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DISKURS/094: Affirmative Action - Heilsbringer für die deutsche Integrationspolitik? (spw)


spw - Ausgabe 1/2011 - Heft 182
Zeitschrift für Sozialistische Politik und Wirtschaft

Affirmative Action -
Heilsbringer für die deutsche Integrationspolitik?

Von Daniela Kolbe und Daniela Kaya


Mit der Frage inwiefern positive Diskriminierung eine effektive und erfolgsversprechende Gegenstrategie zur negativen Diskriminierung sein kann, schließen Asiye Öztürk und Thilo Scholle ihre Einleitung im Schwerpunktheft Integration und Diskriminierung - blinde Flecken der öffentlichen Debatte (Heft 172/2009). Wir möchten diese Frage aufgreifen und diskutieren welchen Platz positive Diskriminierung in einer fortschrittlichen Integrationspolitik einnehmen kann.


Was ist Affirmative Action?

"Man kann einen Menschen, der Jahrelang in Ketten humpeln musste, nicht einfach auf die Startlinie eines Wettrennens stellen mit den Worten: 'Du bist nun frei fürs Wettlaufen' und dabei auch noch glauben, man sei überaus fair."

erklärte der amerikanische Präsident Lyndon B. Johnson die Grundidee der Affirmative Action (AA) Politik im Jahr 1965. AA ist ein US-amerikanisches Antidiskriminierungskonzept, dass auf der Annahme beruht, dass es Ungleichheiten gibt, die durch den guten Willen Einzelner nicht aufgelöst werden können, sondern besonderer Formen politischen Handelns bedürfen. Bei der AA geht es folglich um gesetzlich gesteuerte Maßnahmen gegen Strukturelle Diskriminierung, die durchaus unterschiedliche Behandlung von Gruppen vorsieht, um bestehende Benachteiligungen auszugleichen.

Die gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf eine aktive Gleichstellungspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen: Wirtschaft, Bildung (Schule und Universitäten), öffentlicher Dienst, auf die Repräsentanz von Minderheiten in den Medien, bis hin zur Vergabe von Sendefrequenzen und der Wohnungsvergabe. Bei dem Konzept der AA geht es maßgeblich darum, der informellen Bevorzugung der Angehörigen der Mehrheitskultur gegenzusteuern, indem Menschen mit gleichen Qualifikationen, die in der Regel benachteiligt werden, bevorzugt werden. Unterschieden wird bei der AA zwischen starken und schwachen Maßnahmen: u.a. wenn diskriminierte Gruppen zur Bewerbung aufgerufen werden - wie es beispielsweise in Deutschland bereits bei Ausschreibungen für den öffentlichen Dienst für Frauen oder Menschen mit Behinderung praktiziert wird - spricht man von schwachen Instrumenten. Starke Affirmative Action ist hingegen ergebnisorientiert. Sie hält beispielsweise Unternehmen zu bewussten Strategien der Rekrutierung von Zielgruppen an. Damit ist eine Bewusstseins- und Verantwortungswende verbunden, die weit in die Mehrheitsgesellschaft ausstrahlt. Denn bei ausbleibendem Erfolg müssen Gegenstrategien entwickelt werden.


Erfahrungen aus den USA

Wieso in die USA schielen, wenn wir über deutsche Integrationspolitik diskutieren? Schließlich ist die US-amerikanische Gesellschaft weder in ihrer Immigrationsgeschichte, noch in ihrer wohlfahrtstaatlichen oder in ihrer gesamtgesellschaftlichen Verfasstheit mit der Bundesrepublik vergleichbar. Aber, so argumentiert Birgit Rommelspacher treffend, die Konzepte sozialer Bewegungen in Europa sind, insbesondere auch in Deutschland in den letzten 30-40 Jahren (beispielsweise Frauen- und Friedensbewegung) in ihrer politischen Bewegungsform, wie auch in ihren theoretischen Diskussionen wesentlich von den USA bestimmt.(1) Welche Bedeutung kann nun die Politik der USA für den kulturellen Pluralismus in Deutschland haben?

Für die USA bedeutet Affirmative Action Politik die Aufarbeitung des historischen Defizits gegenüber diskriminierten und rassistisch benachteiligten Minderheiten. Die Bilanz der US-amerikanischen Affirmative Action Politik liest sich ambivalent: zwar ist die Erwerbsbeteiligung ethnischer Minderheiten in den USA insgesamt signifikant gestiegen, differenziert nach Hierarchie und Segment reicht ihr Aufstieg jedoch oftmals nur in die Mittelschicht. Gemessen an den ökonomischen Ressourcen zeigt sich(2), dass die Veränderungen im Bildungswesen und die Rekrutierungspolitik nicht ausreichen um signifikante Veränderungen in der ökonomischen Machtverteilung herbeizuführen. Offensichtlich ist Affirmative Action also nicht geeignet grundsätzliche Probleme der Ausgrenzung zu lösen.


