Seite zu stehen und Beobachter zu entsenden.
  • Die Kandidaten sind aufgerufen, sich auf einen Verhaltenskodex zu verständigen, der einen respektvollen Umgang sowohl während des Wahlkampfes als auch nach der Abstimmung sicherstellt.
  • Fänden keine international anerkannten Präsidentschaftswahlen statt, würde dies das Land unausweichlich weiter destabilisieren. Deutschland und Frankreich stimmen darin überein, dass in diesem Fall die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen sind, wie sie der Europäische Rat am 6. März 2014 vorgesehen hat.
  • Die in mehreren Städten im Osten der Ukraine anberaumten Referenden sind unrechtmäßig.
2. Deeskalation
  • Wir bedauern zutiefst die jüngsten gewaltsamen Vorkommnisse u.a. in Odessa und Mariupol, die zu unakzeptablen Verlusten von Menschenleben geführt haben.
  • Alle Beteiligten sollten auf Gewalt und Einschüchterung sowie auf provokative Handlungen oder Erklärungen verzichten. Der unrechtmäßige Waffenbesitz muss unverzüglich ein Ende finden. Die Waffen sollten ab dem 15. Mai unter Aufsicht der OSZE eingesammelt werden.
  • Dies wird es den ukrainischen Sicherheitskräften ermöglichen, auf den Einsatz von Gewalt zu verzichten. Währenddessen muss der rechtmäßige Einsatz von Gewalt zum Schutz von Mensch und Infrastruktur verhältnismäßig bleiben.
  • Jegliche illegale Gewaltanwendung muss unverzüglich untersucht und strafrechtlich verfolgt werden; dies schließt auch die tragischen Vorkommnisse am 2. Mai in Odessa ein. Als vertrauensbildende Maßnahme sollte die ukrainische Seite rasch sicherstellen, dass das Amnestiegesetz zügig verabschiedet wird.
  • Die russischen Streitkräfte entlang der ukrainischen Grenze sollten sichtbare Schritte unternehmen, ihre Alarmbereitschaft zu verringern.
3. Nationaler Dialog

Ein nationaler Dialog von Vertretern der ukrainischen Regierung und Vertretern aller ukrainischen Regionen muss so bald wie möglich, auf jeden Fall vor dem 25. Mai, aufgenommen werden. Er sollte sich allen relevanten Fragen, vor allem dem verfassungsrechtlichen Gefüge der Ukraine und der Dezentralisierung, widmen. Er sollte allen Teilen der ukrainischen Gesellschaft, die sich zum Gewaltverzicht bekennen, offen stehen. Die OSZE wird eine wichtige Rolle als Ko-Moderator des Dialogs spielen.

4. Verfassungsprozess

Die ukrainische Regierung sollte in den nächsten Tagen ihre Pläne für die Fortsetzung der Verfassungsreform bekannt geben; dazu gehören ein Zeitrahmen für Sofortmaßnahmen, ein Konsultationsprozess unter Einbindung aller Beteiligten, die auf den Einsatz von Gewalt verzichten, sowie die Kernbereiche des Prozesses (Übertragung der Macht auf regionale Behörden, Minderheitenrechte usw.). Auf den Sachverstand der Venedig-Kommission des Europarats sollte frühzeitig zurückgegriffen werden.

5. Wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • Alle Parteien verpflichten sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die der ukrainischen Wirtschaft und insbesondere der Energieversorgung schaden könnten.
  • Alle Parteien verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem Ziel, der Ukraine in enger Abstimmung mit den internationalen Finanzinstitutionen ein robustes Paket wirtschaftlicher und finanzieller Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Aufbauend auf unseren gemeinsamen Bemühungen um die Stabilisierung der Ukraine sollten wir zusammen beginnen darauf hinzuarbeiten, dass die Region zum Wohl aller Partner zu einem Raum der Stabilität, der Sicherheit und des Wohlstands wird.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Mai 2014
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2014