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MENSCHENRECHTE/265: Zur Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 19. September 2013

Institut zur Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates im UPR-Verfahren am 19. September 2013

Anlässlich der abschließenden Befassung des UN-Menschenrechtsrates mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universelles Überprüfungsverfahren) am 19. September 2013, 15:00 Uhr, in Genf erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:



"Wir bedauern, dass die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates nicht erkennen lässt, wo Deutschland in den nächsten vier Jahren in seiner Menschenrechtspolitik Fortschritte machen will. Damit bleibt die Bundesregierung hinter den eigenen Zusagen in der Sitzung des UN-Menschenrechtsrates im April dieses Jahres weit zurück. Dort hatte sie erklärt, sie wolle auf der Grundlage der Empfehlungen der anderen Staaten die eigene Politik kritisch überprüfen.

Durch die Antwort der Bundesregierung zieht sich jedoch der Tenor, Empfehlungen zu akzeptieren, aber zugleich zu erklären, dass die Empfehlungen in Deutschland bereits vollständig umgesetzt seien. Damit lässt die Bundesregierung die in Deutschland in der Öffentlichkeit und im Bundestag breit geführte Diskussionen um menschenrechtliche Gefährdungslagen vollständig außer Acht. Dies gilt besonders für die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten und die Bekämpfung von Rassismus.

Dass die Bundesregierung etwa mit keinem Wort auf die Empfehlungen des Bundestags- Untersuchungsausschusses zum NSU-Komplex Bezug nimmt, sondern den Aktionsplan der Bundesregierung gegen Rassismus von 2008 als bereits vorhandene umfassende Strategie gegen Rassismus darstellt, die keiner Ergänzung bedürfe, kann nur erstaunen. Pauschal wird die Übereinstimmung des deutschen Rechts mit der Kinderrechtskonvention behauptet und damit Kritik des UN-Kinderrechtsausschusses gänzlich ausgeblendet. Durch die fehlende Zukunftsorientierung wird auch das Ziel des UPR-Verfahrens im UN-Menschenrechtsrat verfehlt: Denn das Verfahren wurde (mit starker Unterstützung von Deutschland) eingeführt, um zu einer schrittweisen Verbesserung der praktischen Realisierung der Menschenrechte in allen Staaten der Vereinten Nationen beizutragen.

Lediglich im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderung akzeptiert die Bundesregierung zwei der für das Politikfeld insgesamt schwachen Empfehlungen) mit - allerdings sehr vagen - Zusagen: zur Barrierefreiheit im privaten Sektor, zum barrierefreien Zugang von Frauen mit Behinderungen, die Opfer von Gewalt geworden sind, zu Schutz- und Unterstützungseinrichtungen und zu effektiven Beschwerdemechanismen für behinderte Menschen, die Einrichtungen leben.

Andere Empfehlungen, die ebenfalls Diskussionen in Deutschland prägen und zum Teil bereits Gegenstand von Empfehlungen von UN-Fachausschüssen an Deutschland waren, lehnt die Bundesregierung sogar strikt ab. Das gilt etwa für die unabhängige und effektive Aufklärung von Vorwürfen übermäßiger Polizeigewalt. Die Empfehlungen zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht und zur Garantie der Unabhängigkeit von Untersuchungen werden gänzlich zurückgewiesen. Dies überrascht, da es seit der letzten UPR-Überprüfung hierzu in mehreren Bundesländern neue Entwicklungen gegeben hat und Erfahrungen mit der Kennzeichnungspflicht und unterschiedlichen Strukturen, die eine größere Unabhängigkeit der Ermittlungen, gesammelt wurden.

Zudem lehnt die Bundesregierung einige Empfehlungen (in den Bereichen Bildung und Polizei) mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder ab. Dies ist unbefriedigend, da das UPR-Verfahren nach der Umsetzung der Menschenrechte für die in einem Staat lebenden Menschen fragt - diese Frage lässt sich nicht mit Verweis auf interne Zuständigkeitsregelungen abschmettern. Vielmehr ist Deutschland als Bundesstaat in der Pflicht, die Meinungsbildung auch in Ländern und Kommunen so voranzutreiben, dass menschenrechtliche Anforderungen auf allen Ebenen umgesetzt werden.

Im bisherigen Verfahren hat die Bundesregierung sich in international vorbildlicher Weise um einen Austausch mit Parlament und Öffentlichkeit bemüht. Wir erwarten dieselbe Ernsthaftigkeit bei dem nun zentralen Schritt der Umsetzung aller angenommenen Empfehlungen. Hierfür sollten Bundestag und Bundesregierung konkrete Maßnahmen entwickeln und für die Umsetzung eine hochrangige Steuerungsgruppe einsetzen."


Statement GIHR: UN Human Rights Council Twenty-fourth session, 9 - 27 September 2013 Agenda item 6: Consideration of UPR reports Germany (PDF, 41 KB, nicht barrierefrei):
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Stellungnahmen/Statement_GIHR_UN_HRC_Twent_fourth_session_2013_Agenda_item_6_Consideration_of_UPR_reports_Germany.pdf

News vom 11.09.2013: Antwort der Bundesregierung auf die Empfehlungen aus der UPR-Überprüfung liegt vor:
Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/aktuell/news/meldung/article/antwort-der-bundesregierung-auf-die-empfehlungen-aus-der-upr-ueberpruefung-liegt-vor.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. September 2013
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2013