Entmystifiziert Affirmative Action das Leistungs- und Individualitätscredo?

In der Diskussion für oder gegen Affirmative Action geht es im Wesentlichen um das Thema der Leistungsgerechtigkeit. Gegner der AA argumentieren, dass die Politik der positiven Diskriminierung das Leistungsprinzip und die Leistungsgerechtigkeit in der gesellschaftlichen Verteilung von Teilhabe aushebelt. Paradox, denn die Affirmative Action stellt ja gerade das Funktionieren des Leistungsprinzips in Frage. Da nicht-leistungsbezogene Merkmale(3) bei der Bewertung von Leistungen einfließen (z.B. beim formalen Bildungsabschluss) und in Auswahlverfahren (auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt) herangezogen werden und Menschen mit Migrationshintergrund durchschnittlich über geringeres ökonomisches und soziales Kapital verfügen, gelingt ihnen der sozioökonomische Aufstieg nur mit vergleichsweise überdurchschnittlichen Leistungen. Darüber hinaus fehlt ihnen in der weißen Mehrheitsgesellschaft Deutungsmacht in medialen und politischen Diskursen - das so genannte symbolische Kapital. Die symbolische Bedeutung der Affirmative Action ist folglich immens: erschüttert sie doch den gesellschaftlichen Glauben an das Gelten und die Wirkmächtigkeit des Leistungsprinzips und der Eigenverantwortung. Werte die mit dem Einzug neoliberaler Rhetorik und Politik auch in der Mitte unserer Gesellschaft verankert sind. Insofern würde die AA dazu führen das Leistungsprinzip stärker durchzusetzen. Die AA hat folglich einen hohen symbolischen Wert - sie unterstreicht den Anspruch einer Gesellschaft jedem die gleiche Chance zu geben.


Der Dreiklang von Antirassismus, Antidiskriminierung und Gleichstellungspolitik

Antirassismus bedeutet die Kategorien zu hinterfragen mit denen die "Anderen" ausgegrenzt und vereinnahmt werden und wie dies mit eigenen symbolischen und materiellen Machtinteressen verbunden ist. Zwei unverzichtbare und sich ergänzende Säulen der rechtlichen Inklusion und gesellschaftlicher Gleichstellung von Einwanderern, sowie ihrer nachfolgenden Generationen, ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft und der Schutz vor direkter und indirekter Diskriminierung. Die staatsbürgerliche Inklusion ist ein wichtiger Baustein für Integration. Die Staatsbürgerschaft hat eine sowohl ausschließende als auch einschließende Funktion, sie institutionalisiert Abgrenzung nach Außen und Solidaritätsbindungen nach Innen.(4) Mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft sind Privilegien verbunden, die beim Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg messbar sind.(5) Damit geht auch eine zunehmende Identifikation und steigendes gesellschaftspolitisches Engagement einher.(6) Überdies muss der Schutz vor direkter, persönlicher (face to face) als auch vor indirekter, institutioneller und struktureller Diskriminierung gewährleistet werden. Ziel von Antidiskriminierungspolitik muss also das Aufbrechen der Mechanismen sein, die die "Vererbung" von ökonomischem, kulturellem und sozialem Kapital innerhalb der etablierten Gesellschaft steuert. Es geht also in erster Linie nicht darum andere zu fördern, sondern strukturelle Benachteiligung abzubauen. Ziel ist die Entkopplung der kulturellen Fremdheit von der strukturellen, so dass die ethnische Zugehörigkeit kein Kriterium mehr für die soziale Statuszuweisung ist.


Übertragbarkeit für die deutsche Integrationspolitik

Was lehrt uns die Erfahrung aus den USA? Zunächst lässt sich festhalten, dass es in Deutschland eine stärker ausgeprägte Erwartung an den Staat gibt, soziale Gerechtigkeit herzustellen. Dabei beziehen sich die Erwartungen an die staatlichen Egalitätsaufgaben zuvorderst an den Staat als Garanten von Schutz und Sicherheit für die "Volksgemeinschaft". Jens Schneider fand in einer repräsentativen Befragung heraus, dass zwar die kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft auch hier inzwischen durchaus goutiert wird, aber nur "solange es um ein Nebeneinander geht, denn sonst besteht die Gefahr, dass eine Mischmaschkultur entsteht und die nationale Identität durch die Multikulturalität zerstört wird" (2001). Dies spiegelt sich auch in integrationspolitischen Diskussionen in Deutschland wieder, in denen es meist um die Anpassungsleistungen von Migranten geht. Der Integrationsbegriff wird im Sinne des Assimilationsdogmas politisch-normativ und imperativ aufgeladen ("Die Migranten sollen mal machen"). Die Frage nach einer Synthese, also einer neuen gemeinsamen Identität kommt bisher nicht auf.


