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AUSSEN/616: Die Berliner Reparationsverweigerung (german-foreign-policy.com)


Informationen zur Deutschen Außenpolitik - 4. September 2019
german-foreign-policy.com

Die Berliner Reparationsverweigerung


BERLIN/WARSCHAU - Die polnische Regierung weist die Forderung Berlins nach entschädigungsloser "Vergebung" für die deutschen Menschheitsverbrechen in Polen zurück und besteht auf der Zahlung von Reparationen. Es genüge nicht, einfach nur um Verzeihung zu bitten, sagte der Warschauer Beauftragte für Reparationsforderungen am gestrigen Dienstag: "Für die Schäden muss man Polen bezahlen." Der Bericht einer polnischen Parlamentskommission, der den notwendigen Betrag auf 850 Milliarden Euro beziffert, soll in Kürze veröffentlicht werden. Seine Publikation zum 1. September, dem Jahrestag des deutschen Einmarschs in Polen, war mit Rücksicht auf zwei Auftritte des Bundespräsidenten in Warschau und Wieluń verschoben worden. Frank-Walter Steinmeier hatte dort erklärt, er "verneige" sich "vor den polnischen Opfern der deutschen Gewaltherrschaft" und "bitte um Vergebung". Bereitschaft, der demonstrativ zur Schau gestellten Zerknirschung materiellen Ausdruck in Form von Entschädigungen zu verleihen, zeigte der Bundespräsident nicht. Berlin begründet die Reparationsverweigerung mit juristischen Tricks.

Ein genozidaler Vernichtungskrieg

An das Ausmaß der Verwüstungen, die das Deutsche Reich nach seinem Einmarsch in Polen am 1. September 1939 angerichtet hatte und auf das sich Polens Reparationsforderungen beziehen, hat exemplarisch der Historiker Stefan Garsztecki von der TU Chemnitz Ende vergangenen Jahres erinnert. "Zwischen fünf und sechs Millionen polnische Bürger verloren ihr Leben, darunter fast drei Millionen polnische Juden", konstatiert Garsztecki: "Bei der Mehrheit handelte es sich um zivile Opfer (die überdies auch nach dem Ende der Kriegshandlungen ums Leben kamen), erschossen durch Einsatzgruppen, vergast in deutschen Vernichtungslagern ... oder umgebracht infolge von Zwangsarbeit, Lagerhaft oder damit verbundenen Entbehrungen." Dabei belegten "die Aktionen gegen die polnische Elite wie zum Beispiel die Sonderaktion Krakau, gerichtet gegen die Professoren der Krakauer Universitäten, oder die Rede Heinrich Himmlers am 4. Oktober 1943 in Posen vor SS-Gruppenführern, in der er den Völkern Osteuropas eine Sklavenrolle zuwies", ganz genauso "wie der Generalplan Ost und die Aktion Reinhardt den genozidalen Charakter der deutschen Besatzungspolitik ... auch gegenüber den ethnischen Polen".[1] Hinzugekommen seien etwa "die völlige Vernichtung der polnischen Hauptstadt ..., die Zerstörung der Infrastruktur ..., materieller Kulturgüter von 1.000 Jahren, der Raub von polnischen Kulturgütern, die zum Teil bis heute nicht zurückgegeben wurden": "All dies", erklärt Garsztecki, "vernichtete unwiederbringlich polnische Kultur".

Der Trick mit dem Friedensvertrag

Die Bundesrepublik hat sich der Zahlung von Reparationen, die Polen fraglos zustehen, bisher auf zweierlei Weise entzogen. Zum einen hat sie einen formaljuristischen Kniff genutzt. So hat sie sich im Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953 bzw. im "Überleitungsvertrag" vom 23. Oktober 1954 zusichern lassen: "Die Frage der Reparationen wird durch den Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern oder vorher ... geregelt werden".[2] Eine Regelung vor dem Abschluss eines Friedensvertrags hat Bonn stets abgelehnt. Zugleich umschrieb ein bundesdeutscher Diplomat die Position des Auswärtigen Amts bereits 1969 mit den Worten, es müsse "unser Interesse sein", das Nichtzustandekommen eines Friedensvertrages "so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, um diese Forderungen unserer einstigen Gegner durch Zeitablauf einer Verwirkung oder Verjährung zuzuführen".[3] Der damalige Reparationsexperte des Ministeriums bekräftigte, man habe "kein Interesse daran ..., durch eine Diskussion über einen Friedensvertrag zur Zeit ruhende Reparationsforderungen unserer ehemaligen Kriegsgegner wieder zu wecken".[4] Tatsächlich wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag im Jahr 1990 ausdrücklich nur "anstelle" eines Friedensvertrages geschlossen; dadurch müsse "die Reparationsproblematik" nicht "noch einmal aufgerollt werden", urteilte der damalige Kanzlerberater Horst Teltschik.[5] Seitdem behauptet die Bundesregierung, die Reparationsfrage sei überholt.

