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AUSSEN/561: Gemeinsame Erklärung anlässlich der 4. Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 13. Juni 2016

Gemeinsame Erklärung anlässlich der 4. Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen


Am 13. Juni 2016 führten der Ministerpräsident des Staatsrats der Volksrepublik China, Li Keqiang, und die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Angela Merkel, in Peking die 4. Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen durch. Die Konsultationen fanden in freundschaftlicher, ergebnisorientierter und kooperativer Atmosphäre statt.

Beide Seiten sind der Auffassung, dass die deutsch-chinesischen Beziehungen auf allen Ebenen seit den dritten Regierungskonsultationen im Oktober 2014 vor allem aufgrund der Umsetzung des "Aktionsrahmens für die deutsch-chinesische Zusammenarbeit: Innovation gemeinsam gestalten" weiter vertieft wurden. Beide Seiten sind überzeugt, dass die umfassende strategische Partnerschaft das gegenseitige politische Vertrauen stärkt und dem beiderseitigen Nutzen dient. Herausragende Beispiele dafür sind neue, hochrangige Dialoge und Partnerschaften wie der Strategische Außen- und Sicherheitspolitische Dialog der Außenminister, Erleichterungen im Visa-Verfahren sowie verstärkter Kultur- und Jugendaustausch.

Beide Seiten sind sich einig, dass der Aktionsrahmen unter Berücksichtigung bestehender Mechanismen verstärkt umgesetzt und fortentwickelt werden soll, damit dieser seine Rolle als Grundlage und seine Leitfunktion für die mittel- und langfristige deutsch-chinesische Zusammenarbeit noch besser entfalten kann. In diesem Sinne haben beide Seiten folgende Vereinbarungen getroffen:


I. Politische Zusammenarbeit

1. Beide Seiten wollen die zentrale Koordinierungsfunktion der Regierungskonsultationen für die Förderung der bilateralen Zusammenarbeit weiter stärken. Als Koordinatoren der Regierungskonsultationen sollen die Außenministerien beider Länder regelmäßig die Umsetzung des Aktionsrahmens sowie der Ergebnisse der Regierungskonsultationen überprüfen.

2. Beide Seiten werden sich verstärkt bei der Lösung globaler Krisen und Konflikte abstimmen. Beide Seiten werden gemeinsam den Prozess einer politischen Lösung des Syrien-Problems vorantreiben. Im Vordergrund stehen dabei die Einhaltung der Waffenruhe durch alle betroffenen Parteien, die Sicherstellung humanitärer Zugänge und das Voranbringen von Verhandlungen über einem politischen Transitionsprozess, bei denen dieSyrer die führende Rolle spielen und die in den Händen der Syrer liegen. Beide Seiten sind gewillt, den Dialog über Afghanistan zu verstärken und den innerafghanischen Friedens- und Aussöhnungsprozess zu unterstützen. Beide Seiten werden sich gemeinsam für eine Stärkung der VN-Peacekeeping einsetzen.

3. China und Deutschland bekennen sich zur Aufrechterhaltung der maritimen Ordnung auf Basis des Völkerrechts, einschließlich des VN-Seerechtsübereinkommens und den darin verankerten Freiheiten der Schifffahrt und des Überflugs. Die Aufrechterhaltung dieser Ordnung und der Stabilität in der Region ist im Interesse beider Länder. Beide Seiten setzen sich ein für eine friedliche Lösung territorialer Streitfragen und von Fragen maritimer Rechte und Interessen gemäß dem Völkerrecht, regionalen Vereinbarungen und bilateralen Abkommen, und begrüßen vertrauensbildende Maßnahmen, die zum Abbau von Spannungen hilfreich sind.

4. Beide Seiten bekräftigen ihre Bereitschaft, in ihrer Zusammenarbeit im Geist des gegenseitigen Respekts, der Gleichberechtigung und des beiderseitigen Nutzens die wichtigen Interessen der jeweils anderen Seite zu berücksichtigen und das gegenseitige Verständnis und politische Vertrauen zu stärken, um die langfristige und stabile Entwicklung der bilateralen Beziehungen sicherzustellen. Die deutsche Seite bekräftigt ihr Festhalten an ihrer Ein-China-Politik und ihre Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität Chinas. Sie unterstützt die friedliche Entwicklung der Beziehungen zwischen beiden Seiten der Straße von Taiwan.

