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BERICHT/298: Medienkontrolle - wehret den Anfängen ... (1) (SB)


Die Kriminalisierung der gesellschaftlichen Opposition verweist Letztere nicht wie im 19. Jahrhundert in den Raum des Strafrechtlichen. Im Gegenteil, sie spaltet das Politische in zwei Teile, "das Gute" und "das Böse". Es kann kein legitimes Handeln geben außer dem der konstituierten Gewalten. Forderungen, die von der Staatsgewalt nicht akzeptiert sind, die sie destabilisieren, die sie zu bestimmten Handlungen oder zu deren Unterlassung nötigen oder die Gesellschaft einschüchtern, gelten als illegitim und verfallen der Kriminalisierung.
Vermittelt über die Terrorismusbekämpfung, sucht die Staatsgewalt eine neue Konzeption des Politischen durchzusetzen. Nicht mehr Ort der Konfrontation und Vermittlung zwischen gesellschaftlichen Gruppen soll das Politische sein, sondern ein Raum bloßer Verwaltungsakte, technisches Paradigma. Ein solches Politikverständnis impliziert die präventive Bekämpfung jeder gesellschaftlichen Neuzusammensetzung und alternativen Vergesellschaftung jenseits des Markts. Insofern verfolgen sämtliche Reformen des Straf- und Strafverfahrensrechts das Ziel, "proaktives" Handeln der Polizeikräfte zu ermöglichen.
Dieser Umbau des Strafrechtlichen ist Ausdruck einer tiefgreifenden Veränderung des Politischen selbst. Machtintern ebenso wie im Verhältnis zu den beherrschten Klassen ist das Politische nicht mehr Vermittlung unterschiedlicher Rechtsansprüche, sondern Repräsentation und technische Verwaltung sektorieller Sonderinteressen, die immer schon als das allgemeine Interesse gesetzt sind.

Jean-Claude Paye: Das Ende des Rechtsstaats [1]


Indymedia linksunten - war da was? Vier Monate nach dem am 25. August 2017 offiziell in Kraft getretenen Verbot der linken Medienplattform droht das unabhängige Projekt wie so viele anderen Errungenschaften kollektiv organisierten sozialen Widerstandes in Vergessenheit zu geraten. Das ist in diesem Fall nicht ohne Pointe, geht es doch bei linken Publikationen, ob auf Papier oder in elektronischer Form verbreitet, darum, Bewußtsein zu schaffen für gesellschaftliche Mißstände und ihre emanzipatorische und revolutionäre Überwindung. Die Durchdringung der den Menschen auf Haut und Knochen lastenden Widerspruchslagen kapitalistischer Vergesellschaftung in Wort und Schrift ist nicht die einzige, aber doch eine zentrale Voraussetzung dafür, den herrschenden Verhältnissen niemals kampflos preisgegebenes Terrain abzugewinnen. Geht es dabei im Kern um das Erzielen materieller Fortschritte beim Bestreiten der privatwirtschaftlichen Produktionsverhältnisse und Eigentumsordnung, der Imperative der Herrschaft rassistischer, patriarchaler und kulturalistischer Art, so stehen dem schon im Vorfeld möglicher Mobilisierung die Deutungshoheit und Definitionsmacht der Agenturen administrativer Verfügungsgewalt und ideologischer Staatsräson im Wege.

Dieser durch die monopolistische Konzentration im Mediengeschäft und die politisch-institutionelle Einbindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesicherten Diskurshegemonie eigene Analysen und Positionen entgegenzuhalten war stets der zentrale Antrieb alternativer Medienprojekte und Publikationsforen. Als Ableger des in der Antiglobalisierungsbewegung entstandenen Netzwerkes Indymedia 2008 gegründet und 2009 online gegangen, erfreute sich Indymedia linksunten schon bald bundesweiter Beliebtheit. Als Sachwalterin einer radikaler Offenheit verpflichteten Publikationspraxis bei möglicher Inanspruchnahme des Schutzes der Anonymität entwickelte sich die Webseite schnell zu einer Diskussions- und Mobilisierungsplattform eigener Art.

Anstelle einer fotografischen Abbildung hier die in der Verbotsverfügung [2] vorgenommene Beschreibung des verbotenen Vereinssymbols, das dortselbst als Beispiel dafür, was nicht öffentlich gezeigt werden darf, in originärer Gestalt zu sehen ist:

Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins "linksunten.indymedia" für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung des prägenden Vereinsnamensbestandteils "linksunten" im Schriftzug "linksunten.indymedia.org" in roter Farbe kombiniert mit der Darstellung des Buchstabens "i" von dem beidseitig Funkwellen symbolisierende Klammerzeichen abgehen.

