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STANDPUNKT/237: Goldreserven und Souveränität (Hans Fricke)


Goldreserven und Souveränität

von Hans Fricke, 26. Oktober 2012



Das Gold der Bundesrepublik Deutschland ist rund 144 Milliarden Euro wert. Weltweit verfügen nur die USA über größere Bestände.
Nur ein kleiner Teil des Edelmetalls, 31 Prozent, befindet sich in Deutschland. Der Großteil des deutschen Schatzes, 45 Prozent, lagert bei der US-Zentralbank Federal Reserve (Fed).
Die Notenbanken Großbritanniens und Frankreichs verwahren ebenfalls kleinere Bestände davon. Doch nachgesehen, wie es wirklich um die Bestände bestellt ist, hat seit Jahren niemand. Der Bundesrechnungshof moniert, dass die deutschen Goldreserven noch nie "auf Echtheit und Gewicht" geprüft worden seien.

Damit ist der weitaus größte Teil der deutschen Goldreserven dem deutschen Einfluss quasi entzogen. Ob er gefälscht wurde oder überhaupt noch vorhanden ist, kann bisher niemand sagen.
Die geplante Besichtigung dieser Goldreserven durch die Bundestagsabgeordneten Philipp Mißfelder und Marco Wanderwitz (beide CDU) ist kläglich gescheitert. Weder öffnete die Fed in New York den Tresor, damit die deutschen Parlamentarier die Goldreserven ihres Staates prüfen konnten, noch gewährte Paris und London den Zugang zu diesem Gold.

Beide hatten sich mit ihrem Vorhaben an die Bundesbank gewandt und erhielten vom Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele einen abschlägigen Bescheid: "Leider müssen wir Ihnen nach Rücksprache mit den beiden Notenbanken mitteilen, dass die Bank of England und die Banque de France Besuchern keinen Zutritt zu ihren Tresoren gewähren." Die Zentralbanken hätten keine "Sonderbereiche für Besucher". (Frankfurter Allgemeine, 22.10.2012)

Aufschlussreich auch der Beitrag von Claudia Lepping in den Stuttgarter Nachrichten vom 24.10.2012. Unter der Überschrift "Ist das Gold noch da?" schildert sie die Debatte der beiden befreundeten Unionspolitiker Philipp Mißfelder und Dr. Peter Gauweiler ums Geld, ums Gold, um unsere Zukunft, und darum, ob die deutschen Goldreserven noch sicher sind.
Der Vorsitzender der Jungen Union und außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mißfelder, wollte die deutschen Goldreserven in den USA sehen, und will laut Claudia Leppin "heute darüber reden, wie das war, als er sich bei der Federal Reserve anmeldete, das Gold aber partout nicht zu sehen bekam. Es soll um eine Barren-Liste gegangen sein, die irgend jemand nicht herausrücken wollte. Nicht herausrücken sollte.
Beim Geld beginnt das Misstrauen.
Oder ist das Gold schon ganz weit weg, wie sein Freund Gauweiler vermutet? Verliehen, wie dieser glaubt, weil die Amerikaner vom Materialwert profitieren, indem sie das Gold gegen eine Gebühr verleihen und an der Wertsteigerung des steigenden Metallpreises profitieren, wenn es nach einem Jahr zurückkommt."

MdB Dr. Peter Gauweiler (CSU), der bereits mehrfach über parlamentarische Anfragen und ein Rechtsgutachten mehr Aufklärung angemahnt hat, erhielt auf seine schriftlichen Fragen an die Bundesregierung vom Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter in der Woche nach dem 10. Januar 2011 nur ausweichende Antworten (Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksachen 17/4407, 14.01.2011).

Nun hat der Bundesrechnungshof diese Praxis scharf gerügt und damit eine hitzige Debatte ausgelöst. Auf öffentlichen Druck will die Bundesbank jetzt "Teile" der deutschen Goldreserven heimführen und auf Echtheit prüfen. Aufgrund dieser "Echtheits"-Prüfung muß man sich erst Recht Sorgen um den deutschen Goldbestand in den USA machen.
Schließlich waren wir in den letzten Jahren Zeugen einer abenteuerlichen Finanzpolitik der USA und wissen, dass sie infolge des weltweiten Einsatzes ihrer Armee und ihrer weltweiten Kriege seit langem auf Pump, also weit über ihre Verhältnisse, leben.

