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WISSENSCHAFT/1409: Ergebnisse der Frühjahrssitzungen des Wissenschaftsrats (idw)


Wissenschaftsrat - 30.04.2018

Wissenschaftsrat nimmt Stellung zur Hochschulpakt-Nachfolge | Ergebnisse der WR-Frühjahrssitzungen


Im Mittelpunkt der diesjährigen Frühjahrssitzungen des Wissenschaftsrats stand die Frage, wie es mit der Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020 weitergehen wird. Zum Ende des Jahres 2020 wird das derzeit umfangreichste Förderprogramm des Bundes und der Länder für den Hochschulsektor auslaufen.

Welche Anforderungen eine Nachfolgevereinbarung erfüllen sollte, damit die Hochschulen den anstehenden Herausforderungen gerecht werden können, stellt der Wissenschaftsrat in einem Positionspapier (Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020) dar. "Die nachfragegerechte Bereitstellung von Studienplätzen wird auch im nächsten Jahrzehnt eine wichtige Aufgabe bleiben", erklärt die Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professorin Martina Brockmeier. "Die Studienkapazitäten müssen also erhalten werden. Aber es sind nun auch dringend umfassende Verbesserungen der Lehr- und Studienqualität erforderlich."

Die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) in Auftrag gegebene Evaluation des seit dem Jahr 2007 bestehenden Programms Forschungsbauten und Großgeräte (gem. Art. 91b GG) ist nunmehr mit einem sehr positiven Gesamtergebnis abgeschlossen worden. Damit sieht sich der im Programmteil Forschungsbauten zuständige Wissenschaftsrat in seiner positiven Analyse der Wirkungen des Programms bestätigt. Die Expertenkommission unter Leitung von Professor Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften, konstatiert in ihrem Endbericht, dass die Hochschullandschaft von der Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten wesentlich und nachhaltig profitiert. Mit dem Programm könnten die Hochschulen, wie von Bund und Ländern beabsichtigt, unter deutlich verbesserten Voraussetzungen im Infrastrukturbereich am nationalen und internationalen Wettbewerb in Wissenschaft und Forschung teilnehmen.

Auch Zahl und Qualität der Anträge, die in der aktuellen Förderphase 2019 zur Förderung empfohlen werden, bestätigen die Bedeutung des Programms für die Länder, für die Hochschulen und für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Aufgrund des besonderen Engagements des Bundes können in der aktuellen Förderphase (2019) alle 13 als förderwürdig eingestuften Vorhaben finanziert werden. Sie erfordern Investitionen im Umfang von rd. 510 Mio. Euro und damit mehr als die 426 Mio. Euro, die Bund und Länder im Regelfall für eine Förderphase zur Verfügung stellen.

Eine insgesamt positive Entwicklung in den letzten zehn Jahren bestätigt der Wissenschaftsrat der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, die nach einer umfassenden Neuorganisation ihre wissenschaftliche Leistungsfähigkeit zielstrebig weiterentwickelt und gestärkt habe. Forschung und Entwicklung spielen heute eine wichtige Rolle im Aufgabenportfolio der Bundesanstalt. Um den Anforderungen einer umfassenden Gefährdungs- und Risikobeurteilung nachzukommen, sollte die BAuA die übergreifende Koordination und Kooperation in ihrem Haus weiter intensivieren.

Dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB), Erding, bescheinigt der Wissenschaftsrat überwiegend sehr gute Forschungsleistungen sowie Prüf- und Beratungsdienstleistungen von hervorragender Qualität. Mit seiner großen Kompetenz in der Materialprüfung und Schadensanalyse leistet das WIWeB einen wichtigen Beitrag zur Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten. Um angesichts einer Zunahme von Prüf- und Analyseaufträgen die unerlässliche Forschungsarbeit nicht verringern zu müssen, sondern thematisch zu erweitern, benötigt das WIWeB nach Auffassung des Wissenschaftsrates allerdings mehr Personal.