Notwendigkeit einer Affirmative Action für Deutschland?

Zahlreiche empirische Studien haben eindrucksvoll die strukturelle Diskriminierung im deutschen Bildungs- und Ausbildungswesen, sowie auf dem Arbeitsmarkt nachgewiesen, die sich nur teilweise mit nicht-adäquater Qualifikation erklären lässt.(7) Vielmehr weisen die Analysen darauf hin, dass der Migrationshintergrund ein Erklärungsfaktor für Erfolg bzw. Misserfolg auf der Bildungs- und Karriereleiter ist.(8) Hier stellt sich zwangsläufig die Frage nach einer integrationspolitischen Bringschuld der Gesellschaft und des Staates. Dagegen ist der Mythos der meritokratischen Leitfigur sozialer Ungleichheit in Deutschland ebenso wie in den USA ungebrochen. Zudem stützt das fehlende Klassenbewusstsein in unserer Gesellschaft das Mantra der individuellen Leistungsgerechtigkeit.

Der Status Quo von Antidiskriminierungspolitik in Deutschland ist recht überschaubar. Mit der Antirassismus-Richtlinie (2000/43) der EU im Jahr 2000 wurden mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erstmals Instrumente eingeführt, die diesem Politikbereich zuzuordnen sind. Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes entwickelt sich maßgeblich seit dem Führungswechsel 2010 mit Christine Lüders in die richtige Richtung. Mit Forschungsaufträgen, Projektinitiierungen und der Vernetzung von Akteuren leistet die ADS wichtige Pionierarbeit in der Antidiskriminierungspolitik.(9) Nichtsdestotrotz wäre eine Kompetenzerweiterung durch die Ausstattung mit Rechtsmitteln (juristische Beratung für Betroffene, eigenes Klagerecht), sowie die wissenschaftliche Evaluation unter der Federführung der ADS zu bereits durchgeführten Maßnahmen und Instrumenten von Antidiskriminierungspolitik in Deutschland (oder europaweit) wünschenswert, um Bewährtes aufzuspüren und zielgerichtet implementieren zu können.

Die Institutionalisierung der Kompensation von fehlendem Sozialkapital kann ein Ansatz zum Abbau struktureller Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund sein, den es für die Teilbereiche (Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt) zu übersetzen gilt. Beispielsweise sind StipendiatInnen mit Migrationshintergrund in den großen Förderwerken Mangelware. Ebenso wie die Geschlechtszugehörigkeit könnte der Migrationshintergrund als ein Kriterium für die Aufnahme in ein Stipendienprogramm eingeführt werden. Für den Arbeitsmarkt wäre die explizite Aufforderung und Adressierung von Bewerbern mit Migrationshintergrund in Stellenausschreibungen eine Maßnahme, die beispielsweise für die Zielgruppe der Frauen bereits praktiziert wird. Darüber hinaus könnten Mentoringprogramme helfen, den Mangel an Sozialkapital zu kompensieren. Arbeitgeberseitig wären Diversity Trainings für Personalverantwortliche und verbindliche betriebliche Vereinbarungen über den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund weitere Maßnahmen.

Die leidige Definitionsfrage, wer denn eigentlich einer ethnischen Minderheit angehört und wie das festgestellt wird, taucht in der deutschen Diskussion immer wieder auf. Bemerkenswert, dass sie in den USA kein Thema ist, denn die Angehörigen von Minderheiten stufen sich dort selbst als solche ein, und wer das nicht möchte verzichtet eben auf die damit verknüpften Maßnahmen. Nebenbei bemerkt: es ist kein Fall aus den USA bekannt, in dem es um die Rechtmäßigkeit der Einordnung als ethnische Minderheit ging.