5. China und Deutschland werden 2016 und 2017 jeweils den G20-Gipfel ausrichten. Beide Seiten wollen die Kommunikation und die Zusammenarbeit im Rahmen der G20 intensivieren, sich gemeinsam für den Erfolg der beiden Gipfel engagieren, ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum der Weltwirtschaft fördern. Beide Seiten werden gemeinsam mit anderen Mitgliedsstaaten die Rolle der G20 als zentrales Forum für die internationale Wirtschaftszusammenarbeit stärken, die Abstimmung und Zusammenarbeit in makroökonomischer Politik intensivieren, durch strukturelle Reformen, Innovation und andere Ansätze das Wachstumspotential nach Kräften steigern, die mit der neuen industriellen Revolution und der Digitalen Wirtschaft einhergehenden Chancen nutzen, eine Verbesserung der Global Governance voranbringen, den internationalen Handel und Investitionen fördern, Klimaschutz stärken und andere zentrale internationale Herausforderungen adressieren, unter anderem in den Bereichen Gesundheit und Bekämpfung von Fluchtursachen, eine offene Weltwirtschaft gestalten und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung umsetzen, um zur inklusiven und nachhaltigen Entwicklung in der Welt beizutragen.

6. Deutschland und China messen der weiteren Vertiefung der umfassenden strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und China einen hohen Stellenwert bei und begrüßen eine Intensivierung des politischen Dialogs. Die Deutsch-Chinesischen bilateralen Beziehungen sollen auch die EU-China Beziehungen befördern. Beide Seiten setzen sich für die weitere Umsetzung der "Strategie China-EU 2020" und für die Vertiefung der umfassenden strategischen Partnerschaft zu beiderseitigem Nutzen zwischen China und der EU ein, die auch den Aufbau der vier großen China-EU-Partnerschaften in den Bereichen Frieden, Wachstum, Reform und Zivilisation umfasst.

7. Beide Seiten sind der Meinung, dass der CHN-DEU Rechtsstaatsdialog das gegenseitige Verständnis und Vertrauen stärkt und in beiderseitigem Nutzen ist. Das jährliche, hochrangige CHN-DEU Rechtssymposium wird 2016 in Deutschland und 2017 in China stattfindend und zu gemeinsam vereinbarten Themen durchgeführt. Das neue "Programm zur Durchführung der DEU-CHN Vereinbarung zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich" (Arbeitsprogramm 2016-2018) sowie das "DEU-CHN Programm Rechtskooperation" (Rechtskooperationsprogramm 2015-2018) enthalten die wesentlichen Handlungsbereiche und Maßnahmen der Zusammenarbeit im Rechtsbereich. Die Programme werden nun zügig abgestimmt, und beide Seiten werden deren Umsetzung mit Nachdruck fördern. Beide Seiten messen dem umfassenden Erfahrungsaustausch innerhalb der juristischen Berufe hohe Bedeutung bei. Daher beabsichtigen beide Seiten, diesen Austausch noch weiter zu intensivieren und streben zu diesem Zweck den Abschluss einer "Gemeinsamen Vereinbarung" an.

8. Der letzte Menschenrechtsdialog fand im November 2015 statt. Beide Seiten wollen weiter auf der Basis der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Respekts nach Vereinbarung regelmäßig einen konstruktiven Menschenrechtsdialog führen, voneinander lernen und gemeinsam Fortschritte erzielen.