Auf seinen Frühjahrssitzungen hat der Wissenschaftsrat zudem vier Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten. Reakkreditiert wurden die Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg, die Hochschule für angewandtes Management, Ismaning, die Freie Theologische Hochschule (FTH) Gießen und die design akademie berlin, SRH Hochschule für Kommunikation und Design.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/index.php?area=&ptyp=3&year=2018&keyword=April&suchen=suchen&id=836&rpp=&searchdata=1&L=0

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Wissenschaftsrat - 30.04.2018

Wissenschaftsrat nimmt Stellung zur Hochschulpakt-Nachfolge


Zum Ende des Jahres 2020 wird mit dem Hochschulpakt das derzeit umfangreichste Förderprogramm des Bundes und der Länder für den Hochschulsektor auslaufen. Die Nachfolgevereinbarung stellt eines der wichtigsten wissenschaftspolitischen Vorhaben der nächsten Jahre dar. Welche Anforderungen sie erfüllen sollte, erläutert der Wissenschaftsrat in einem Positionspapier.

"Die nachfragegerechte Bereitstellung von Studienplätzen wird auch im nächsten Jahrzehnt eine wichtige Aufgabe bleiben", erklärt die Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professorin Martina Brockmeier. "Aber es sind nun auch dringend Verbesserungen der Lehr- und Studienqualität erforderlich."

Finanzierungs- und Planungssicherheit sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass die Hochschulen die Erwartungen an Kapazitätserhalt und Qualitätsentwicklung erfüllen können. Ein künftiges Finanzierungsmodell sollte daher auf Dauer gestellt sein und eine Finanzierung mindestens auf dem bisherigen Niveau sicherstellen.

Im Bereich der Lehre stehen die Hochschulen vor vielfältigen Herausforderungen: Sie müssen mit einer zunehmend heterogen zusammengesetzten Studierendenschaft umgehen, den Studienerfolg verbessern und zugleich das Anspruchsniveau der Abschlüsse sicherstellen, die Curricula kontinuierlich weiterentwickeln und dabei die Digitalisierung und die Internationalisierung vorantreiben. Für diesen Mehraufwand sind zusätzliche Ressourcen erforderlich. "Insofern sind die Leistungserwartungen an die Hochschulen auch Herausforderungen für die Hochschulfinanzierung", so die Vorsitzende, "und dessen sind sich Bund und Länder auch bewusst."

Ein angemessenes Zahlenverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung für eine hohe Qualität von Studium und Lehre. Anstrengungen zur Qualitätsverbesserung müssen daher mit einer Verbesserung der Betreuungsrelationen beginnen. Die Mittel sollten vorrangig für die unbefristete Beschäftigung von hochqualifiziertem wissenschaftlichem Personal, insbesondere für zusätzliche Professuren, verwendet werden.

"Wenn eine weitere Qualitätsentwicklung politisch gewollt ist, sind dafür zusätzliche Ressourcen erforderlich", so Martina Brockmeier. Der Wissenschaftsrat empfiehlt Bund und Ländern, eine dynamische Finanzierungskomponente zu prüfen, wie er sie bereits zur kontinuierlichen Anpassung der Grundfinanzierung von Hochschulen vorgeschlagen hat.

Das Positionspapier gibt darüber hinaus Hinweise zur Ausgestaltung eines künftigen Finanzierungsmodells, zur Vermeidung finanzieller Verwerfungen, großer Mittelschwankungen und unbeabsichtigter Steuerungseffekte. Mögliche Parameter für die Mittelverteilung werden mit ihren jeweiligen Vorzügen und Nachteilen diskutiert. "Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Kapazitätserhalt und Qualitätssteigerung darf nicht entstehen", betont Martina Brockmeier. "Qualitätsverbesserungen müssen auch und vor allem dort möglich sein, wo in den vergangenen Jahren Kapazitäten stark ausgebaut wurden, damit sie möglichst vielen Studierenden zugutekommen."


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7013-18.pdf
Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020 | Positionspapier (Drs. 7013-18)

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Wissenschaftsrat - 30.04.2018

Wissenschaftsrat | Programm Forschungsbauten - Qualität und Nachfrage auf hohem Niveau


Die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) in Auftrag gegebene Evaluation des seit dem Jahr 2007 bestehenden Programms Forschungsbauten und Großgeräte (gem. Art. 91b GG) ist nunmehr mit einem sehr positiven Gesamtergebnis abgeschlossen worden.

