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LAIRE/1297: TTIP - EU und USA drohen, Freihandel von der Leine zu lassen (SB)


Freihandelsabkommen - die Freiheit, alle Zwänge gegen den anderen in Stellung bringen zu können



Noch hat sich nicht einmal unter allen Bundesbürgern herumgesprochen, daß ein erheblicher Teil der hiesigen Gesetze, insbesondere zu Umweltfragen, gar nicht von den Volksvertretern im Bundestag, sondern von der EU-Administration in Brüssel geschrieben wird, da greift im wachsenden Ausmaß quer dazu eine selbst dem EU-Recht gegenüber wesentlich ominösere Rechtspraxis um sich: der Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (ISDS - investor-state dispute settlement).

So sperrig der Name, so simpel die dahinterstehende Idee: Fühlt sich ein Investor von einem Staat eingeschränkt, diskriminiert oder indirekt enteignet, kann er Klage vor dem Schiedsgericht der Weltbankgruppe, dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID - International Centre for Settlement of Investment Disputes), oder einer anderen Schiedsinstanz einreichen. Dort wird dann unkompliziert - und vollkommen undemokratisch, da hinter verschlossenen Türen und ohne die Möglichkeit, in Berufung zu gehen - entschieden, ob die Klage rechtens ist oder nicht und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Entschädigung zu leisten sei. Die meisten der mehrere tausend bilateralen Verträge, die zwischen Staaten zum Zweck der Handelsliberalisierung geschlossen wurden, enthalten ISDS-Klauseln.

Die Nichtregierungsorganisation CEO (Corporate Europe Observatory) befaßt sich intensiv mit solchen Streitschlichtungsmechanismen als Bestandteil von Freihandelsabkommen und warnt vor einer Aufweichung beispielsweise von Umwelt- und Sozialstandards. In einer detailreichen Studie [2] erläutert die Organisation, wie zumeist investorenfreundliche Juristen von den Schiedsgerichtsverfahren profitieren und mal die Rolle des Richters, mal die des Vertreters eines Staates und mal die eines Anwalts des Investors übernehmen. In einer in deutsch geschriebenen Anlehnung an diese Studie lesen wir: "Dieser Boom der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist zu einer vom Steuerzahler finanzierten Goldgrube für Fachanwälte des Investitionsrechts geworden." [3]

In einem Land wie den Philippinen, in denen die meisten Menschen arm sind und keinen Zugang zur Daseinsvorsorge haben, können die von Investoren erstrittenen Summen durchaus tiefe Löcher in den Staatshaushalt reißen, wie CEO berichtet:

"Die philippinische Regierung hat beispielsweise US$58 Millionen dafür verwendet, sich in zwei Prozessen gegen den deutschen Flughafenbetreiber Fraport zu verteidigen. Mit dieser Summe hätten die Jahresgehälter von 12.500 LehrerInnen bezahlt oder 3,8 Millionen Kindern gegen Krankheiten wie Tuberkulose, Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung geimpft werden können." [3]

CEO läßt kein gutes Haar an der "Rechtsbranche":

"Auf internationalen Investitionsschutz spezialisierte Anwaltskanzleien nutzen jede Gelegenheit, Unternehmen zu Klagen zu motivieren, z.B. gegen Regierungen, die, wie zuletzt Griechenland oder Libyen, von Krisen erschüttert werden. Sie raten zu Klagen auf Basis unterschiedlicher Investitionsabkommen, zum größtmöglichen Vorteil der Investoren. Sie ermuntern Investoren auch dazu, die Androhung von Klagen als eine Art politische Waffe einzusetzen, um Gesetze zum Gesundheits- oder Umweltschutz abzuschwächen oder ganz zu verhindern. Anwälte des internationalen Investitionsrechts sind die heutigen internationalen `Krankenwagenjäger`, ein Begriff aus dem 19. Jahrhundert, der Rechtsanwälte beschreibt, die Krankenwagen bis zur Notaufnahme folgten, um die Verletzten als Mandanten zu gewinnen." [3]