Wolframbarren mit Goldüberzug scheint die Sorge zu sein, welche nun offenbar selbst die Bundesbank in Bezug auf die deutschen Goldreserven in den USA umtreibt.
Kritiker glauben, dass die Bundesbank die Kontrolle über das wertvolle Edelmetall längst verloren hat.

Frankreich hat im Gegensatz zu Deutschland seine Goldreserven nicht in New York belassen, sondern nach Paris geholt. Er wolle das Gold Frankreichs nicht "dem Zugriff einer fremden Macht preisgeben", soll Frankreichs Präsident Charles de Gaulle damals gesagt haben.

Im Mai hat sich in der BRD eine Bürgerinitiative mit dem Namen "Holt unser Gold heim!" gebildet. Deren Aufruf haben mittlerweile mehr als 10.000 Menschen unterschrieben.

"Die Tatsache aber, dass Schäuble und Merkel zum Thema schweigen, wiegt schwer", meint Michael Mross. "Da bleibt nur eine Vermutung: Das deutsche Gold ist schon längst weg! Die Bundesbank ist lediglich dazu da, Fragen abzuwiegeln, Presse und Menschen ruhigzustellen."
Für Mross ist der Verbleib des deutschen Goldes ein Mysterium, bei dem er nicht ausschließt, "dass es geheime Verträge gibt, nach denen die Deutschen nach dem Krieg das Gold als Pfand abtreten mussten. Nicht anders ist das Schweigen der Politik und das fragwürdige Verhalten der Bundesbank in den vergangenen Jahren zu interpretieren."

Dass die Debatte über die deutschen Goldreserven, die maßgeblich von Unionspolitikern beeinflusst wird, sich gleichzeitig zu einer notwendigen öffentlichen Debatte über die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausweitet, kommt der Bundesregierung und den deutschen Währungshütern begreiflicherweise sehr ungelegen. Denn zwischen beiden Sachverhalten besteht ein enger Zusammenhang, der mit dem Vorhandensein und dem Inhalt der "Kanzlerakte" und des "Geheimen Staatsvertrages", der neben dem Grundgesetz gültig sein soll, zu tun hat.

So wenig in den bundesdeutschen Geschichtsbüchern über die unrühmliche Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu finden ist, so wenig weiß auch die deutsche Öffentlichkeit von den Fesseln, die der Bundesrepublik sowohl bei ihrer Gründung im Jahr 1949 als auch bei Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands im Jahr 1990 von den USA angelegt worden sind.
Deshalb scheint es im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Debatte über die deutschen Goldreserven geboten, über die angebliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und das Recht des deutschen Volkes auf demokratische Selbstbestimmung zu reden, zumal sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Frage stellen, welche Gründe es für die kaum noch zu überbietende schonende Zurückhaltung der Bundesregierung gegenüber der weltweiten Kriegspolitik, den hinreichend bekannten Kriegsverbrechen der USA sowie ihrer permanenten Missachtung internationalen Rechts gibt und woher die schon peinlich wirkende Vasallentreue von Bundeskanzlerin Angela Merkel gegenüber der aggressiven US-Politik, auch unter Obama, kommt.

Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt: Egal, welche friedensgefährdenden Pläne in Washington auch geboren werden, ihre Urheber können sicher sein, bei der deutschen Bundesregierung Zustimmung und willfährige Unterstützung zu finden.
Angela Merkel verstieg sich sogar zu der unverantwortlichen Erklärung, das Existenzrecht Israels sei deutsche Staatsräson. Eine Aussage, die selbst Bundespräsident Joachim Gauck mit Blick auf die Debatte um einen möglichen Krieg zwischen Israel und Iran zu weit geht.

Dass Entscheidungen der US-Regierung, die nachweislich nationalen deutschen Interessen schaden, weder von Politikern noch von Massenmedien der BRD thematisiert werden, hat gewichtige Gründe, über die die Bevölkerung seit Jahrzehnten in Unwissenheit gehalten wird.