Die seitens des Bundesinnenministers Thomas de Maizière beanspruchte Konsequenz im Vorgehen "gegen linksextremistische Hetze im Internet" zeigt sich vor allem darin, daß er damit auch alle Stimmen, die nicht unter dieses politische Stigma zu subsumieren sind, zum Verstummen gebracht hat. Das erklärte Ziel, die Internetplattform "dauerhaft abzuschalten" [2], ist Ausdruck der autoritären Vorgehensweise eines Staates, der über eigene Eisen im Feuer der von de Maizière beklagten Verletzung der Menschenwürde nicht mit sich reden läßt. "Der Verein 'linksunten indymedia' läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung", heißt es in der Verbotsverfügung vom 14. August 2017 [3] kurz und bündig. Dokumentiert wird dies in der Pressemitteilung des BMI vom 25. August, dem Tag des Vollzuges der Verbotsverfügung, anhand dreier Beispiele für Aufrufe zur Gewalt gegen PolizistInnen, die aus den zahlreichen täglichen Postings und Kommentaren herausgesucht wurden.

Nicht dokumentiert wurden die vielen Kommentare, die sich gegen jegliche Gewalt gegen Menschen richteten, die zur Besonnenheit mahnten oder die Frage des politischen Nutzens propagierter Straßenmilitanz aufwarfen. Nicht erwähnt in der Begründung des Vereinsverbotes durch den Bundesinnenminister wurde die antifaschistische Arbeit, die auf Indymedia linksunten vor allem durch die dort präsentierten Rechercheergebnisse bei der Aufklärung der Strukturen von Neonazis betrieben wurde. Ausgespart blieben auch die den Verfassungsschutzämtern angelasteten Verstrickungen in rechtsradikale Netzwerke und terroristische Gruppen wie den NSU, was insbesondere deshalb prekär ist, als diese Behörden maßgeblich teilhatten an der Vorbereitung und Erwirkung des Vereinsverbotes.

Nicht von der Hand zu weisen bei der Frage nach den strategischen Motiven, die die Wahl des Zeitpunktes der Ausschaltung dieses zentralen Kommunikationsmittels der radikalen Linken bestimmt haben mögen, ist die Vermutung, daß damit der Forderung der im Aufwind befindlichen AfD nach Unterdrückung antifaschistischen Widerstandes Genüge getan werden sollte. Ob die Maßnahme die Verluste an Wählerstimmen, die die nunmehr parlamentarische Rechte vor allem den Unionsparteien bescherte, begrenzen konnte, kann niemand wissen. Im Kontext der in den Medien vor dem G20-Gipfel anhebenden Warnungen vor einem Fanal der Gewalt, der anschließend meist einseitig vorgenommenen Bezichtigung der DemonstrantInnen und einer fast Kampagnencharakter annehmenden Dämonisierung linksradikaler Politik bei gleichzeitiger Hofierung führender AfD-PolitikerInnen in Talkshows und Interviews machte das Vorgehen eines CDU-Ministers gegen eine Plattform, die auch von etablierten JournalistInnen gerne als Quelle für Informationen über personelle und organisatorische Strukturen des Rechtsradikalismus genutzt wurde, jedenfalls Sinn.

So rührt die Bezichtigung, Indymedia linksunten sei zumindest mittelbar für die "linksextremistische Gewalt" bei den G20-Protesten in Hamburg verantwortlich zu machen und das "Verbot der zentralen linksextremistischen Kommunikationsplattform (...) deshalb unabdingbar" [4], an das antagonistische Grundverhältnis von staatlicher Herrschaft und sozialem Widerstand. Auch im Falle der Demonstrationen Anfang Juli werden einzelne Übergriffe von DemonstrantInnen oder Aktionen von Personen, von denen nicht einmal klar ist, ob sie aus linksradikalen Zusammenhängen stammen, als Beleg für die prinzipielle Verwerflichkeit eines politischen Protestes herausgegriffen, der sich gegen eine aller demokratischen Rückbindung enthobenen Staatenorganisation richtete, deren Mitglieder in mehr oder minder großem Maße ihrerseits für menschenverachtende Praktiken verantwortlich zeichnen.