Investoren fühlen sich zunehmend in ihrem freien Schalten und Walten eingeschränkt und gehen gerichtlich dagegen vor. In jüngerer Zeit sind die Entschädigungsforderungen für vermeintlich negative Auswirkungen staatlicher Maßnahmen auf die Unternehmensgewinne höher und höher gestiegen. Die EU-Parlamentsabgeordnete Ska Keller (Die Grünen) macht auf einen folgenschweren Effekt dieses Trends aufmerksam: "Das führt gerade in ärmeren Ländern dazu, dass sie aufgrund der möglichen Schadensersatzklage wichtige, dem Gemeinwohl dienende Gesetze nicht erlassen. Das Interesse und Wohl ausländischer InvestorInnen steht somit über dem der Bevölkerung des jeweiligen Gastlandes." [4]

Wie konnte es dazu kommen, daß in den letzten Jahren, mit zunehmender Tendenz, Unternehmen gegen Staaten klagen, weil sie sich durch gesetzliche Bestimmungen, beispielsweise auf dem Feld des Umweltrechts, Gesundheitsschutzes und Arbeitsrechts, in ihrem "freien" Wirtschaften diskriminiert fühlen?

Das dürfte mit dem häufigeren Abschluß von Freihandelsabkommen (FTA - Free Trade Agreement) zu tun haben. Die müssen nicht notwendigerweise ISDS-Bestimmungen enthalten, doch oftmals haben sich Staaten darauf geeinigt, bei Streitfragen der Handelsliberalisierung einen Schiedsmechanismus zuzulassen. Und einer der Gründe, warum wiederum immer mehr Freihandelsabkommen geschlossen werden, geht auf das Jahr 1998 und den gescheiterten Versuch der führenden Wirtschaftsnationen zurück, ein Multilaterales Abkommen über Investitionen (MAI) zu schließen.

Das sollte nicht nur den an den Verhandlungen beteiligten OECD-Staaten (engl.: Organisation for Economic Co-operation and Development; zu deutsch: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) offenstehen und hätte die Souveränität vieler Staaten extrem beschnitten. Das im geheimen ausgeheckte MAI wurde aufgrund einer Indiskretion der Öffentlichkeit bekannt, löste in zahlreichen Ländern Proteste aus und scheiterte letztlich am Widerstand Frankreichs. Viele der Ideen, die das MAI enthalten sollte, wurden oder werden heute in zwischenstaatlichen Verträgen umgesetzt.

Ein weiterer Grund für die wachsende Zahl an Freihandelsabkommen hat mit den Bemühungen der Welthandelsorganisation (WTO - World Trade Organization) in der sogenannten Doha-Runde zu tun. Im Jahr 2001 trafen sich in der katarischen Hauptstadt Doha die Wirtschafts- und Handelsminister der WTO-Mitgliedstaaten in der Absicht, den Welthandel zu reformieren. Die Gespräche verliefen zäh und wurden nach einigen Jahren faktisch auf Eis gelegt, obgleich es bis in die heutige Zeit hinein Bestrebungen gibt, in dieser Sache wieder Fahrt aufzunehmen.

Was die potentiellen Nutznießer eines weltweit geltenden MAI nicht durchsetzen konnten, wird nun Schritt für Schritt in bilateralen Verträgen umgesetzt. So haben die EU und USA im Juli dieses Jahres Gespräche über ein gemeinsames Freihandelsabkommen begonnen. Auch diese Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt, nur der EU-Rat und das EU-Parlament werden auf dem Laufenden gehalten. Die Öffentlichkeit erfährt nichts darüber, wer die "eigenen" Interessen in welcher Weise gegenüber den Vereinigten Staaten vertritt.

Am Ende könnte ein Vertragswerk herauskommen, von dem die Ausrichtung der Landwirtschaft - ökologisch oder agroindustriell (einschließlich der grünen Gentechnik) -, des Verbraucherschutzes (US-Hormonfleisch für die alte Welt) und der Umweltfragen (US-Unternehmen stehen schon Gewehr bei Fuß, um auch hierzulande Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels der chemisch-mechanischen Methode des Frackings zu fördern) bestimmt wird.