In dem Endbericht der interdisziplinär zusammengesetzten Expertenkommission unter Leitung von Professor Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften, heißt es zusammenfassend: "Die Evaluierungskommission ist der Auffassung, dass die Hochschullandschaft von der Förderung von Forschungsbauten und Großgeräten wesentlich und nachhaltig profitiert. Mit dem Programm können die Hochschulen, wie von Bund und Ländern beabsichtigt, unter deutlich verbesserten Voraussetzungen im Infrastrukturbereich am nationalen und internationalen Wettbewerb in Wissenschaft und Forschung teilnehmen."

Damit sieht sich der für die Förderempfehlungen im Programmteil Forschungsbauten zuständige Wissenschaftsrat in seiner positiven Analyse der Wirkungen des Programms bestätigt. "Das Programm Forschungsbauten bildet einen wesentlichen Eckstein des Hochschulbaus in Deutschland, denn es ermöglicht die interdisziplinäre Kooperation in spezifisch darauf ausgerichteten Infrastrukturen, die den Hochschulen sonst nicht zur Verfügung stünden", kommentierte Professorin Martina Brockmeier, Vorsitzende des Wissenschaftsrates, das Ergebnis der Evaluation.

Auch Zahl und Qualität der Anträge, die in der aktuellen Förderphase 2019 zur Förderung empfohlen werden, bestätigen die Bedeutung des Programms für die Länder, für die Hochschulen und für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in den vielfältigen Forschungsschwerpunkten der Hochschulen - die auch außerhalb der Exzellenzinitiative sichtbare Wirkung entfalten - relevanten Fragestellungen widmen.

Ein Beispiel dafür bieten die Forschungsprogramme der beiden in dieser Förderphase am besten bewerteten Vorhaben:

Die Universität Bremen erhält mit dem Zentrum für Tiefseeforschung (ZfT) neben dem MARUM einen zweiten der Meeresforschung gewidmeten Forschungsbau. In der Tiefsee stehen geologische, physikalische, biologische und chemische Prozesse in einer Wechselwirkung und beeinflussen so das Klimasystem sowie den globalen Kohlenstoffkreislauf. Zudem ist die Tiefsee Ausgangspunkt von Naturgefahren. Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels, die Energiegewinnung aus dem Meer sowie steigende Ressourcennutzung in den Ozeanen stellen die Tiefseeforschung vor neue komplexe Aufgaben. Das ZfT soll durch die Bündelung von Expertisen aus den Bereichen Geosystem-Modellierung, Allgemeine und Marine Geologie, Marine Umwelttechnologie / Tiefsee-Ingenieurwissenschaften, Marine Sedimentologie, Geotechnik, Paläozeanographie, Organische Geochemie und Ozeanographie sowie durch die Entwicklung von Unterwassertechnologien und Umweltbeobachtungssystemen wissenschaftliche Durchbrüche zu Prozessen in der Tiefsee erlangen, die entsprechendes Handlungswissen bereitstellen. Der Wissenschaftsrat stuft das übergeordnete Ziel des Vorhabens als hoch aktuell und ökonomisch sowie gesellschaftlich besonders relevant ein.

