Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → FAKTEN


MENSCHENRECHTE/333: Atenco - Wie der mexikanische Staat versucht, die Aufarbeitung zu behindern (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Mexiko
Atenco: Wie der mexikanische Staat versucht, die Aufarbeitung zu behindern

von Anayeli García Martínez


(Mexiko-Stadt, 19. September 2016, cimacnoticias) - Ohne Sachbericht, wie sonst üblich, wenn ein Fall an das Gericht überstellt wird, übergab die Interamerikanische Menschenrechtskommission CIDH die Klage der elf Überlebenden der sexualisierten Gewalt in Atenco an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CoIDH). Anders als in anderen Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die in internationalen Verbänden öffentlich gemacht werden, gaben im Fall "Mariana Selvas Gómez und andere" als erste das Innenministerium Segob, das Außenministerium SRE und die Generalstaatsanwaltschaft PGR am 17. September offiziell bekannt, dass nun der Interamerikanische Gerichtshof mit der Klage betraut wurde. Das ist die höchste richterliche Instanz in Amerika, die bemächtigt ist, einen Schuldspruch gegen den mexikanischen Staat zu erlassen.

Bei dem 2006 von dem damaligen Gouverneur Enrique Peña Nieto geleiteten Polizeieinsatz im mexikanischen Atenco (Bundesstaat Mexiko) wurden neben Männern auch 47 Frauen verhaftet. Mindestens 26 der Verhafteten wurden vergewaltigt. Nur 14 Frauen erstatteten Anzeige, elf von ihnen entschieden sich, trotz aller Verzögerungen weiter auf einer strafrechtlichen Verfolgung zu bestehen. Im April 2008 hatten sie daher den CIDH angerufen.

Im November 2011 beschloss die Interamerikanische Kommission, die Forderung von Mariana Selvas, Georgina Edith Rosales, María Patricia Romero, Norma Aidé Jiménez, Claudia Hernández, Bárbara Italia Méndez, Ana María Velasco, Yolanda Muñoz, Cristina Sánchez, Patricia Torres und Suhelen Gabriela Cuevas anzuerkennen. Diese hatten ausgesagt, während des Polizeieinsatzes in Atenco und Texcoco Opfer von sexualisierten Übergriffen geworden zu sein. An dem Einsatz hatten über 3.000 Sicherheitskräfte teilgenommen.


Außergerichtliche Einigung gescheitert

Während des gesamten Prozesses hatte die Kommission über dessen Verlauf berichtet; nachdem der Fall jedoch an den Interamerikanischen Gerichtshof weitergeleitet wurde, veröffentlichte der mexikanische Staat folgende Mitteilung: "Die mexikanische Regierung hat die Kommission selbst gebeten, den Fall an den Interamerikanischen Gerichtshof zu überstellen, damit dieses Justizorgan die Angemessenheit der Maßnahmen zur Wiedergutmachung auf dem Hintergrund interamerikanischer Standards abwägt."

Dies geschah nach einem misslungenen Versuch seitens des mexikanischen Staats, mit den Opfern eine gütliche Einigung auszuhandeln. Während einer Tagung in den Räumen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Washington hatten die damaligen Staatssekretäre des Innenministeriums, Lía Limón und Juan Manuel Gómez-Robledo angeboten, den Fall mit einer "gütlichen Einigung" abzuschließen. Das heißt, es wurde eine Einigung der Opfer mit dem mexikanischen Staat angestrebt, um dem Rechtsstreit auf internationaler Ebene ein Ende zu bereiten. Der Vorschlag wurde jedoch von den Überlebenden der sexualisierten Gewalt abgelehnt.

Laut der Darstellung der mexikanischen Regierung "wurde und wird alles Menschenmögliche getan, um die Untersuchung des Falls voranzutreiben, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen, die Betroffenen zu entschädigen und Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich ein solcher Fall wiederholt."

In Wirklichkeit jedoch hat die mexikanische Regierung zum wiederholten Mal Entscheidungen getroffen, ohne die Überlebenden der sexualisierten Gewalt zu konsultieren. Im Jahr 2012 gab sie bei einem Treffen in New York gegenüber Expertinnen der Frauenrechtskonvention CEDAW (Committee on the Elimination of Discrimination against Women) an, es gebe "Fortschritte in dem Fall", ohne dass die Betroffenen davon wussten.


Verschleierungstaktik statt Fortschritte

Drei Polizisten, die an den sexuellen Übergriffen gegen 26 Frauen, die bei den Aufständen in Atenco verhaftet worden waren, beteiligt gewesen sein sollen, stünden derzeit vor Gericht, so die mexikanische Delegation. Doch weder die Opfer noch ihre Anwält*innen hatten von den Vorladungen gehört, ebenso wenig von Einzelheiten bezüglich der Anklageschrift oder gar dem zu erwartenden Urteil.

Eine ähnliche Erfahrung hatten die Frauen auch im Mai 2015 gemacht: Im Amtsblatt der mexikanischen Regierung vom 19. März jenes Jahres wurde die Gründung eines Fonds für die Überlebenden der sexualisierten Gewalt angekündigt, ohne dass jedoch die Höhe der Beträge angegeben wurde. Die Opfer vermuteten, man wolle "ihre Würde kaufen" und sahen in dem geplanten Schritt einen Versuch, ihre Klage vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission zu stoppen.

Nach Angaben von Segob, PGR und SRE wurden bis heute über 30 Personen festgenommen und haben mit einem Strafverfahren zu rechnen. Das Menschenrechtszentrum Miguel Agustín Pro Juárez, das die Opfer in diesem Fall vertritt, erklärte hingegen, es ginge lediglich um "unterlassene Hilfeleistung"; das heißt, den Verhafteten wird nur vorgeworfen, die Gewalt gegen die Frauen nicht abgewendet zu haben, keiner von ihnen werde jedoch wegen eines sexuellen Übergriffs zur Verantwortung gezogen.

Die von Segob, SRE und PGR gemeinsam veröffentlichte Erklärung, dass nun der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Fall Atenco betraut sei, erfolgte ohne den Bericht der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, der die Mitschuld des mexikanischen Staates an den Menschenrechtsverletzungen feststellen und dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Prüfung und als Anregung für ein angemessenes Strafmaß dienen soll.


URL des Artikels:
https://www.npla.de/poonal/atenco-wie-der-mexikanische-staat-versucht-die-aufarbeitung-zu-behindern/


Der Text ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

*

Quelle:
poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen
Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V.
Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin
Telefon: 030/789 913 61
E-Mail: poonal@npla.de
Internet: http://www.npla.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang