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MENSCHENRECHTE/242: Mit rassistischer Einstellung befassen (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Pressemmitteilung vom 18. November 2011

Rechtsextremistischer Terror - Menschenrechtsinstitut fordert öffentliche Anerkennung des Leids und Befassung mit rassistischen Einstellungen in Staat und Gesellschaft

Zu der Mordserie mit mindestens zehn Opfern, die einer Neonazi-Zelle zugeordnet wird, erklärt Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin:


"Es ist erschütternd, dass rechtsextremistische Terroristen über zehn Jahre hinweg Menschen in Deutschland aus rassistischen Motiven ermordeten und dass die Täter unentdeckt bleiben konnten. Die Aufklärung etwaiger Fehler bei der Strafverfolgung der 'Zwickauer Zelle' muss sich auch darauf erstrecken, ob rassistische Einstellungen in Verfassungsschutz und Polizeibehörden zu den Versäumnissen beigetragen haben.

Herabwürdigende Bezeichnungen der Opfer, wie der Begriff 'Döner-Morde' oder die Benennung einer Sonderkommission für die Morde an Menschen türkischer und griechischer Herkunft als 'SoKo Bosporus', die suggeriert, dass die Täter aus dem Ausland kommen, spiegeln Vorurteile, stereotype Zuschreibungen oder sogar rassistische Einstellungen wider. Solche Einstellungen innerhalb von Verfassungsschutz und Polizei könnten dazu geführt haben, dass die Möglichkeit einer rassistischen Motivation der Täter vorschnell ausgeschlossen wurde. Dies muss bei der anstehenden Aufklärung auf Bundes- und Landesebene eingehend untersucht werden. Es geht nicht vorrangig darum, ob einzelne Beamte rechtsextreme Anschauungen teilen, sondern ob in Verfassungsschutz und Polizei eine hinreichende Sensibilität für rassistisch motivierte Gewalttaten besteht. Internationale Menschenrechtsorgane fordern von Deutschland immer wieder, in der Ausbildung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ein größeres Gewicht auf Rassismusbekämpfung und die Identifizierung rassistisch motivierter Straftaten zu legen.

Die Einladung des Bundespräsidenten an die Angehörigen der Opfer ist sehr angemessen, um ihr Leid anzuerkennen, zumal es durch Unterstellungen in dem Ermittlungsverfahren und durch die Berichterstattung noch vergrößert worden ist. Eine zentrale Trauerfeier wäre ein wichtiger symbolischer Akt des Zusammenhalts. Darüber hinaus muss die von den Vereinten Nationen und dem Europarat seit langem angemahnte Diskussion über Rassismus in Deutschland endlich ernsthaft geführt werden."

Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses an Deutschland:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=36072b2f0656110cd9cc

Stellungnahme des Instituts zum Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Rassismus, Githu Muigai, über seinen Deutschlandbesuch 2009
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=5d0fe833bc86e63aa4b9

Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) - 4. Deutschlandbericht:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=3293944ba1a416ae40bd


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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. November 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2011