An der Universität Regensburg soll ein Zentrum für ultraschnelle Nanoskopie (Regensburg Center for Ultrafast Nanoscopy (RUN)) entstehen, in dem neue Methoden entwickelt werden, um biologische, chemische oder physikalische Prozesse mit ultraschneller Dynamik analysieren zu können. Moderne Lebens- und Naturwissenschaften sowie Nano- und Biotechnologien sind auf ein detailliertes Verständnis des Nanokosmos angewiesen. Höchstauflösende Mikroskope liefern im Allgemeinen zeitintegrierte Standbilder von den elementaren Bausteinen belebter und unbelebter Materie. Da der Nanokosmos jedoch ständig in Bewegung ist, reichen Standbilder nicht aus, um Kernfragen aktueller Grundlagenforschung zu beantworten. Um etwa Funktionalitäten von Quantenmaterialien und chemische Reaktionen optisch zu kontrollieren oder lebenswichtige Prozesse in der Zelle zu verstehen, muss das Wechselspiel nanoskopischer Bausteine direkt in bewegten Bildern orts- und zeitaufgelöst verfolgt werden. Ziel des Vorhabens ist daher, den Nanokosmos mit zugleich höchster Zeit- und Ortsauflösung im Bereich von Femtosekunden und Nanometern sichtbar zu machen. Letztendlich soll die Vision von "molekularen Filmen" verwirklicht werden. Damit widmen sich die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der experimentellen und theoretischen Physik, der Biochemie, der Chemie und der Strukturbiologie einer der großen naturwissenschaftlichen Herausforderungen.

Aufgrund des besonderen Engagements des Bundes können in der aktuellen Förderphase (2019) alle 13 als förderwürdig eingestuften Vorhaben finanziert werden. Sie erfordern Investitionen im Umfang von rd. 510 Mio. Euro und damit mehr als die 426 Mio. Euro, die Bund und Länder im Regelfall für eine Förderphase zur Verfügung stellen. Den hälftigen Anteil an der Differenz stellt der Bund bereit.

Die Vorhaben wurden nach wissenschaftsimmanenten Qualitätskriterien gereiht. Dabei wurden zwei Vorhaben (A-B) der thematisch offenen Linie insgesamt mit "herausragend", sieben (C-I) mit "sehr gut - herausragend" und weitere drei (J-L) mit "sehr gut" bewertet. Diese sowie ein Vorhaben aus der programmatisch-strukturellen Linie "Hochleistungsrechner", das mit "sehr gut bis herausragend" bewertet wurde, werden zur Förderung empfohlen:

Thematisch offene Förderung [1]

A - B
Universität Bremen: Zentrum für Tiefseeforschung (ZfT)
Universität Regensburg: Regensburg Center for Ultrafast Nanoscopy (RUN)

C - I
Universität Frankfurt (Medizin): Frankfurt Cancer Institut (FCI)
Universität Hannover: Skalierbare Produktionssysteme der Zukunft (scale)
Universität Hohenheim: Center for Livestock Microbiome Research (HoLMiR)
Technische Universität Kaiserslautern: Laboratory for Ultra-Precision and Micro Engineering (LPME)
Universität Köln (Medizin): Zentrum für Stoffwechselforschung (ZfS)
Technische Universität München: Zentrum für QuantumEngineering (ZQE)
Universität des Saarlandes: Zentrum für Biophysik (ZBP)

J - L
Charité + TU Berlin: Der simulierte Mensch (Si-M)
Universität Düsseldorf: Plant Environmental Adaptation Center (PEAC)
Universität Kiel (Medizin): Zentrum für Integrative Systemmedizin (ZiSMed)

Programmatisch-strukturelle Linie "Hochleistungsrechner" [1]

A
KIT Karlsruhe: Nachfolgesystem für den Forschungshochleistungsrechner am KIT

Damit sind - vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 29. Juni 2018 - insgesamt 160 Forschungsbauten in das Förderprogramm aufgenommen.

[1] Die Vorhaben erscheinen jeweils in alphabetischer Reihenfolge der Standorte.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6968-18.pdf
- Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten (2019) (Drs. 6968-18)

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Wissenschaftsrat - 30.04.2018

WR zieht eine insgesamt positive Bilanz der Ressortforschung für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin


Der Wissenschaftsrat sieht eine insgesamt positive Entwicklung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in den letzten zehn Jahren. "Die BAuA hat nach einer umfassenden Neuorganisation ihre wissenschaftliche Leistungsfähigkeit zielstrebig weiterentwickelt und gestärkt.

