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KULTUR/300: Kulturrat bewertet die 16. Legislaturperiode - 2 (Deutscher Kulturrat)


Deutscher Kulturrat - Pressemitteilung vom 27.07.2009

Föderalismusreform I und II - Bärendienst für Kultur und Bildung

Fünf mal Top, fünf mal Flop:
Deutscher Kulturrat bewertet 16. Legislaturperiode, Folge 2


Berlin, den 27.07.2009. Bis zur Bundestagswahl am 27. September 2009 stellt der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, in jeder Woche (10 x) einen Erfolg oder einen Misserfolg der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags in der 16. Wahlperiode (2005-2009) vor, der kulturpolitische Wirkung hat. In der vergangenen Woche wurde die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts als großer Erfolg für die Kultur gelobt. Heute stehen die Föderalismusreform I und II im Fokus.

Die große Koalition ist mit dem Vorhaben angetreten, den Föderalismus zu reformieren und zukunftsfähig zu machen. In der Föderalismusreform I ging es darum, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu entflechten. Ein Opfer dieser Entflechtungspolitik war die gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern in der "Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung" (BLK). Die BLK war ein Kind der Bildungsreformen der 1970er Jahre. Im Bereich der kulturellen Bildung wurden verschiedene groß angelegte Modellprogramme durch die BLK gefördert. Die Modellprogramme dienten der praktischen Weiterentwicklung des Feldes der kulturellen Bildung und deren Erforschung. Seit der Einstellung der BLK klafft eine schmerzhafte Lücke in der länderübergreifenden kulturellen Bildungsarbeit und im Austausch über gelungene Beispiele kultureller Bildung. Weiter durfte der Bund seither sich nicht mehr finanziell an Bildungsvorhaben beteiligen. Darüber hinaus wurde in der Föderalismusreform I festgelegt, dass ein Vertreter der Länder die Bundesrepublik Deutschland im EU-Kulturministerrat in bildungs-, kultur- und rundfunkpolitischen Fragen vertritt.

Dass in der Föderalismusreform I die Kompetenzen des Bundes in Bildungsfragen zu stark beschnitten worden waren, stellte sich noch innerhalb dieser Legislaturperiode heraus, so dass ein erster Heilungsversuch in der Föderalismusreform II unternommen wurde. In der Föderalismusreform II wurde beschlossen, dass der Bund in besonderen Notlagen, wie der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise, doch wieder Finanzhilfen für den Bildungsbereich den Ländern zur Verfügung stellen darf. Es wurde also eine halbe Rolle rückwärts vollzogen. Zugleich wurde die Schuldenbremse beschlossen. Die Länder dürfen ab dem Jahr 2020 keine Schulden mehr machen, der Bund ab dem Jahr 2016 nur noch Kredite bis zu 0,35% des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Zugleich müssen die Länder die bestehenden Schulden abbauen. Für die freiwillige Leistung Kultur wird dies voraussichtlich mit massiven finanziellen Einschnitten in den nächsten Jahren einhergehen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Mit der Föderalismusreform I und II haben Bund und Länder der Kultur und der Bildung einen Bärendienst erwiesen. Bei der Föderalismusreform I hatte sich bereits innerhalb dieser Legislaturperiode erwiesen, dass die Regelung zur Bildungsfinanzierung so fragwürdig war, dass sie schon kurze Zeit später teilweise repariert werden musste. Die Föderalismusreform II wird in nächster Zeit massive Einsparungen bei der freiwilligen Leistung Kultur und kulturelle Bildung in den Ländern und den Kommunen nach sich ziehen. Es bleibt, dass trotz gut gemeinter Reparaturbemühungen die Föderalismusreform I und II dem Kultur- und Bildungsbereich mehr geschadet als genutzt haben."


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Quelle:
Pressemitteilungen vom 27.07.2009
Deutscher Kulturrat e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2009