9. Beide Seiten sind sich bewusst, dass der Cyberraum Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft fördert, aber zugleich auch Risiken und Herausforderungen für die Datensicherheit, das geistige Eigentum und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen mit sich bringt.
Beide Seiten wollen beim Angehen dieser Herausforderungen die Zusammenarbeit intensivieren, auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts Handlungsfelder zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität identifizieren, böswilligen Cyberaktivitäten vorbeugen sowie den Aufbau eines Cyberraums des Friedens, der Sicherheit, der Offenheit und Kooperation vorantreiben.
Beide Seiten haben sich darauf verständigt, dass sie die Verletzung von geistigem Eigentum, Handels- oder Geschäftsgeheimnissen unter Verwendung des Cyberraums zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen für ihre Unternehmen oder kommerzielle Sektoren weder betreiben noch wissentlich unterstützen. Beide Seiten werden im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen und innerstaatlichen Gesetzen die entsprechenden Rechte und Interessen schützen.
Beiden Seiten erkennen an, dass die Vereinten Nationen bei der Festlegung von Standards für den Cyberraum eine entscheidende Rolle spielen und bemühen sich im Rahmen der Vereinten Nationen, international akzeptierte Standards für verantwortungsvolles Staatenverhalten im Cyberraum voranzutreiben.
Um die oben genannten Übereinkünfte umzusetzen, die Zusammenarbeit zu verstärken und in der Zusammenarbeit eventuell auftretende Probleme zu lösen, errichten beide Seiten einen Konsultationsmechanismus, an dem die zuständigen Stellen beteiligt werden.

10. Beide Seiten bekennen sich zur Umsetzung der G20-Gipfelbeschlüsse von Antalya zur Terrorismusbekämpfung und werden die zwischen den Regierungen beider Länder auf allen Ebenen existierenden Dialog- und Kooperationsformate zur polizeilichen Zusammenarbeit nutzen und die Kooperation auf der Basis des gegenseitigen Respekts weiter fortführen. Auf den Gebieten Terrorismusbekämpfung, Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, polizeilicher Informationsaustausch, Rechtshilfe in Einzelfällen und Verfolgung von ins Ausland geflohener mutmaßlicher Straftäter, denen Bestechungstaten vorgeworfen werden, und der Rückführung ins Ausland verbrachten Vermögens soll zusammengearbeitet werden. Beide Seiten setzen sich für möglichst baldigen Abschluss der Verhandlungen über ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen und dessen Unterzeichnung ein.


II. Zusammenarbeit in Drittländern und auf Drittmärkten

11. Zwischen Bundesregierung und chinesischer Regierung wurden gemeinsame trilaterale Kooperationsprojekte zur Unterstützung Afghanistans vereinbart, zunächst im Bereich Hochschulkooperation im Bergbau, und die Stärkung der humanitären Bereitschaftskapazitäten der Katastrophenschutzbehörde.

12. Beide Seiten betonen, dass Kooperationsprojekte auf Drittmärkten eine nach wirtschaftlichen Kriterien getroffene Entscheidung der jeweiligen Unternehmen sind. Voraussetzung dafür sind transparente und faire Wettbewerbsbedingungen. Mögliche Projekte, z.B. in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Verkehr, Umweltschutz, Landwirtschaft und Gesundheit sollten darüber hinaus auch im Interesse der jeweiligen Märkte liegen, den gesellschaftlichen und Umweltanforderungen genügen und Interkonnektivität sowie Beschäftigung und Wirtschaftswachstum fördern.

13. Beide Seiten begrüßen die Zusammenarbeit zwischen China und der Europäischen Union im Bereich der "Belt and Road"-Initiative in Bezug auf die Entwicklung von europäisch-asiatischen Transportkorridoren. Beide Seiten werden im Rahmen der bestehenden Mechanismen (v.a. EU-China Konnektivitätsplattform) Möglichkeiten der Förderung einer noch besseren Beteiligung deutscher Unternehmen am Aufbau europäisch-asiatischer Transportkorridore, sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen industrielle Investitionen und Finanzen erörtern. Beide Seiten unterstützen eine Volumen- und Effizienzsteigerung des europäisch-chinesischen Liniengüterzugverkehrs durch Bemühungen um technische und rechtliche Harmonisierung europäisch asiatischer Transportkorridore im multilateralen Rahmen. Die Zollbehörden beider Länder werden einen besonderen Schwerpunkt der Kooperation auf Erleichterungen bei der Zollabfertigung im chinesisch-europäischen Liniengüterzugverkehr legen und Erleichterungen im chinesisch-europäischen Transport fördern.