Generalmajor a.D. Gert-Helmut Komossa gibt in seinem 2007 in Österreich erschienenen Buch "Die deutsche Karte - Das versteckte Spiel der geheimen Dienste - Ein Amtsschef des MAD berichtet", Ares Verlag 2007, dazu aufschlussreiche Informationen, die erklären können, warum deutsche Politiker so amerikahörig sind und weshalb über manche Sachverhalte und Zusammenhänge in den Medien strengstes Stillschweigen herrscht.
Als Chef des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) von 1977 bis 1980 und späterer Kommandeur der 12. Panzerdivision gewährt Komossa einen erhellenden Blick hinter die Kulissen der Geheimpolitik und lässt den Leser von Sachverhalten wissen, von denen er eigentlich nichts wissen sollte.
Er schreibt dazu auf Seite 21 seines Buches:
"Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter 'Strengste Vertraulichkeit' eingestuft. In ihm wurden grundlegende Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahr 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemand bewusst sein dürfte. Danach wurde einmal der 'Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien' bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands vor Ablegung des Amtseides die sogenannte 'Kanzlerakte' zu unterschreiben hatte. Darüber hinaus bleiben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet."

Michael Mross schrieb dazu am 23.10.2012:
"Trotz des Buches von Komossa galt die 'Kanzlerakte' immer noch als Hirngespinst von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern. Was dabei aber völlig ignoriert wurde, ist die Tatsache, dass selbst das Wochenmagazin ZEIT in einem ausführlichen Artikel darüber berichtete. Es ging dabei um die Tatsache, dass alle Bundeskanzler einen geheimen 'Unterwerfungsbrief' unterschreiben müssen. Nur einer wehrte sich zunächst: Willy Brandt. Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtete Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, am 08.09.2009, Serie MEIN DEUTSCHLAND (Teil 9): Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis.
QUELLE: DIE ZEIT, 14.05.2009, Nr. 21.
An der Realität der 'Kanzlerakte' kann es daher keinen Zweifel geben. Wenn dem so ist, dann wäre es durchaus möglich, dass die Pfändung des deutschen Goldes durch die Alliierten immer noch Bestand hat. Deshalb ist es umso wichtiger, darüber nun Klarheit herzustellen."

Ebenso interessant wie aufschlußreich am Bericht von Egon Bahr sind seine folgenden Aussagen: "Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, 'einen solchen Unterwerfungsbrief' zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen!
Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Ehrhardt und danach Kurt-Georg Kiesinger. Dass aus den Militärgouverneuren inzwischen Hohe Kommissare geworden waren und nach dem sogenannten Deutschlandvertrag nebst Beitritt zur Nato 1955 die deutsche Souveränität verkündet worden war, änderte daran nichts. Er schloss: 'Also habe ich auch unterschrieben' - und hat nie wieder davon gesprochen(...)
Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie passte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23. Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall. (...)
Als ich die Kanzlerbriefe einmal gegenüber dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erwähnte, reagierte er zu meiner Überraschung erstaunt; er hatte von ihnen nichts gewusst. Es bedurfte keiner besonderen Absprache: Die beteiligten Deutschen wie die Alliierten hatten das gleiche Interesse, diese Manifestierung der begrenzten deutschen Souveränität nicht öffentlich werden zu lassen."

Auch nach Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands handelt es sich um eine begrenzte Souveränität der Bundesrepublik. Deshalb entspricht auch der Wortlaut des Artikels 7 (2) des sogenannten 2+4-Vertrages: "Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten" weder der Rechtslage noch der Realität.
Ein solcher beruhigender Vertragswortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, dass keinerlei Regelungen des früheren Besatzungsrechts mehr fortgelten können, die sich aus dem "Überleitungsvertrag" in der Fassung vom 23.10.1954 ergeben. Dem ist aber nicht so, weil dieser Überleitungsvertrag und damit grundsätzliche Bestimmungen des Besatzugsrechts gemäß 2+4-Vertrag in seinen grundsätzlichen Bestimmungen weiter, und das im weitesten Umfang, fortgelten.

Bleibt zu fragen: Liegen hier die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen, die eindeutig den Interessen beziehungsweise dem ausdrücklichen Mehrheitswillen des deutschen Volkes widersprechen, wie zum Beispiel:

  • Die schnelle Wiederaufrüstung und Remilitarisierung unter der Adenauer-Regierung?
  • Die Schritte der Adenauer-Regierung auf dem Weg zu der von den West-Alliierten betriebenen Spaltung Deutschlands?
  • Die jeden Sachverstand und den Volkswillen missachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des Euro?
  • Die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
  • Die Zustimmung der BRD zum zutiefst undemokratischen und diktatorischen Vertrag von Lissabon bei gleichzeitiger Verweigerung einer Volksabstimmung über diesen Vertrag?
  • Die grundgesetzwidrige Beihilfe der BRD für das Morden der US-Armee im Irak durch großzügige logistische Unterstützung, insbesondere über den Flughafen Leipzig?
  • Die immer tiefere Verstrickung der Bundeswehr in den Afghanistan-Krieg unter grober Missachtung des Grundgesetzes und des Willens einer übergroßen Mehrheit der deutschen Bevölkerung?
  • Die unverantwortliche Erklärung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, das Existensrecht Israels sei deutsche Stattsräson.