Die im Nachklang der Ereignisse auf Indymedia linksunten geführten Debatten zeichneten sich dadurch aus, daß ganz verschiedene Sichtweisen und Deutungsversuche aufeinandertrafen. Gerade weil diese basisdemokratische Diskussionkultur mit Betroffenenberichten aus erster Hand und Analysen der politischen Strategien, zu denen bei der Behinderung und Unterdrückung der Proteste gegriffen wurde, eine äußerst erkenntnisreiche und höchst relevante Alternative zur häufig scheuklappenbewehrten Berichterstattung vieler etablierter Medien darstellte, lag ein Frontalangriff politischer Zensur nahe. Staatswillkür und Polizeigewalt auf der Strecke einer unüberprüfbaren Bezichtigungslogik legalistisch zu begründen fällt eben leichter, als auf Augenhöhe aller Beteiligten Legitimation für eine Maßnahme zu erlangen, mit der ein Exempel an einer den Finger in die Wunde gesellschaftlicher Gewaltverhältnisse legenden Opposition statuiert werden soll.

Zahlreiche auf Indymedia linksunten veröffentlichte Beiträge waren sozialökologischen Kämpfen gewidmet. Sie reflektierten die Sichtweise von Menschen, die die offenkundige Diskrepanz zwischen regierungsamtlicher Klimaschutzpolitik und der zugleich uneingeschränkt fortschreitenden Nutzung fossiler Treib- und Brennstoffe nicht hinzunehmen bereit sind, sondern mit Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen diese im Wortsinn katastrophale Praxis vorgehen. Dementsprechend förderlich war die Plattform für die Zusammenarbeit von Initiativen der Anti-Kohle- und Anti-Akw-Bewegung, von TierbefreierInnen und ZivilisationskritikerInnen, die als Einzelgruppen keine nennenswerte Öffentlichkeit erhalten hätten. Gemeinsam ist ihnen - im Unterschied zu den großen, marktwirtschaftliche Lösungen zugunsten eines grünen Kapitalismus propagierenden NGOs - meist eine strikt antikapitalistische Ausrichtung. Diesen AktivistInnen wurde im Vorfeld des Weltklimagipfels COP 23 Anfang November ein wichtiges Mittel der Kommunikation und Mobilisierung genommen.

Neben der Ausschaltung einer politisch mißliebigen Kommunikationsstruktur liegt der dadurch verhinderte Zugriff auf die dort angesammelten Archive im Interesse aller Kräfte, denen die Stimmen linken und sozialen Widerstandes das Geschäft verderben. Dieser Vorgang widerlegt die Behauptung der Propagandisten des always on, der totalen Digitalisierung des Lebens, es bedürfe keines Abspeicherns von Dateien mehr, schließlich sei alles in der Cloud gut aufgehoben und in den elektronischen Archiven des Internets permanent verfügbar. Die in Wort und Schrift erzeugte Wirklichkeit ist jederzeit veränder- und löschbar, der von ihr bedingte Mensch Wachs in den Händen über ihn verfügender Kräfte. Mit einem Schlag verschwinden neun Jahre linker Bewegungsgeschichte zuerst vom Schirm und schließlich aus dem Bewußtsein der Menschen. Wenn es nach den Agenturen kapitalistischer Vergesellschaftung geht, ist den Marktsubjekten ohnehin am besten damit gedient, wenn sie zur Reproduktion ihrer in den Produktionsprozeß eingespeisten Arbeitskraft mit einer Unterhaltungsware abgefüttert werden, die keine Lücke läßt, durch die ein Blick auf die monströse Gestalt realer Gewaltverhältnisse zu werfen ist. Die Geschichte als eine der Klassenkämpfe hat schon gar nicht zu interessieren, dafür wird auch noch in der kleinsten Hütte ein Flachbildfernseher aufgestellt, um statt dessen der kulturindustriellen Refeudalisierung à la Game of Thrones Vorschub zu leisten.