14. Beide Seiten unterstützen die China Railway Rolling Stock Corporation (CRRC) und Siemens bei der Zusammmenarbeit im Bereich der Hochgeschwindigkeitszüge und bei der gemeinsamen Entwicklung von Drittmärkten. Beide Seiten unterstützen die China-Railways-Gruppe und die Deutsche Bahn AG bei der Intensivierung ihrer strategischen Zusammenarbeit auf den Gebieten chinesisch-europäischer Liniengüterzugtransport, Hochgeschwindkeitseisenbahnbetrieb und -wartung sowie bei der Erschließung von Märkten in Drittländern.


III. Zusammenarbeit in Wirtschaft, Handel und Investitionen

15. Beide Seiten begrüßen die Reform des deutsch-chinesischen Gemischten Wirtschaftsausschusses. Ziel des GWA ist es, auf die Verbesserung des Marktzugangs und der Rahmenbedingungen für Unternehmen beider Länder hinzuwirken, um so Anreize für neue bilaterale Kooperationen auf Unternehmensebene zu schaffen und einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum und strukturellem Wandel zu leisten.

16. Beide Seiten erkennen den positiven Beitrag der Handelskammern (einschließlich Delegiertenbüros) und Investitionsförderungsinstitutionen beider Länder an. Ihr positiver Beitrag zur Förderung von bilateralem Handel, Investitionen und der Zusammenarbeit von Unternehmen wird weiterhin begrüßt und aktiv unterstützt.

17. Beide Seiten betonen die Wichtigkeit wechselseitiger Investitionen für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung im jeweils eigenen Land und werden ein faires, transparentes, positives und offenes Klima für wechselseitige Investitionen schaffen. Beide Seiten sind sich darin einig, dass ein echtes "level playing field" in beiden Ländern auf der Basis der Nichtdiskriminierung zu partnerschaftlichen Beziehungen beitragen wird. Beide Seiten engagieren sich für einen baldmöglichen Abschluss der Verhandlungen zu einem ambitionierten Investitionsabkommen zwischen China und der EU.

18. Beide Seiten werden die unterzeichneten Absprachen im Bereich Industrie 4.0 weiter umsetzen. Dies sind insbesondere die im Juli 2015 vom chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterzeichnete "Absprache zur Förderung der Zusammenarbeit chinesischer und deutscher Unternehmen im Bereich der intelligenten Fertigung sowie der Vernetzung der Produktionsprozesse" sowie die im Januar 2016 vom chinesischen Ministerium für Wissenschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unterzeichnete "Gemeinsame Absichtserklärung zur Entwicklung und Verbreitung von innovativen Lösungen aus der bilateralen Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit in der intelligenten Fertigung (Industrie 4.0) und Smart Services". Es ist vorgesehen, die Zusammenarbeit zwischen allen vier beteiligten Ministerien auf hochrangiger Ebene zu intensivieren, um so alle relevanten Akteure auf beiden Seiten zusammenzubringen, einen themenübergreifenden Austausch zu Industrie 4.0 zu ermöglichen und Synergien zwischen beiden Kooperationen zu reali sieren.

19. Beide Seiten begrüßen die Einrichtung des Hochrangigen Chinesisch-Deutschen Finanzdialogs und werden 2017 in China den zweiten Hochrangigen Finanzdialog durchführen. Die chinesische Seite würdigt, dass Deutschland ein wichtiger Anteilseigner der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank ist. Die deutsche Seite würdigt den offiziellen Beitritt Chinas zur Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und ist bereit, die Investitions- und Finanzierungszusammenarbeit mit China zu intensivieren.

20. Beide Seiten sagen Bemühungen zu, für den Betrieb der Luftverkehrs-Unternehmen beider Länder noch mehr Flexibilität zu bieten und wollen prüfen, ob durch Konsultationen die bestehenden Luftverkehrsrechte zwischen beiden Ländern ausgeweitet werden können.

21. Beide Seiten unterstützen die Kooperationspartnerschaft zwischen Airbus, Tianjin, und der Aviation Industry Cooperation of China (AVIC) bei der langfristigen Fortführung Endmontagelinie für den Airbus A320 in Tianjin und die dort bereits erreichten Fortschritte beim Aufbau eines A330-Fertigstellungs- und Auslieferungszentrums.