Was also steht im "Geheimen Staatsvertrag" und was in der "Kanzlerakte"?
Nach dem Anschluss der DDR an die BRD wurden 1990 neue (!) besatzugsrechtliche Vorschriften erlassen. Was wurde darin vereinbart?
Fragen, die endlich einer glaubwürdigen Antwort bedürfen!

In seinem Buch "Besatzungsrecht im wiedervereinigten Deutschland" hat der Jurist Dr. Michael Rensmann herausgearbeitet, inwieweit die westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges nach wie vor wichtige Sonderrechte in Deutschland genießen (Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinigten Deutschland, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 2002)
Rensmann stellt auch fest, dass Teile des Besatzungsrechts geheim gehalten werden.
1996 hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, den Restbestand des Besatzungsrechts zu tilgen, ohne dass es geschah.
Auch Professor Dr. James Shirley hatte 1999 im Hearst-Verlag in New York von der Existenz der geheimen "Kanzlerakte" und des "Geheimen Staatsvertrages" neben dem Grundgesetz berichtet.

Eigentlich hätten Politik und Medien nach Komossas Aufsehen erregenden Veröffentlichungen Kopf stehen müssen. Bundespräsident und Bundeskanzlerin hätten wahrheitsgemäße Erklärungen abgeben - oder General a.D. Komossa zwingen müssen, sein Wissen zu beeiden bzw. seine Tatsachenbehauptung zu widerrufen. Doch nichts dergleichen geschah.
Denn wenn es stimmt, was er preisgibt, wäre dem Staatswesen BRD das Fundament entzogen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung wäre dann nur die Maske einer Fremdherrschaft - undenkbar!? Und dennoch bestätigen die genannten Autoren: die "Souveränität der Bundesrepublik Deutschland" ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Andererseits erinnern sich angesichts einer solchen streng geheimen "Kanzlerakte" politisch wache Deutsche daran, dass alle angehenden Kanzler der BRD immer vor ihrer Vereidigung im Deutschen Bundestag und nicht nach ihrem Amtsantritt zu einem "Privaten Besuch" in die USA reisen (müssen?), um dort die "Kanzlerakte" zu unterschreiben.
Und sie erinnern sich auch an den Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann (CDU), der kurz vor seinem Ausschluss aus der CDU-Fraktion im Herbst 2003 von der Bundesregierung per "Kleiner Anfrage" wissen wollte, warum die deutschen Goldreserven im Umfang von 95 Millionen Unzen Feingold noch immer in New York bzw. Fort Knox lagern. Anträge deutscher Beamter, die Goldreserven überprüfen zu dürfen, wurden damals schon abgelehnt.

Nun dürfte auch klar sein, warum Deutschland nach Kriegsende noch immer keinen Friedensvertrag hat, völkerrechtlich nach wie vor "Feindstaat" ist und der bestehende Waffenstillstandsvertrag es den Alliierten jederzeit ermöglicht, wieder in Deutschland einzumarschieren.

Jetzt wird wohl auch verständlich, warum Angela Merkel trotz (oder wegen) ihrer Vergangenheit als staatstreue FDJ-Funktionärin an der Akademie der Wissenschaften der DDR heute deutsche Bundeskanzlerin sein kann. Vor diesem Hintergrund dämmert sicher vielen Bundesbürgern auch, warum sie sich in schon peinlicher Art bei bei Georg W. Bush regelrecht anbiederte und so ziemlich alles tat, um die Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzer der Bush-Administration zum Nachteil des eigenen Volkes zufrieden zu stellen.