Forschung und Entwicklung spielen heute eine wichtige Rolle im Aufgabenportfolio der Bundesanstalt", erläutert die Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Martina Brockmeier, das Ergebnis der vorliegenden Evaluation. Unterstützt wurde dieser Prozess auch durch die Einführung eines eigenen Foschungsprogramms mit mittel- und langfristigen Schwerpunktthemen. Um den Anforderungen einer umfassenden Gefährdungs- und Risikobeurteilung nachzukommen, sollte die BAuA die übergreifende Koordination und Kooperation in ihrem Haus aber weiter intensivieren. Beispielgebend hierfür ist der Sonderschwerpunkt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - Wissenschaftliche Standortbestimmung" der BAuA, bei dem die verschiedenen Fachbereiche überzeugend eingebunden wurden und so eine vielschichtige Perspektive ermöglicht haben.

Forschung und Entwicklung auf einem aktuellen wissenschaftlichen Stand sind maßgeblich für die sehr guten Dienst- und Beratungsleistungen der BAuA. Im Bereich der Chemikalienregulation ist die Bundesanstalt eine wichtige Impulsgeberin auf europäischer Ebene. "Ihre Vorreiterrolle sollte sie für eine verbindliche Implementierung hoher europäischer Standards nutzen", unterstreicht Brockmeier. Der Wissenschaftsrat bescheinigt der BAuA außerdem eine herausragende und international sichtbare Expertise in der Bewertung von Stäuben und Nanomaterialien.

Im Bereich der Arbeitsmedizin hat die BAuA, wie auch andere Einrichtungen des Arbeitsschutzes, Schwierigkeiten, fachärztliches Personal zu gewinnen. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, sollte sie die Möglichkeiten einer entsprechenden Nachwuchsförderung und der Gestaltung attraktiver Rahmenbedingungen ausloten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund ist zuständig für alle Fragen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeitswelt. Sie bearbeitet Themen von weitreichender gesundheitspolitischer Bedeutung beispielsweise zu Risiken von Bioziden oder Nanomaterialien und zur Gefährdung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6994-18.pdf
- Stellungnahme zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund (Drs. 6994-18)

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Wissenschaftsrat - 30.04.2018

Wissenschaftsrat | Wehrwissenschaftliche Ressortforschung: hohe Qualität und Relevanz


Dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB), Erding, bescheinigt der Wissenschaftsrat überwiegend sehr gute Forschungsleistungen sowie Prüf- und Beratungsdienstleistungen von hervorragender Qualität. Mit seiner großen Kompetenz in der Materialprüfung und Schadensanalyse leistet das WIWeB einen wichtigen Beitrag zur Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten.

"Um angesichts einer Zunahme von Prüf- und Analyseaufträgen die unerlässliche Forschungsarbeit nicht verringern zu müssen, sondern thematisch zu erweitern, benötigt das WIWeB allerdings mehr Personal", betont Martina Brockmeier, die Vorsitzende des Wissenschaftsrates. In seiner Stellungnahme begrüßt der Wissenschaftsrat ausdrücklich die positiven Entwicklungen seit der letzten Evaluation des WIWeB. So hat das Institut beispielsweise die Zahl der Publikationen erhöht und erfolgreich Drittmittel eingeworben. Diesen Weg sollte das WIWeB konsequent weiterverfolgen.

Der Wissenschaftsrat hält es für erforderlich, die Rahmenbedingungen für die Forschung am WIWeB weiter zu verbessern. Komplexe Abstimmungsprozesse in der Forschungsplanung sowie langwierige Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren sollten möglichst vereinfacht und gestrafft werden. Der Zugang zu einschlägigen Literaturdatenbanken muss dauerhaft sichergestellt sein, um den Anschluss an aktuelle Forschungsdiskussionen nicht zu verlieren. Dringenden Investitionsbedarf sieht der Wissenschaftsrat bei der IT-Ausstattung, damit das WIWeB in die Lage versetzt wird, Simulationsverfahren kompetent anzuwenden.

Als Kompetenzzentrum für Sicherheit und Technologie in Technik und Chemie der Werk- und Betriebsstoffe der Bundeswehr erarbeitet das WIWeB technologische und wissenschaftliche Grundlagen zur Untersuchung und Beurteilung der anwendungsbezogenen Eigenschaften von Werk- und Betriebsstoffen, Chemikalien sowie der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten.