22. Beide Seiten begrüßen eine verstärkte bi- und multinationale Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialversicherungspolitik und die Erweiterung der bestehenden Gemeinsamen Erklärung zur Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Ministry of Human Ressources and Social Security um das Thema "Zukunft der Arbeit".

23. Beide Seiten begrüßen die Etablierung der Kommission für Entwicklungszusammenarbeit sowie die Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung zur Gründung des Deutsch-Chinesischen Zentrums für Nachhaltige Entwicklung". Sie beabsichtigen einen entwicklungspolitischen Dialog zu führen und bei der Umsetzung der Agenda 2030 zu kooperieren. Sie prüfen, wie Drittstaaten bei der Umsetzung unterstützt werden können, nach dem Prinzip "gewollt, genehmigt und geleitet vom Nehmerland".


IV. Zusammenarbeit bei Innovation, Umwelt- und Klimaschutz

24. Beide Seiten begrüßen die vierte Chinesisch-Deutsche Innovationskonferenz, werden ihren Dialog im Rahmen der Plattform Innovation weiter vertiefen und die chinesisch-deutsche Zusammenarbeit auf den gemeinsamen Innovationsplattformen zu den Themen Elektromobilität, Sauberes Wasser und Lebenswissenschaften weiter verstärken und ausbauen sowie dabei insbesondere Aspekte wie Verknüpfung von Innovationsstrategien, Forschungszusammenarbeit, Innovation und Unternehmensgründung durch junge Menschen und Technologietransfer in den Blick nehmen mit dem Ziel, Innovationen zu fördern und den Schutz des geistigen Eigentums zu erhöhen. Beide Seiten werden ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung hocheffizienter Management- und Evaluierungssysteme für wissenschaftliche und technologische Innovationen intensivieren und einen gemeinsamen Fördermechanismus für chinesisch-deutsche Kooperationsprojekte in Wissenschaft und Technologie einrichten.

25. Beide Seiten streben eine umfassende und effektive Umsetzung des Paris-Übereinkommens vom Dezember 2015 an. Beide Seiten werden notwendige Schritte unternehmen, um die nationale Ratifikation des Übereinkommens möglichst bald zu vollenden und ermutigen andere Vertragsparteien, dies ebenfalls zu tun, um so auf ein baldiges Inkrafttreten des Abkommens hinzuwirken. Beide Seiten werden weiter im Rahmen bilateraler Mechanismen wie der Chinesisch-Deutschen Arbeitsgruppe zum Klimawandel den Dialog über nationale Beiträge und die Entwicklung langfristiger Strategien für eine kohlestoffarme Entwicklung verstärken.

26. Die Bundesregierung begrüßt die chinesischen Pläne zur Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems. Beide Seiten haben vereinbart, die erfolgreiche Kooperation durch das Projekt "Unterstützung des Aufbaus eines nationalen Emissionshandelssystems für China" bis mindestens 2018 weiterzuführen. Schwerpunkte der zukünftigen Kooperation werden die rechtlichen Grundlagen des Emissionshandels, der Aufbau von Kapazitäten für die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel sowie gezielte Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten bei Unternehmen und Prüfstellen sein.

27. Beide Seiten wollen die Zusammenarbeit in Bereichen wie Energiepolitikgestaltung und Energiegesetzgebung, Erneuerbare Energien und Smart Grids weiter intensivieren. Die chinesische Seite begrüßt die deutsche Teilnahme am Internationalen Energiewende-Forum 2016. Die deutsche Seite unterstützt die Einrichtung eines China-Zentrums für Energieforschung und internationale Energiekooperation in Zusammenarbeit mit der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) in China. Beide Seiten begrüßen die innovative Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus beiden Ländern im Bereich nachhaltiger Energien.

28. Beide Seiten setzen sich für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienzsteigerung und Ausbau erneuerbarer Energien ein. Es wurde vereinbart, in diesem Kontext Musterprojekte gemeinsam zu unterstützen, die innovative Ansätze und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen beider Seiten in diesen Bereichen demonstrieren.

