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KULTUR/391: Kulturpolitisches Spitzengespräch im Bundeskanzleramt (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Gemeinsame Pressemitteilung von BKM und KMK vom 17. Juni 2016

Kulturpolitisches Spitzengespräch im Bundeskanzleramt


Auf Einladung von Kulturstaatsministerin Monika Grütters haben sich die Kulturministerinnen und -minister der Länder sowie Spitzenvertreter der Kommunen heute im Bundeskanzleramt in Berlin getroffen. In ihrem Eingangsstatement hob Monika Grütters das Europäische Kulturerbejahr 2018 als ein gutes Beispiel für eine produktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und auch Kommunen hervor: "Es ist ein großer Erfolg, dass die Europäische Kommission sich jüngst offiziell zum Kulturerbejahr bekannt hat. Auch meine Kolleginnen und Kollegen im EU-Kultur- und Medienministerrat haben diese Ankündigung am 31. Mai einhellig begrüßt. Mit der grundsätzlichen Zustimmung aus Brüssel im Rücken wird die Vorbereitung des Kulturerbejahres nun konkrete Formen annehmen. Gemeinsam werden Bund, Länder, Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft das Europäische Kulturerbejahr 2018 zum Erfolg führen."

Gesprächspunkte des bereits zum fünften Mal stattfindenden gemeinsamen Gedankenaustauschs von Bund, Ländern und Kommunen über aktuell wichtige kulturpolitische Themen waren neben der Novellierung des Kulturgutschutzes die kulturelle Integration, insbesondere geflüchteter Menschen, Überlegungen zur Weiterentwicklung der 'Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz' sowie die Deutsche Digitale Bibliothek.

Kulturstaatsministerin Grütters und die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung Claudia Bogedan erklären:

"Bund und Ländern ist die umfassende Neuordnung und Stärkung des nationalen wie internationalen Kulturgutschutzes ein wichtiges Anliegen. Sie bekräftigen, dass die notwendigen Verbesserungen zum Schutz von Kulturgütern nur in gemeinsamer Verantwortung und Anstrengung zu bewältigen sind. Bei der Novelle zeichnet sich nach ausführlichen Beratungen zwischen Bund und Ländern ein Konsens zwischen allen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten ab. Bund und Länder sind die umfassende Neuordnung und Stärkung des nationalen wie internationalen Kulturgutschutzes ein wichtiges Anliegen, das mit dieser Novelle verwirklicht wird."

Darüber hinaus bestand Einvernehmen, dass die kulturelle Integration weiterhin einen Schwerpunkt gemeinsamer Aktivitäten bildet. Gemeinsam würdigten sie in diesem Zusammenhang die Initiative "Kultur öffnet Welten", die in den kommenden Jahren weitergeführt werden soll. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Claudia Bogedan sagte: "Die Länder sind sich der großen Herausforderung bewusst und unternehmen erhebliche Anstrengungen, um Schutz- und Asylsuchende durch kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe eine rasche und nachhaltige Integration zu ermöglichen. Ich freue mich, dass sich so viele kulturelle Einrichtungen mit großem Einsatz auf diesem Gebiet engagieren."

Der Bund bekannte sich zu seiner Mitverantwortung bei der Vernetzung und Qualifizierung bundesweit bedeutsamer Initiativen, ihren Akteuren und Multiplikatoren.

Die Kulturstaatsministerin tauschte sich mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden auch über eine Weiterentwicklung der "Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz", der sog. 'Limbach-Kommission', aus.

Monika Grütters: "Die Beratende Kommission genießt im In- und Ausland eine hohe Wertschätzung. Ich möchte ihr für ihre bisherige ausgezeichnete Arbeit und für das große und ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder ausdrücklich danken. Dessen unbeschadet ist 13 Jahre nach ihrer Einsetzung die Zeit gekommen, im Interesse einer verbesserten Umsetzung der Washingtoner Prinzipien über eine Fortentwicklung der Kommission nachzudenken." Es wurde die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beschlossen, die in Abstimmung mit der Kommission konkrete Vorschläge für eine Weiterentwicklung erarbeiten wird.

Auch die positive Entwicklung der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) seit Aufnahme ihres Regelbetriebs im Frühjahr 2014 hoben die Gesprächspartner hervor. Enthielt sie damals schon 7,5 Mio. Objekte, sind es heute bereits knapp 20 Millionen. Die täglichen Zugriffe sind von durchschnittlich 1.500 im Frühjahr 2014 auf mehr als 10.000 mit höherer Verweildauer gestiegen. Nach Einschätzung der Kulturstaatsministerin ist Grundlage hierfür die gemeinsame Finanzierung der DDB durch Bund und Länder, an der uneingeschränkt festzuhalten sei.

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Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung von BKM und KMK vom 17. Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2016

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