Weitere Informationen unter: https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6993-18.pdf
- Stellungnahme zum Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und Betriebsstoffe (WIWeB), Erding (Drs. 6993-18)

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Wissenschaftsrat - 30.04.2018

Wissenschaftsrat | Vier Entscheidungen im Verfahren der Institutionellen Akkreditierung


Auf seinen Frühjahrssitzungen hat der Wissenschaftsrat vier Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten, darunter die Bucerius Law School, Hamburg, die Hochschule für angewandtes Management, Ismaning, die Freie Theologische Hochschule (FTH) Gießen sowie die design akademie berlin, SRH Hochschule für Kommunikation und Design. Die Ergebisse im Einzelnen:

Die Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg, wird vom Wissenschaftsrat mit vier Auflagen für fünf Jahre als Hochschule, die einer Universität gleichzustellen ist, reakkreditiert. Ferner empfiehlt der Wissenschaftsrat dem Land Hamburg, der Bucerius Law School die Ausübung des Promotionsrechts für weitere fünf Jahre zu gewähren.

Die Bucerius Law School wurde im Jahr 2000 gegründet und vom Land Hamburg nach der Erstakkreditierung durch den Wissenschaftsrat im Jahr 2008 als Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht unbefristet staatlich anerkannt. Die Erstakkreditierung durch den Wissenschaftsrat erfolgte im Jahr 2008 auflagenfrei für zehn Jahre. Die Bucerius Law School verfolgt einen internationalen und praxisnahen Profilanspruch mit fachlichem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht. Zum Herbsttrimester 2017 waren rund 700 Studierende sowie knapp 250 Doktorandinnen und Doktoranden an der Bucerius Law School immatrikuliert.

Der Wissenschaftsrat würdigt das internationale und praxisnahe Studienangebot der Bucerius Law School sowie die hervorragenden Studienbedingungen und Serviceleistungen für die Studierenden. Darüber hinaus verfügt die Hochschule über eine sehr gute räumliche und infrastrukturelle Ausstattung. Die Forschungsleistungen sind in der Breite der Professorenschaft verankert und mit denen rechtswissenschaftlicher Fakultäten staatlicher Universitäten vergleichbar. In quantitativer Hinsicht entspricht die Ausstattung mit Professuren jedoch noch nicht den Anforderungen des Wissenschaftsrates an eine Hochschule mit Promotionsrecht. Mit Blick auf die internationale und interdisziplinäre Forschung steht die Bucerius Law School noch vor einigen Herausforderungen, um ihren hohen Selbstanspruch umzusetzen. Zudem ist die notwendige Forschungsbasierung im Masterprogramm "Law and Business" derzeit nicht gewährleistet, da nur ein hauptberuflicher Professor der Hochschule Lehrleistungen in diesem Studiengang erbringt.

Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zur Hochschulgovernance, zur professoralen Personalausstattung sowie zur benötigten wirtschaftswissenschaftlichen Expertise im Masterprogramm.

Die Hochschule für angewandtes Management, Ismaning, wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von fünf Jahren mit Auflagen reakkreditiert.

Die Hochschule für angewandtes Management - Fachhochschule (HAM) wurde im Jahr 2004 gegründet und erhielt im selben Jahr vom Land Bayern die befristete staatliche Anerkennung als nichtstaatliche Fachhochschule, die im Mai 2017 unter Auflagen in eine unbefristete staatliche Anerkennung umgewandelt wurde. Die HAM bietet ihren rund 2.400 Studierenden Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Betriebswirtschaft, Sportmanagement, Wirtschaftspsychologie und Wirtschaftsrecht an. Kennzeichnend für die HAM ist das semivirtuelle Studienformat, das Onlinephasen mit Präsenzphasen kombiniert (Blended Learning). Die Hochschule hat ihren Hauptsitz in Ismaning und unterhält darüber hinaus vier Studienzentren in Treuchtlingen, Neumarkt, Unna und Berlin.