29. Beide Seiten wollen im Rahmen des "Memorandums of Understanding zur Zusammenarbeit im Bereich des Recyclings von Traktionsbatterien" die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Städten beider Länder in diesem Bereich unterstützen, zum Beispiel bei gemeinsamen Modellprojekten.

30. Beide Seiten begrüßen die langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich der innovativen Antriebe zum elektrischen Fahren, die fortgeführt und weiter ausgebaut werden soll. Es besteht Einigkeit, dass Elektromobilität, intelligente Verkehrssystemen sowie automatisiertes und vernetztes Fahren neue Potenziale für eine sichere, saubere und effiziente Mobilität schaffen. Beide Seiten haben Interesse an harmonisierten Standards, vereinbaren einen fortlaufenden fachlichen Austausch und begrüßen die Aufnahme von Kooperationen im Verkehrstechnologiebereich zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen.

31. Beide Seiten begrüßen die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung der Deutsch-Chinesischen Urbanisierungspartnerschaft am 10. November 2015 in Peking. Die in den ersten beiden Sitzungen der gemeinsamen interministeriellen Arbeitsgruppe festgelegten Aktivitäten sollen insbesondere den Erfahrungs- und Fachaustausch zwischen beiden Regierungen fördern und den Dialog zwischen Städten, Bundesländern und Provinzen zu aktuellen Fragen nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik stärken. Auch die Nutzung von stadtübergreifenden Netzwerken sowie ein hochrangiges Urbanisierungsforum für 2017 werden angestrebt. Die Themen umfassen dabei unter anderem städtebauliche Planung, ökologischer Städtebau und Resilienz in Städten, erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie nachhaltige städtische Transportsysteme.

32. Das 5. Deutsch-Chinesische Umweltforum fand am 19./20. April 2016 in Nanjing statt. Die Umweltzusammenarbeit soll weiter intensiviert werden, insbesondere in den Bereichen Wasser- und Bodenschutz, Biodiversität, Luftreinhaltung und Umweltzeichen sowie im Rahmen des "China Council for International Cooperation on Environment and Development". Beide Seiten begrüßen die Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung zur Intensivierung der Deutsch-Chinesischen Umweltpartnerschaft".

33. Beide Seiten begrüßen die Unterzeichnung des "Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit im Bereich Wasserressourcen" am 10. November 2015 in Peking. Geplante Kooperationsfelder sind u.a. ein Erfahrungsaustausch über die Entwicklung und Umsetzung von wasserbezogenen Strategien, Gesetzen und Regulierungen, nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen, Vermeidung von Wasserverschmutzung und Abwasserbehandlung sowie Fortbildung und Kapazitätsaufbau. Am 07.05.2015 unterzeichneten das chinesische Ministerium für Wissenschaft und Technologie und das Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Gemeinsame Absichtserklärung über die Aufnahme von wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit bei wichtigen wissenschaftlichen und technischen Großprojekten zur Kontrolle und Regulierung der Wasserverschmutzung in China".

34. Beide Seiten werden ihre Zusammenarbeit im Agar- und Ernährungsbereich in Bereichen wie umweltgerechte und ressourcenschonende Anbauverfahren und tiergerechte Tierhaltung, Aufsicht über Qualität und Sicherheit landwirtschaftlicher Erzeugnisse/Lebensmittel und Agrarpolitik weiter vertiefen und als zentrale Plattform das DEU-CHN Agrarzentrum nutzen. Insbesondere wurden die Fortschritte bei der bilateralen Zusammenarbeit in der nachhaltigen Landwirtschaft, im Bioenergie- und Forstbereich und in der Lebensmittelsicherheit begrüßt. Ein verbesserter Marktzugang für hochwertige Lebensmittel wird angestrebt. Auch die bereits etablierte Forschungszusammenarbeit zu Agrar-, Forst- und Ernährungsthemen soll weiter vertieft werden.

35. Zum Austausch im Gesundheitswesen vereinbarten beide Seiten die Verlängerung des Aktionsplans von 2014. Beide Seiten setzen sich für die Etablierung einer Partnerschaft im Bereich innovativer medizinische Behandlung ein.