Staatsumbau und Sozialkontrolle

So wurde mit dem auf halber Strecke zwischen G20-Gipfel und Bundestagswahl erwirkten Verbot von Indymedia linksunten allen Projekten einer politischen Kommunikation, die basisdemokratischen und herrschaftskritischen Positionen verpflichtet ist, ein Schuß vor den Bug gegeben. Während exekutive Organe sich vorbehalten, unter dem Primat des informellen oder erklärten Ausnahmezustandes fundamentale Bürgerrechte zu relativieren oder außer Kraft zu setzen, wird dies als Bedrohung bürgerlicher Freiheiten kritisierenden Stimmen die Existenzberechtigung entzogen. Ohne den Versuch unternommen zu haben, die Löschung als strafrechtlich relevant indizierter Inhalte zu erwirken, bedroht das Verbot der gesamten Plattform, zumal anhand des Konstruktes eines vorab gar nicht vorhandenen Vereins, auch andere Medien und Portale, die den Anspruch des freien Publizierens mißliebiger und abweichender Stimmen hochhalten. Zumal in restaurativen Zeiten fördert die dadurch begünstigte Sprachlosigkeit den Verfall eines politischen Bewußtseins, das noch in der Lage wäre, die eigene Bedingtheit durch staatsautoritäre Verfügungsgewalt und sozialökologische Zerstörung auf den Begriff ihrer Aufhebung zu bringen.

Außerhalb außenpolitischer Bezüge, wie im Falle eines türkischen und eines palästinensischen Vereines, ist das Mittel des Vereinsverbotes bislang vor allem gegen islamistische und rechtsradikale Gruppierungen zur Anwendung gelangt. Die in der Pressemitteilung des BMI vom 25. August eigens als Unterüberschrift aufgeführte Zeile "Erstes Verbot einer linksextremistischen Vereinigung" signalisiert staatliche Handlungsbereitschaft gegen links, was auf rechten Portalen mit einiger Genugtuung quittiert wurde. Ob das BMI nicht zum Mittel des politischen Strafrechtes nach Paragraph 129 a gegriffen hat, weil es für die Qualifikation des wie ein öffentliches Medium agierenden Portals als terroristische Vereinigung nicht gereicht hätte, wurde dort nicht weiter kommentiert. Zwecks Verbotes kurzerhand einen nichtvorhandenen Verein zu postulieren weist allerdings nicht minder die Handschrift einer politisch motivierten Repression auf, mit Hilfe derer die Produktion des Feindbildes "Linksextremismus" auf die Spitze getrieben wird.

So verweist das BMI ausdrücklich darauf, daß es sich bei Vereinsverboten um "Instrumente der Gefahrenabwehr" [5] handelt. Der damit bestätigte Präventivcharakter der Maßnahme kann nur bedingt strafrechtliche Relevanz in Anspruch nehmen, zumindest solange der verfassungsrechtliche Grundsatz, daß eine Bestrafung erst nach erwiesener Tatbegehung möglich ist, Gültigkeit besitzt. Der mit großem medialen Auftritt inszenierte Vollzug des Vereinsverbotes verweist auf die antidemokratische Tendenz, als Staat anhand der demonstrativen Durchsetzung einer exekutiven Maßnahme Stärke zu zeigen, die auf einer Subjektivierung des Rechts im Sinne seiner willkürlichen, den jeweiligen Kräfteverhältnissen entsprechenden Auslegung beruht. Was in dieser Staatsräson nicht aufgeht, soll in diesem Staat auch keine Existenzberechtigung haben.

Weit entfernt davon, daß von den auf Indymedia linksunten als Aufforderung zum Begehen von Straftaten qualifizierten Beiträgen eine ernsthafte Bedrohung der staatlichen Ordnung im Sinne des Entfachens eines regelrechten Bürgerkrieges ausging, spricht die große Bereitschaft, die außerparlamentarische Linke mit Sondervollmachten und Ausnahmetechniken zu behelligen, für eine Form der exekutiven Ermächtigung, bei der neue Formen medialer und sozialer Kontrolle entwickelt und angewendet werden. Was dafür an konkreter Repression aufgeboten wird, konnte der Schattenblick in einer Veranstaltung zum Verbot von Indymedia linksunten in Erfahrung bringen, über die im Folgenden berichtet wird.

(Fortsetzung folgt)


Fußnoten:

[1] Jean-Claude Paye: Das Ende des Rechtsstaats. Demokratie im Ausnahmezustand. Zürich 2005, S. 238

[2] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2017/verbotsverfuegung-linksunten.pdf;jsessionid=6AC83EB3CC4E7CA36CDACF0E0B363E06.2_cid287?__blob=publicationFile&v=1

[3] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/08/vereinsverbot.html;jsessionid=49D6835734C77787F6619DD96E4C71C0.2_cid295

[4] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2017/vereinsverbot-fragen-und-antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=1

[5] a.a.O.

20. Dezember 2017


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