Der Wissenschaftsrat würdigt das semivirtuelle Studienangebot der HAM, das sich durch eine hohe Praxisrelevanz auszeichnet und von den Studierenden gut angenommen wird. Die strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Forschungsprojekten sind seit der Erstakkreditierung im Jahre 2012 deutlich verbessert worden. Eine hohe Drittmittelquote stellt zudem unter Beweis, dass die HAM sowohl von öffentlichen Geldgebern als auch von solchen aus der Wirtschaft als attraktiver Projektpartner wahrgenommen wird.

Der Wissenschaftsrat verbindet die Reakkreditierung mit Auflagen zu den Leitungsstrukturen der Hochschule.

Die Freie Theologische Hochschule (FTH) Gießen wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von fünf Jahren mit Auflagen reakkreditiert.

Die Freie Theologische Hochschule (FTH) Gießen wurde im Jahr 2008 gegründet und erhielt im selben Jahr vom Land Hessen die befristete staatliche Anerkennung als nichtstaatliche Hochschule. Die letzte institutionelle Reakkreditierung erfolgte 2013. Derzeit sind an der FTH 140 Studierende in den Bachelor- und den Masterstudiengang "Evangelische Theologie" eingeschrieben. Die Hochschule zeichnet sich durch ein sowohl forschungs- als auch anwendungsorientiertes Profil aus und ist im evangelikalen Protestantismus beheimatet.

Der Wissenschaftsrat würdigt, dass die FTH die Anzahl hauptberuflicher Professorinnen und Professoren seit der letzten Reakkreditierung deutlich gesteigert hat und auch die Forschungsleistungen ausbauen konnte. Zudem verfügt die Hochschule über eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung.

Der Wissenschaftsrat verbindet die Reakkreditierung mit Auflagen zur Steigerung des Anteils hauptberuflicher professoraler Lehre, zur Sicherstellung des akademischen Kerns sowie zur Governance der Hochschule.

Die design akademie berlin, SRH Hochschule für Kommunikation und Design, wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von fünf Jahren mit Auflagen reakkreditiert.

Die design akademie berlin geht auf eine im Jahr 1995 gegründete nichthochschulische Ausbildungsinstitution zurück. Im Jahr 2007 wurde die Einrichtung als Fachhochschule vom Land Berlin befristet staatlich anerkannt und 2012 vom Wissenschaftsrat für fünf Jahre akkreditiert. Die Hochschule bietet ihren knapp 320 Studierenden Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Design und Kommunikation an.

Insgesamt überzeugt die design akademie berlin als Hochschule für die Kreativwirtschaft mit einer guten Anbindung an die Kultur- und Kreativindustrie. Der Wissenschaftsrat würdigt das fachliche Profil der design akademie berlin, das eine praxisnahe Ausbildung der Studierenden in den Bereichen Design und Kommunikation gewährleistet. Ebenfalls positiv bewertet wird das flexibel gestaltete Studienangebot. Dieses sieht die Wahlmöglichkeit vor, die Bachelorstudiengänge in sechs oder sieben Semestern zu studieren und ermöglicht die Teilnahme an Kursen an zwei weiteren Berliner SRH Hochschulen. Außerdem sehen die grundständigen Designstudiengänge Orientierungssemester (Studium Generale) vor. Die Ausstattung mit Professorinnen und Professoren entspricht den Anforderungen des Wissenschaftsrates an den akademischen Kern einer Hochschule mit Masterangeboten. Die Governance ist weitgehend hochschuladäquat. Allerdings weisen Grundordnung und Berufungsordnung Inkonsistenzen und Regelungslücken hinsichtlich der Entscheidungskompetenzen und -prozesse auf.

Der Wissenschaftsrat verbindet die Reakkreditierung mit zwei Auflagen zur Grund- und zur Berufungsordnung.


Weitere Informationen unter:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6974-18.pdf - BLS
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6970-18.pdf - HAM
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6976-18.pdf - FTH
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6972-18.pdf - design akademie

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution415

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Wissenschaftsrat, Dr. Christiane Kling-Mathey, 30.04.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2018

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