Im Übrigen kann eine progressive sozialdemokratische Integrationspolitik im Kontext der Erneuerung der SPD nicht umhin kommen ihren Kernauftrag der sozialen Gerechtigkeit wahrzunehmen. Hierzu gehört die historisch relativ neue Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund als Zielgruppe ernst zu nehmen. Eine Ursache der Krise der SPD ist sicherlich auch in der kulturelle Entfremdung zwischen der Arbeiterschicht einerseits und arrivierten Aufsteigern (Früchte der SPD Aufsteiger-Politik) zu sehen, die heute das Groß der Funktionäre ausmachen; gleichzeitig symbolisieren die sozialdemokratischen Verantwortungsträger die weiße Mittelschicht. Die gefühlte Distanz zur migrantischen Unter- (bzw. Arbeiter-)schicht ist nicht zu übersehen, ebenso wie zu den migrantischen Aufsteigerkindern. Diese kulturelle Kluft gilt es innerparteilich aber auch symbolisch zu durchbrechen.

Integrationspolitik ist kein Rand- oder "Gedöns"thema, vielmehr ist sie dringende Zukunftsaufgabe die es politisch zu gestalten gilt. Nicht nur im ökonomischen Sinne, wenn in bekannter Humankapitalmanier nach den ausländischen Fachkräften gerufen wird. Integrationspolitik ist eine ursozialdemokratische Aufgabe, denn es geht um die Verteilung von Teilhabe an Macht, Ressourcen und Lebenschancen, ungeachtet der Herkunft. In diesem Sinne ist Affirmative Action kein Heilsbringer, aber ein überfälliger Schritt.


ANMERKUNGEN:

(1) Rommelspacher, Birgit (2002): Anerkennung und Ausgrenzung. Deutschland als multikulturelle Gesellschaft. Frankfurt a.M.

(2) Weiße Männer, die 41% der Bevölkerung verfügen über 95% des Wirtschaftslebens (vgl. Rommelspacher).

(3) Migrationshintergrund, Geschlechtszugehörigkeit, soziale Herkunft und Alter.

(4) Dagegen sind mit fehlender Staatsangehörigkeit vielfältig eingeschränkte Rechte verbunden: kein Wahlrecht, aber Steuerpflicht, kein Demonstrations-, Versammlungs- und Vereinigungsrecht und kein Recht auf Wählbarkeit in Gremien der Sozialversicherung und Kinder- und Jugendhilfe, kein Zugang zum öffentlichen Dienst, Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt, eingeschränktes Recht auf Familiennachzug.

(5) OECD (2010): "International Migration Outlook".

(6) Alcin Kürsat-Ahlers (2001): "Die Bedeutung der staatsbürgerschaftlich-rechtlichen Gleichstellung und Antidiskriminierungspolitik für Integrationsprozesse". In: Mehrländer, Ursula und Schultze, Günther (Hg.): Einwanderungsland Deutschland - Neue Wege nachhaltiger Integration, Bonn 2001, S. 117-142.

(7) Vgl PISA, IGLU, OECD, Bildungsbericht, Integrationsbericht.

(8) Geißler, Rainer (2005): "Die Metamorphose der Arbeitertochter zum Migrantensohn. Zum Wandel der Chancenstruktur im Bildungssystem nach Schicht, Geschlecht, Ethnie und deren Verknüpfung". Berger, Peter/ Kahlert, Heike [Hrsg.]: Institutionalisierte Ungleichheiten. Wie das Bildungswesen Chancen blockiert. München, S. 71-100; Granato, Mona/Ulrich, Joachim Gerd (2006): "Also was soll ich noch machen, damit die mich nehmen?" Jugendliche mit Migrationshintergrund und ihre Ausbildungschancen. In: [Wirtschafts- und sozial politisches Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung Hrsg.] Kompetenzen stärken, Qualifikationen verbessern, Potenziale nutzen. Berufliche Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Bonn; Solga, Heike (2005): Meritokratie - die moderne Legitimation ungleicher Bildungschancen. In: Berger, Peter/Kahlert, Heike [Hrsg.]: Institutionalisierte Ungleichheiten. Wie das Bildungswesen Chancen blockiert. München, S. 19-38.

(9) Beispielsweise werden im Rahmen des Pilot-Projektes der anonymisierten Bewerbungsverfahren 225 Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplätze vergeben. Mit dem EU-Projekt "Chancen gleich(heit) prüfen - Diversity Mainstreaming für Verwaltungen" vergibt die ADS Mittel zur Forschung von Diversity Management in deutschen Verwaltungen und Schulungen für Verwaltungsmitarbeiter.


Daniela Kolbe ist Mitglied des Deutschen Bundestages

Daniela Kaya ist Sozialwissenschaftlerin und Mitglied im Landesvorstand der AG Migration Berlin


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Quelle:
spw - Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft
Ausgabe 1/2011, Heft 182, Seite 52-56
mit freundlicher Genehmigung der HerausgeberInnen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2011