"Keine Verpflichtung mehr"

Zu dieser Argumentationstaktik, die Berlin gegenüber allen Staaten in Anschlag bringt, die von Deutschland Reparationen einfordern - so auch gegenüber Griechenland -, kommt im polnischen Fall eine spezifische zweite Begründung hinzu. Sie bezieht sich darauf, dass Polen sich nach den Berliner Unruhen vom 17. Juni 1953 aus bündnispolitischen Erwägungen der Entscheidung der Sowjetunion anschloss, die Entnahme von Reparationen aus der DDR zu beenden. In einer Erklärung der polnischen Regierung vom 23. August 1953 hieß es dabei, "mit Rücksicht darauf", dass "die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Deutschlands im Interesse seiner friedlichen Entwicklung liegt", habe "die Regierung der Volksrepublik Polen den Beschluß" gefasst, "mit Wirkung vom 1. Januar 1954 auf die Zahlung von Reparationen an Polen zu verzichten". Diesen Reparationsverzicht habe Polens stellvertretender Außenminister im Jahr 1970 während der Verhandlungen zum Warschauer Vertrag "offiziell" bekräftigt, heißt es in einem Rechtsgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags: "Seither hat die Bundesregierung die Ansicht vertreten, dass keine juristische Verpflichtung zur Zahlung von Reparationen mehr besteht".[6]

"Verantwortung" ohne Folgen

Ergänzend zur doppelten formaljuristischen Argumentation ist Berlin bemüht, polnische Proteste gegen die trickreich legitimierte Reparationsverweigerung mit sich zerknirscht gebenden, aber völlig folgenlos bleibenden Stellungnahmen zu schwächen. Exemplarisch hat das bei den diesjährigen Gedenkveranstaltungen zu Deutschlands Überfall auf Polen am 1. September der Bundespräsident getan. "Wir werden nicht vergessen", sagte Frank-Walter Steinmeier in Wieluń: "Wir wollen und wir werden uns erinnern. Und wir nehmen die Verantwortung an". Er "verneige" sich "vor den polnischen Opfern der deutschen Gewaltherrschaft", ergänzte Steinmeier: "Und ich bitte um Vergebung." Er sei "zutiefst dankbar für diese ausgestreckte Hand, für die Bereitschaft Polens, den Weg der Versöhnung gemeinsam zu gehen".[7] Ähnlich äußerte der Bundespräsident sich am selben Tag in der Hauptstadt Warschau. "Ich verneige mich in Trauer vor dem Leid der Opfer", äußerte Steinmeier: "Ich bitte um Vergebung für Deutschlands historische Schuld. Ich bekenne mich zu unserer bleibenden Verantwortung."[8] Bereitschaft, aus der "bleibenden Verantwortung" materielle Folgerungen zu ziehen, zeigte der Bundespräsident nicht.

"Für Schäden muss man bezahlen"

Dies ruft in Polen unverändert Unmut hervor. Bereits vor dem Jahrestag des deutschen Überfalls konstatierte der polnische Präsident Andrzej Duda, der Zweite Weltkrieg habe "in Polen gewaltige Schäden verursacht"; Schuldbekenntnisse dürften nicht abstrakt bleiben: Reparationen seien "eine Frage von Verantwortung und Moral".[9] Dies hat am gestrigen Dienstag der Beauftragte der polnischen Regierung für Reparationsforderungen, Arkadiusz Mularczyk, ausdrücklich bekräftigt. Es genüge nicht, einfach nur um Verzeihung zu bitten, äußerte Mularczyk gegenüber dem Sender TVP Info: "Für die Schäden muss man Polen bezahlen. Und daran werden wir auch konsequent erinnern."[10] Eine polnische Parlamentskommission beziffert die Summe, die Deutschland Polen schuldet, auf rund 850 Milliarden Euro - ein gewaltiger Betrag, der sich aus den unermesslichen Verwüstungen (so auch Steinmeier) ergibt, die das Deutsche Reich ab dem 1. September 1939 im Nachbarland anrichtete. Die polnische Regierung hatte den Kommissionsbericht zunächst am 1. September veröffentlichen wollen; dies wurde nun aber mit Rücksicht auf Steinmeiers Auftritte in Wieluń und Warschau verschoben. Es wird jetzt, wie Polens Botschafter in Deutschland, Andrzej Przylebski, erklärt, "einige Wochen später geschehen".[11]


Bitte beachten Sie auch die neue Video-Kolumne von german-foreign-policy.com
https://www.youtube.com/watch?v=3-4IueJqSNE&list=PLTJHO_DZA590ij9FhcNCCwB9wXvVHkd1h

[1] Stefan Garsztecki: Deutsche Kriegsreparationen an Polen? Hintergründe und Einschätzungen eines nicht nur innerpolnischen Streites. In: Polen-Analysen Nr. 227, 27.11.2018. S. 2-7.

[2] S. dazu Reparationsabwehr aus der Trickkiste
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7959/

[3], [4] Karl Heinz Roth: Bis zum Sankt-Nimmerleinstag: Der Umgang der bundesdeutschen Machtelite mit der Reparationsfrage.
www.sozialkonflikt.de 03.04.2015.

[5] Vorlage des Ministerialdirektors Teltschik an Bundeskanzler Kohl: "Berechtigung eventueller Reparationsforderungen von Siegern des 2. Weltkriegs gegen ein vereintes Deutschland. Völkerrechtliche Bewertung". In: Hans Jürgen Küsters, Daniel Hofmann: Deutsche Einheit. Sonderedition aus den Akten des Bundeskanzleramtes 1989/90. München 1998. S. 955-956.

[6] Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: Völkerrechtliche Grundlagen und Grenzen kriegsbedingter Reparationen unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-polnischen Situation (28. August 2017). In: Polen-Analysen Nr. 227, 27.11.2018. S. 14-20.

[7] 80. Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs in Wieluń. bundespraesident.de 01.09.2019.

[8] Gedenkfeier in Warschau zu 80 Jahren Kriegsbeginn. bundespraesident.de 01.09.2019.

[9] Polens Präsident bekräftigt Forderungen nach Reparationen. tagesspiegel.de 30.08.2019.

[10] Polens Reparations-Beauftragter: Versöhnungsgesten reichen nicht aus. n-tv.de 03.09.2019.

[11] Reparations-Forderungen belasten Beziehungen zu Warschau und Athen. rp-online.de 01.09.2019.

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Quelle:
www.german-foreign-policy.com
Informationen zur Deutschen Außenpolitik
E-Mail: info@german-foreign-policy.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2019

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