V. Gesellschaftlich - kulturelle und Bildungszusammenarbeit

36. Beide Seiten wollen auf der bestehenden Grundlage der "Allianz für berufliche Bildung" die Zusammenarbeit im Bildungsbereich aufwerten und die Zusammenarbeit beider Länder im Bereich Berufsbildung weiter vertiefen.

37. Beide Seiten betonen, dass der gesellschaftlich-kulturelle Austausch zentral für den Aufbau und Erhalt von vertrauensvollen und freundschaftlichen Beziehungen ist. Beide Seiten wollen die bestehende gute Zusammenarbeit fortführen. Beide Seiten begrüßen die rechtmäßige Arbeit ausländischer NGOs im jeweiligen Land und werden diese gewährleisten und unterstützen.

38. Beide Seiten würdigen die zeitgenössische Kunstausstellung "China 8", die von Mai bis September 2015 in Deutschland im Ruhrgebiet stattfand, und unterstützen gemeinsam die kooperative Ausrichtung der Ausstellung "Deutschland 8" durch die Chinesische Zentralakademie für Bildende Kunst und die Stiftung für Kunst und Kultur e.V. Bonn im Jahr 2017 in China. Beide Seiten begrüßen aus Anlass des 45. Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen China und Deutschland die Ausrichtung von kulturellen Veranstaltungsreihen zur Feier der Aufnahme diplomatischer Beziehungen im jeweiligen Gastland.

39. China und Deutschland werben im jeweils anderen Land für Reisen in das eigene Land und ermutigen die Tourismusbranche des eigenen Landes, an Tourismusmessen im jeweils anderen Land teilzunehmen. Die deutsche Seite befürwortet, dass Chinesisch Amtssprache der Weltorganisation für Tourismus der Vereinten Nationen wird und unterstützt die chinesische Seite bei der Ausrichtung der 22. Generalversammlung der Weltorganisation für Tourismus.

40. Deutschland und China begrüßen das laufende Chinesisch-Deutsche Jahr für Schüler- und Jugendaustausch 2016 und bekräftigen die Absicht, insbesondere die Zusammenarbeit im Sprachbereich sowie die filmwirtschaftlichen Beziehungen durch gesonderte Vereinbarungen zu fördern. Beide Seiten sind sich einig, dass das Jahr des Schüler- und Jugendaustauschs für eine weitere Vertiefung der Förderung interkultureller Kompetenz durch Etablierung nachhaltiger Programme für den deutsch-chinesischen Schüler- und Jugendaustausch genutzt werden sollte. Beide Seiten begrüßen daher bereits bestehende Maßnahmen wie das PASCH-Programm, den Jugendpolitischen Dialog zwischen der All-China Youth Federation und dem BMFSFJ und die Fortführung der deutsch-chinesischen "Zukunftsbrücke: German-Chinese Young Professional Campus" für den langfristigen Aufbau eines Netzwerks von Nachwuchsführungskräften. Beide Seiten werden auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Nutzens Gespräche über Vereinbarungen für den Praktikantenaustausch führen.

41. Am Ende des Austausch-Jahres findet das 6. Chinesisch-Deutsche Symposium für Sportwissenschaft in Deutschland statt. Beide Seiten begrüßen den gemeinsamen Plan, an 20.000 chinesischen Schulen Fußballtrainer auszubilden, und möchten die Zusammenarbeit bei der Ausbildung von Fußball-Nachwuchs intensivieren.

42. Beide Seiten begrüßen den auf vielen Formaten beruhenden Austausch im Medienbereich zwischen beiden Ländern und wünschen, dass dieser im Kontext des deutsch-chinesischen Austauschjahres gestärkt wird. Um das gegenseitige Verständnis zu vertiefen, werden sich beide Regierungen dafür einsetzen, die Berichterstattung ihrer jeweiligen Medien über das andere Land weiter auszubauen. Beide Regierungen unterstützen die Bemühungen von Medien der anderen Seite, Auslandskorrespondenten in das Partnerland zu entsenden und stellen sicher, dass hierfür das Akkreditierungs- und Visumverfahren entsprechend geltenden Gesetzen und Vorschriften abgewickelt wird.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Juni 2016
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2016

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