Die EU-Kommission behauptet dagegen, sie werde "das erreichte Schutzniveau nicht zur Verhandlungssache machen", das stehe nicht zur Debatte. Kompromisse in Sachen Sicherheit, Verbraucherschutz oder Umwelt werde es nicht geben, schreibt sie und fragt: "Werden sich die europäischen Supermärkte mit Fleisch amerikanischer Tiere füllen, die mit Hormonen gemästet wurden? Nein. Bei den Verhandlungen wird es nicht darum gehen, aus Gewinnstreben die Gesundheit der Verbraucher zu gefährden. Über die strengen Vorschriften der EU wird nicht verhandelt - weder über diejenigen über Hormone noch die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen, der Gesundheit und des Wohlergehens von Tieren oder der Umwelt und der Verbraucherinteressen." [5]

Will die EU-Kommission mit solchen Beteuerungen der Bevölkerung weismachen, daß die USA bereit sind, in einem zukünftigen Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union ausgerechnet auf einige Stärken der eigenen Wirtschaft zu verzichten, nämlich den Export von mit Hormonen aufgepäppelten Fleisch und gentechnisch verändertem Saatgut? Oder daß die USA nicht bestrebt sind, den EU-Raum für die kapitalstarken Konzerne, die unkonventionelles Erdgas mittels der umstrittenen Methode des Frackings fördern wollen, aufzuschließen?

Lobbyisten der US-Gasindustrie stellen sich längst darauf ein, daß in Zukunft auch in Europa Schiefergas durch das mechanische und chemische Aufbrechen (Fracking) tiefer Gesteinsschichten gefördert wird. So schreibt im Juli dieses Jahres Trevor Slack, Senior Analyst für Europa und Zentralasien beim Erdgas-Industriepartner Maplecroft, daß es den Energieunternehmen durch eine Investor-Staat-Streitbeilegungsbestimmung leichter gemacht wird, "Widerstand gegen Fracking in der EU zu umgehen und neue und potentiell lukrative Märkte zu öffnen". [6] Die US-Unternehmen, die in Europa investieren wollten, würden in die Lage versetzt, "europäische Gerichte zu umgehen und EU-Regierungen direkt vor supranationalen Gerichten zu verklagen". Hierzu hätten einflußreiche Lobbygruppen der europäischen Industrie bereits eine konzertierte Aktion gestartet, wobei die Gesetze sowohl in Europa als auch den USA aufs Korn genommen werden sollen. Des weiteren schreibt der Autor, daß die europäischen Unternehmen von den günstigeren Gaspreisen in den USA profitieren könnten und daß sich auf der anderen Seite US-Unternehmen sorgen, daß sie dadurch ihren Konkurrenzvorteil verlieren.

Kann man nicht angesichts der hier angedeuteten Aussichten auf eine preiswertere Energieversorgung für die europäische Wirtschaft zu der Vermutung gelangen, daß die US-Unterhändler als Gegenleistung für den Zugang zu billigerem US-Gas auf die Öffnung der Europäischen Union für amerikanische Fracking-Unternehmen bestehen werden? Und da sie es auf Seiten der europäischen Verhandlungsdelegation auch mit dem Haus von EU-Kommissar Günther Oettinger zu tun haben, der sich wiederholt für Fracking ausgesprochen hat, daß das Ergebnis der Gespräche absehbar positiv ausfallen wird (und damit negativ für den Umweltschutz)?

