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MELDUNG/090: Willen und Bereitschaft zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele begrüßt (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 19. Juli 2016

Menschenrechtsinstitut begrüßt Willen und Bereitschaft zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in Deutschland


Berlin - Anlässlich des heute bei den Vereinten Nationen in New York vorgestellten Berichts der Bundesregierung zur Umsetzung der weltweiten Nachhaltigkeitsziele durch Deutschland erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Wir begrüßen, dass die deutsche Regierung die weltweiten Nachhaltigkeitsziele umsetzen will und den Vereinten Nationen als einer der ersten Staaten berichtet, wo Handlungsbedarf auch in Deutschland besteht. Begrüßenswert ist auch, dass der Bericht die Nachhaltigkeitsziele mit den Menschenrechten verknüpft.

Das Vorhaben der Bundesregierung muss nun in die konkrete Formulierung von Zielen, Maßnahmen und Indikatoren in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie münden. Dabei sollte die Bundesregierung die konkreten Empfehlungen der UN-Menschenrechtsgremien an Deutschland berücksichtigen. Die Empfehlungen beziehen sich beispielsweise auf innenpolitische Themen wie die Verringerung von Kinderarmut, die Schaffung eines effektiven Zugangs von Flüchtlingen zur Gesundheitsversorgung, den Ausbau von sozialen Sicherungssystemen oder den Abbau von Diskriminierung bei der Wohnungssuche.

Der Entschluss der Bundesregierung, regelmäßig Daten zur Situation marginalisierter Gruppen zu erheben, ist ein positives Signal auch für andere Staaten. Denn das Ziel der Agenda 2030 "Niemanden zurücklassen" ("Leave no one behind") kann nur dann wirkungsvoll umgesetzt werden, wenn man den Erfolg oder Misserfolg politischer Maßnahmen für diese Gruppen auch empirisch überprüft, um bei Bedarf nachsteuern zu können.

Bislang hat die Bundesregierung die Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der nationalen Umsetzung der Agenda 2030 noch nicht explizit und dauerhaft geregelt. International macht sie sich für die Partizipation der Zivilgesellschaft stark. Denn nur mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung können für alle gute Lösungen entwickelt werden."

Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs aller UN-Mitgliedstaaten in New York die Agenda 2030 mit den Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals - SDGs) verabschiedet. Die SDGs sollen zu nachhaltigem Fortschritt in wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fragen führen. Die SDGs gelten für alle Länder gleichermaßen und sind somit auch in Deutschland umzusetzen, etwa in Politikbereichen wie Bildung, Armutsbekämpfung und Beschäftigung.


Weitere Informationen:

Informationen zu den Nachhaltigkeitszielen:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=a31b9cf3b36852e6773e

UN: Sustainable development knowledge platform:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=dec5a9ff67024e099714

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juli 2016
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2016

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