Verständlich, dass die Bundesregierung nach 1990 das Zusatzabkommen zum 2+4-Vertrag vor den Bürgern des staatlich vereinten Deutschlands ebenso streng geheim hielt und weiter hält wie die provisorische Regierung Westdeutschlands den Geheimen Staatsvertrag mit den alliierten Mächten vom 21. Mai 1949 den Bürgern der BRD gegenüber. Denn nach diesem Zusatzabkommen zum 2+4-Vertrag verbleiben die zivilen und militärischen Dienststellen der Alliierten und weitere Liegenschaften in deren Gebietshoheit, und die Siegermächte behalten das Recht, jederzeit auf dem Territorium der BRD weitere Hoheitsgebiete ohne Zustimmung der deutschen Stellen einzurichten und zu kontrollieren, wenn sie es zum Schutz ihrer Interessen für notwendig halten.

Weiterhin ist festgeschrieben, dass die Siegermächte ihre Vorbehalte auf folgenden Gebieten uneingeschränkt behalten: alle elektronischen Medien, den Printmedien, Filme, Kultur und dem Erziehungs- und Bildungswesen. Die Rechte erstrecken sich auf Aufsicht, Kontrolle und Lenkung.

Entgegen allen Sonntagsreden von Politikern und feierlichen Erklärungen der Bundesregierung ist die BRD auch heute nicht souverän und noch immer das, was sie nach dem Willen der Siegermächte seit ihrer Gründung sein sollte: Ein besatzungsrechtliches Provisorium.
Die Anweisungen und Gesetze der Alliierten haben entsprechend Artikel 2 der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandenen Fragen (in der geänderten Fassung) in der angeblich souveränen BRD auch heute noch immer Gültigkeit.
Darin wurde festgeschrieben:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Also hat sich am Nachkriegsprovisorium Bundesrepublik Deutschland auch durch den Anschluss der DDR an die BRD nichts geändert. Denn wenn diese nun ab 1990 ebenfalls unter besatzungsrechtlicher Kuratel der Siegermächte steht, haben die Deutschen keinen souveränen Staat vor sich; also kann hierdurch die jetzige BRD weiterhin nur ein temporäres Nachkriegskonstrukt sein.
Was allerdings als skandalös zu empfinden ist - dass den Bundesbürgern ein 1990 entstandener vollsouveräner Staat vorgegaukelt wird, was, wie gezeigt, nicht stimmt.

Da werden Erinnerungen wach an das Buch "Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft" von Zbigniew Brzezinski, ehemaliger einflussreicher Sicherheitsberater des Ex-US-Präsidenten Jimmy Carter. Darin stellt er fest, dass die Deutschen die Ehre hätten, "tributpflichtige Vasallen der USA" zu sein. Als er in Wien auf einem Podium diese These auch bezüglich Österreich wiederholte, erlaubte sich der österreichische Außenminister ihn sanft zu beschwichtigen: "Aber Herr Brzezinski, wir sind doch Partner." Worauf dieser erwiderte: "Na gut, dann sind Sie eben tributpflichtige Partner."

Aus diesen und anderen Sachverhalten zog der Journalist Klaus Weichhaus in seiner Rede anlässlich der Leipziger Montagsdemo am 7. Oktober 2002 folgendes Fazit:

  • Eine der Politikerlügen: Deutschland ist souverän.
  • Die Wahrheit: Deutschland ist noch immer ein von den Alliierten besetztes Land.
  • Unsere Forderungen:
    • Abschluss eines Friedensvertrages zwischen den Kriegsbeteiligten,
    • Einberufung einer Nationalversammlung,
    • Eine vom Volk in freier Wahl gewählte Verfassung, dies in Erfüllung des Artikels 146 des Grundgesetzes.

"Was haben wir", so fragte er, "aus uns, dem einstigen Volk der Dichter und Denker, nur machen lassen?" Häufig müsse er an die Worte eines Deutschsüdafrikaners während seines Vortrages in einem Vorort von Port Elisabeth denken:
"Über Südafrika lacht die Sonne - über Deutschland lacht die Welt."
Deshalb rief Klaus Weichhaus den versammelten der Montagsdemo in der "Heldenstadt" Leipzig zu: "Jetzt ist es genug! Wir wollen über unsere Zukunft selbst entscheiden.
Wir - das deutsche Volk - haben Recht und Gesetz auf unserer Seite: Das Grundgesetz, das Völkerrecht, die UN und den Internationalen Gerichtshof."


(Siehe dazu auch: Hans Fricke, "Eine feine Gesellschaft - Jubiläumsjahre und ihre Tücken" 1949 - 2010, GNN-Verlag, ISBN 978-3-89819-341-2, Seiten 30 bis 37)

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Quelle:
© 2012 Hans Fricke
mit freundlicher Genehmigung des Autors


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2012