Wer bei der bevorstehenden Bundestagswahl im September seine Stimme einer Partei gibt, von der er hofft, daß sie verhindert, daß hierzulande gefrackt wird oder daß gentechnisch veränderte Nahrung auf den Teller kommt, und diese Partei tatsächlich die nächste Regierung stellt, könnte sich in seinen Erwartungen dennoch getäuscht sehen. Und das nicht etwa allein deshalb, weil Politiker in der Regel ihre Wahlversprechen nicht einhalten, sondern weil über diese umstrittenen Fragen entweder per EU-Verordnung oder -Richtlinie entschieden wird oder weil in einigen Jahren das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, die sogenannte Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP - Transatlantic Trade and Investment Partnership) in Kraft getreten ist. Womöglich wird die Öffentlichkeit erst dann erfahren, was darin beschlossen wurde, und vor vollendete Tatsachen gestellt. Erfahrungsgemäß ist es viel schwieriger, bestehende Abmachungen rückgängig zu machen, als ihr Zustandekommen zu verhindern.

Soweit bekannt, wurden im vergangenen Jahr vor den Schiedsgerichten verschiedener Institutionen insgesamt 58 Klagen von Investoren gegen Staaten eingereicht. Das ist die bislang höchste Zahl innerhalb eines Jahres, berichtete die UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung; engl.: United Nations Conference on Trade and Development. [7] Allein 39 Klagen werden vor dem in Washington ansässigen ICSID verhandelt. Ende des Jahres 2012 belief sich die Gesamtzahl aller Schiedsgerichtsverfahren auf 512. Die meisten Klagen wurden gegen lateinamerikanische Länder wie Argentinien und Venezuela eingereicht. Die EU-Staaten standen bislang nicht so sehr im Fadenkreuz, blieben aber auch nicht verschont. So wurde die tschechische Republik relativ häufig verklagt.

Hinlänglich bekannt sind auch zwei Klagen, die der schwedische Staatskonzern Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Zum einen wegen Umweltauflagen für den Bau von Europas größtem Steinkohlekraftwerk Moorburg im Hamburger Hafen - das Verfahren wurde einvernehmlich eingestellt - und zum anderen wegen der Stillegung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel im Zuge des beschlossenen Atomausstiegs. Dieses Verfahren ist noch anhängig; der Streitwert beträgt 3,7 Mrd. Euro.

In beiden Fällen kann man davon ausgehen, daß die Bevölkerung auf Seiten der Politik (Hamburger Senat und Bundesregierung) steht. Es wäre jedoch ein Irrtum anzunehmen, daß Schiedsgerichtsverfahren immer nur zum Nachteil der Staaten ausgehen. Zwar wurde laut der UNCTAD bislang in rund 70 Prozent der Streitfälle dem Investor zumindest teilweise Recht gegeben, aber selbst wenn ein Staat vor Gericht unterliegt, ist der eigentliche Verlierer der Steuerzahler, an den die Last weitergereicht wird. So hat Vattenfall mit seiner Klage erreicht, daß die Umweltauflagen für sein Kohlekraftwerk Moorburg abgeschwächt wurden. Davon betroffen ist letztlich die Lebensqualität in der Hansestadt, was sich theoretisch als finanzielle Belastung (beispielsweise aufgrund vermehrter Gesundheitskosten) jeder Bürgerin und jedes Bürgers umrechnen ließe. In anderen Beispielen mußten die Staaten Zahlungen leisten, die sich direkt in deren Haushalten niederschlugen.

Die EU und die USA versprechen sich von einem Freihandelsabkommen eine "Belebung des Wirtschaftswachstums" und die Schaffung von Arbeitsplätzen. [5] Nach Ansicht der EU-Kommission besteht der eigentliche Gewinn des TTIP im "Abbau unnötiger Regelungen und Vorschriften". Diese sogenannten nichttarifären Handelshemmnisse, die das Ergebnis unterschiedlicher Regelungen und Normen seien, brächten "echte Einsparungen für Unternehmen sowie neue Arbeitsplätze und bessere Leistungen für die Verbraucher". [5]

Die von den USA und der EU angestrebte Angleichung von Regeln und Normen wird nicht nur den Handel erleichtern, sondern zugleich die Bedingungen maßgeblich beeinflussen, unter denen in den beiden Wirtschaftsräumen in Zukunft Erwerbsarbeit verrichtet wird. Gestärkt wird die Freiheit des Unternehmers, wohingegen mit dem Freihandelsabkommen den Beschäftigen noch mehr Flexibilität abverlangt wird. Denn die Liberalisierung des Handel läuft darauf hinaus, daß die Unternehmen leichter Standortvorteile ausnutzen können, was in der globalisierten Welt immer damit verbunden ist, daß Menschen aus verschiedenen Regionen gegeneinander ausgespielt werden. Die Beschäftigten werden kräftig in die Zange genommen, damit sie das einzige, was sie zu Markte tragen können, ihre Arbeitskraft, im Rahmen dieser verschärften Konkurrenz zu schlechteren Bedingungen abgeben.

Die von der EU-Kommission genannten Handelsvorteile durch das TTIP, die jedem europäischen Haushalt pro Jahr angeblich durchschnittlich 545 Euro in die Kasse spülen werden, dürften, sofern sie überhaupt realisiert werden, durch die Inflation und andere Belastungen aufgrund von Handelsangleichungen weggefressen werden. Der Begriff "Klassenwiderspruch" ist in der heutigen Zeit mit einem Stigma versehen, und er müßte wohl auch aus dem historischen Kontext gelöst auf die aktuellen gesellschaftlichen Verwertungsverhältnisse hin modifiziert werden, um die Lage der Lohnabhängigen und Arbeitslosen so zu beschreiben, daß sich die Menschen des Problems bewußt werden. Dennoch drückt sich etwas in dem Begriff aus, worüber heute immer weniger nachgedacht wird.

Die eigentliche Stoßrichtung der Handelsliberalisierung zielt auf die herrschenden Bedingungen, unter denen Arbeit verwertet und die Not der Menschen gesellschaftlich organisiert wird. Liberalisierung der Arbeitswelt bedeutet, daß diejenigen, die die Arbeit verteilen - das sind die Arbeitgeber und die politischen Entscheidungsträger, die den administrativen Rahmen, in dem Arbeit geleistet wird, festlegen - dies, befreit von irgendwelchen Einschränkungen, tun und die Arbeitleistenden enger an die Kandare nehmen können.

Da Handel nur mit etwas getrieben werden kann, das der allgemeinen Verfügbarkeit entzogen ist, wird das TTIP auf keine Win-win-Situation hinauslaufen, von der alle an den Vorteilen partizipieren. Liberalisierung des Handels bedeutet, daß die Profiteure des Handels von Verpflichtungen allen anderen gegenüber befreit werden. Es ist bei weitem nicht nur eine kleine Randgruppe innerhalb der "Rechtsbranche", die von dem Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus profitiert, und durch das EU-USA-Freihandelsabkommen werden auch nicht einfach nur Unternehmen zu Lasten der staatlichen Souveränität gestärkt. Die postindustrielle Gesellschaft des 21. Jahrhunderts könnte sich als Wegbereiter für die Rückkehr in die Abgründe frühindustrieller Arbeits- und Überlebensverhältnisse erweisen.


Fußnoten:

[1] Der Schattenblick hat die CEO-Kritik am Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU - CETA - am Beispiel des Frackings aufgegriffen:
http://www.schattenblick.de/infopool/politik/meinung/pola1294.html

[2] http://www.tni.org/sites/www.tni.org/files/download/profitingfrominjustice.pdf

[3] http://corporateeurope.org/de/trade/2012/11/profit-durch-un-recht

[4] http://www.ska-keller.de/de/themen/handel-und-entwicklung/politikkohaerenz/spezial-investorinnenschutz-ueber-alles-was-hat-investitionsschutz-mit-entwicklungsmoeglichkeiten-von-aermeren-laendern-zu-tun

[5] http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/index_de.htm

[6] http://www.naturalgaseurope.com/eu-us-free-trade-agreement-gas-exports-to-europe

[7] http://unctad.org/en/PublicationsLibrary/webdiaepcb2013d3_en.pdf

16. August 2013